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Sonntag, 6. September 2009Jürgen Müller will Wahlergebnis vor Gericht anfechtenKommentare
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Sehr geehrter Herr Müller, können Sie mir erklären, was sich seit der Wahl 2004 geändert hat und wer diese Änderungen vorgenommen bzw. zu verantworten hat?
Aprilsjeck? So weckt man schlafende Hunde. Ich bin gespannt, ob man jetzt auch noch einen triftigen Grund finden könnte, die gesamte Kommunalwahl anzufechten. Warum ist dem Ehepaar Müller, das in rechtlichen Dingen doch nicht gänzlich
unbewandert sein soll, eigentlich nicht schon lange vor der Wahl aufgefallen, dass hier das Grundgesetz verletzt worden sein könnte? Wann und mit wessen Mehrheit hat denn der Landesgesetzgeber die derzeit gültige Regelung abgesegnet? Ich finde das tatsächlich spannend.
Im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW 2007 (Seite 374) findet man die angesprochene Änderung: "Gesetz zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes (Vom 9. Oktober 2007), gezeichnet:
Düsseldorf, den 9. Oktober 2007 Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Dr. Jürgen Rüttgers Die Justizministerin für den Innenminister Roswitha Müller-Piepenkötter GV. NRW. 2007 S. 374.“ - Wirklich spannend.
Das neue Kommunalwahlrecht ist trotz einiger Bedenken am 20.9.2007 mit den Stimmen von CDU und FDP verabschiedet worden. Am 16.12.2008 hat dann der Verfassungsgerichtshof NRW die im Wahlrecht enthaltene ''Ein-Sitz-Sperrklausel'' gekippt. Diese benachteilige die kleinen Parteien. Geklagt hatte übrigens die ÖDP. Selbst wenn in Zukunft ein Gericht das Kommunalwahlrecht in Teilen für nicht verfassungskonform hält, glaube ich nicht das dieses reicht um die Wahl anzufechten!
Am 3.7.2008 erklärte das Bundesverfassungsgericht den im Bundestagswahlrecht enthaltenen Teil des ''negativen Stimmgewicht'' für verfassungswidrig. Trotzdem blieb die Wahl 2005 gültig, und selbst die Bundestagswahl 2009 wird nach dem alten, beanstandeten Wahlrecht stattfinden. Die Richter gaben dem Gesetzgeber bis 2011 Zeit das Wahlrecht zu ändern. Und da besonders die CDU von der alten Regelung profitiert, bestand dort keine große Eile noch vor der Wahl 2009 tätig zu werden. Übrigens hat die Landesregierung auch das Landtagswahlrecht geändert! Vielleicht sollte man sich die Änderungen mal VOR der Wahl anschauen und nicht erst dann, wenn einem das Ergebnis nicht gefällt.
Der selbe Herr Müller, der noch vor zwei Jahren einen sehr gewöhnungsbedürftigen Umgang mit dem Informationsfreiheits-gesetz NRW pflegte, indem er ohne Rechtsgrundlage die Daten von Bürgern und Verwaltungsmitarbeitern in den Beschlussvorlagen schwärzen ließ: DIeser Herr Müller möchte nun die Kommunalwahl in Teilbereichen anfechten und den Weg für Neuwahlen ebnen. Weil das Kommunalwahlwahlgesetz NRW
§ 46a in seiner Neufassung vom 9.10.2007 verfassungswidrig sei. "Die Sitze in der BV werden entsprechend § 33 Abs.2 auf die Parteien und Wählergruppen verteilt." Völlig unabhängig davon, ob sich das eines schönen Tages als verfassungswidrig herausstellen sollte oder nicht, sollte man doch einige Fakten festhalten dürfen. 1. Die Gesetzesänderung wurde mit komfortabler Mehrheit von CDU und FDP durchgesetzt. 2. Zu diesem Zeitpunkt war Herr Müller Dezernent für Recht der Stadt Remscheid. Hätte er nicht bei der Vorbereitung des Gesetzes wissen müssen, was da nach seiner Auffassung auf die großen Parteien zukam? Und als Fachmann vom Dienst in Düsseldorf Zeter und Mordio schreien. 3. War zu diesem Zeitpunkt nicht "seine" Landtagsabgeordnete voll in die Entscheidungsfindung integriert? 4. Ist seine Gattin nicht seit dem 24.6.2005 Justizminiterin dieses Landes und hat sie nicht rein zufällig diese Gesetzesneuformulierung am 9.10.2007 i.V. mit unterschrieben? Gemeinsam mit dem Ministerpräsidenten Herrn Rüttgers? Jetzt aber, eine Woche nach der Kommalwanhl, da fällt ihm plötzlich auf, welch himmerschreiende Ungerechtigkeit für die CDU darin begraben liegt und macht dieses am Beispiel der BV 2 Süd fest. Einmal logelöst von § 33, den der Waterboelles hier vielleicht einmal in voller Länge abdrucken könnte, damit es den geneigten Lesern mal so richtig vor den flimmert: Zwei große Parteien erhielten 2004 zusammen 76,8 % und 8 Sitze. Drei kleine gemeinsam 23,2% und 3 Sitze. Wie gesagt, vor der Gesetzesänderung. 2009, also nach der Gesetzesänderung, errangen die zwei Großen zusammen nur noch 68% der Stimmen und 7 Sitze. Die vier Kleinen gemeinsam aber 32% und dafür 4 Sitze. (Alles errechnet auf einer von Frau Müller-Piepenkötter unterzeichneten Rechtsgrundlage). In der Rheinischen Post wird Herr Müller heute auf der Titelseite zitiert: Er widerholt dort u.a. noch einmal, dass die "Unschärfen im neuen Berechnungsverfahrengegen geltendes Rat verstossen. In der Form, dass z.B. die Hälfte der Stimmen für die Lenneper CDU nicht berücksichtigt wurden. Dieser verzerrende Effekt sei umso größer, je kleiner das Gremium ist. Er machtsich bei den BV also stärker bemerkbar als bei den Stadträten. Was soll denn der Quatsch? Entweder ist die Wahl insgesamt rechtsgülitig oder nicht. Ich kann als Rechtskundiger doch nicht einen vermeintlichen Rechtsbruch (unter besagter Ministerin) in hohem Maße bei den BV´s anfechten und bei den Räten tolerieren, so nach dem Motto "Naja, ist ja nicht ganz so schlimm." Ich frage mich langsam, wem Herr Müller damit ans Schienbein treten will? Über eines sollte er sich aber im Klaren sein. Wenn er bedauert, dass 34% der Wähler im Südbezirk überflüssig waren (wie werden die sich jetzt wohl alle fühlen?) und nach seiner Rechtsauffassung sich nur 2 Parteien die Mandate teilen sollten, würden im Umkehrschluss doch 32% der Wähler "überflüssig sein". So gesehen, gäbe es bestimmt noch eine Reihe von Gründen (z.B. die akribische Auseinandersetzung mit den BV´s und die großzügige Betrachtung der Räte im selben Zusammenhang), die gesamte Kommunalwahl in NRW anzufechten. Aber mal ganz offen, wer außer Herrn Müller hat daran wohl ein Interesse?
Vielleicht sollten die Herren Kommentartoren erst einmal RICHTIG lesen. Wie Rechtsanwalt Müller sehr deutlich und verständlich dargestellt hat, konnten sich diese eklatanten Unterschiede erst nach der Wahl zeigen. Allein das Gesetz vermag nicht Auskunft darüber zu geben, wie viele Sitze eine einzelne Partei nun wirklich hat. Das Gesetz gibt nur die Grundlage für die Berechnung.
Auch wird deutlich, dass nicht die Wahl wegen irgendwelcher Mängel angefochten werden soll, um eine Neuwahl zu erzielen, sondern weil es für jeden Bürger der einzig mögliche Weg ist, um gegen das Gesetz - als Grundlage der rechtmäßigen Wahl in Remscheid - vorgehen zu können. Vielleicht wäre es in Zukunft wirklich sinnvoll erst AUFMERKSAM zu lesen und dann zu kommentieren. Und bei Bedarf bitte erst fragen und dann draufhauen!
Ich bin mir sicher, dass man vor dem Einsatz des Saint-Lague/Schepers-Verfahrens alles tausendmal durchgerechnet hat und bestimmt wusste, dass es solche Auffälligkeiten produzieren kann.
Ich finde es gut, wenn die Schwächen des Systems an dem realen Beispiel aus Remscheid von Herrn Müller aufdeckt werden. Mich interessiert aber eine Frage: Gibt es ein Verfahren, welches fairere Verleilungen produziert?
Sehr geehrte Frau Müller, wenn ich das Ergebnis der Wahl zur BV Lennep von 2004 nach den unterschiedlichen Berechnungsverfahren durchrechne, komme ich auf die gleichen Sitzverschiebungen wie bei der Kommunalwahl 2009. Also mal vor der Gesetzesänderung AUFMERKSAM rechnen oder bei Bedarf erst fragen und dann beschließen. Der einzige Unterschied, 2004 hätte die FDP ihren Sitz an die CDU abgeben müssen, 2009 sind es ja nur die Linken. Das Fatale an dem Thema ist doch nicht der Rechtsanwalt Müller, der seine Wählerstimme nicht genug gewürdigt sieht, sondern die Familie Müller, die als führende Persönlichkeiten seit Jahren in der CDU tätig sind und nicht vor der Gesetzesänderung ihre Bedenken geäußert haben. Durch solches Handeln steigt die Politikverdrossenheit.
Für den Wähler sieht die Berechnung ganz einfach aus: CDU ändert das Wahlgesetz ohne Not, und wenn es hinterher nicht passt, wird das neue Wahlgesetz von der gleichen CDU wegen ungerechtem Ergebnis angefochten. Macht ruhig weiter so, dann gibt es 2014 noch 40 Prozent Wahlbeteiligung. Für alle, die sich mit den unterschiedlichen Verfahren vertraut machen und die Sitzverteilungen ausprobieren möchten folgender Link: http:// www.wahlauswertung.de/ probewahl/ sitzverteilung/ (Lerzeichen bei Veerwendung vorher entfernen)
Die Herren Kommentatoren haben bestimmt richtig und aufmerksam gelesen, obwohl sie während des Lesens wahrscheinlich dachten, sie würden nicht richtig lesen.
Wenn man sich im Hause Müller so einig über die Richtigkeit der Vorgehensweise ist, dann kann ich nur noch sagen: "Dann machen Sie mal schön!" Mich wundert nur, dass Ihnen nicht bereits heute etliche Leute zur Seite gesprungen sind, die angeblich ebenfalls die Wahl anfechten wollen. Glauben Sie wirklich, dass man in Düsseldorf ein Gesetz für verfassungswidrig erklärt, dessen Änderung man 2007 selbst beschlossen und unterzeichnet hat? Und aufgrund dieser Erkenntnis eine Kommunalwahl cancelt, sei es auch nur in Teilbereichen?
Anscheinend will sich jedoch keiner mit dem Kern der Klage auseinandersetzen. Es ist doch wohl wohl höchst undemokratisch, wenn die Linken 1 Sitz für 506 Stimmen in Lennep bekommen, der ja nicht weniger wert ist als der Sitz der Grünen, die dafür jedoch mehr als 3 x soviel Stimmen bekommen haben. Und die CDU hätte 8 Sitze in der BV bekommen müssen, wenn man den Stimmenanteil berücksichtigt. Es ist doch völlig egal, wer den Fehler gemacht hat, entscheidend in einer Demokratie ist doch das Votum der Bürger und nicht irgendein Paragraph.
Die Nachricht vom beabsichtigten Einspruch gegen die Wahl der Bezirksvertretung Süd hat zu einer Reihe von Kommentaren geführt, die mich jetzt veranlassen, dazu einiges richtig zu stellen:
Vielleicht wäre es gut gewesen, wenn der Waterbölles meine Presseerklärung in vollem Wortlaut veröffentlicht hätte, dann wären einige Missverständnisse wohl nicht aufgekommen. Ich fechte nicht die Wahl an, sondern die Sitzverteilung. Das Ziel ist dabei nicht, einer Partei, die jetzt in der BV vertreten ist, einen Sitz wegzunehmen, sondern einen elementaren Grundsatz unseres Wahl- und Verfassungsrechtes zu verwirklichen, etwas, für das unsere Vorverfahren lange gekämpft haben: "Ein Mensch, eine Stimme." "Der Grundsatz der Wahlgleichheit erfordert bei der Verhältniswahl grundsätzlich, jeder Wählerstimme den gleichen Erfolgswert beizumessen. Ziel des Verhältniswahlsystems ist es, dass alle Parteien und Wählergruppen in einem möglichst den Stimmenzahlen angenäherten Verhältnis in dem zu wählenden Organ vertreten sind.“ – so hat es der NW Verfassungsgerichtshof formuliert, und genau darum geht es. Bleiben wir im Südbezirk. Die geringste Stimmenzahl, auf die ein Sitz entfällt, beträgt 492. Ich muss also, um den Erfolgswert einer Stimme bewerten zu können, die Zahl der Sitze, die auf die anderen Parteien entfallen, jeweils mit 492 multiplizieren. Dann ergibt sich: 1968 für vier Sitze und 1476 für drei Sitze, für die anderen vier Parteien je 492. Insgesamt sind nur 5.412 von 8170 abgegebenen Stimmen mit Erfolg abgegeben worden, 34 % der Wähler sind überflüssig. Anders betrachtet: 706 Wähler für einen CDU-Sitz, 908 Wähler bei der SPD, 828 bei der FDP und 704 bei der WiR und eben 492 für die Linke. Eklatant sind die Auswirkungen bei der SPD: 1.476 von 2.725 Stimmen zählen bzw. 1.249 oder 45,8 % ihrer Wähler zählen eben nicht. Ähnliches zeigt sich bei den Sitzverteilungen in Lennep und Lüttringhausen, hier nur zwei Beispiele: In Lüttringhausen zählen von den 1.017 Stimmen, die die Grünen erhalten haben, nur 616, 39,4 % fallen weg. In Lennep hat die CDU 4.096 Stimmen erhalten, für vier Sitze reichen 2.024 – 2.072 Stimmen (mehr als 50 %) fallen weg. Das sind Ergebnisse, die vor der Wahl einem Unbeteiligten – und ich war beileibe nicht „mit der Vorbereitung des Gesetzes befasst“, wie Herr Göbert mutmaßt – nicht auffallen konnten, deshalb konnte ich auch keine Bedenken äußern. Möglicherweise gelten diese Bedenken auch gegen das frühere Verfahren – ist mir jedenfalls damals nicht aufgefallen, und wenn es so wäre, kann das ja nicht den heutigen Mangel beseitigen. Im Übrigen sagen die von mir gerügten Ergebnisse für die drei Bezirksvertretungen nicht, dass dann die Wahl insgesamt ungültig sein muss. Bei jeder Verhältniswahl muss ein Berechnungsverfahren gefunden werden. Dieses wird immer zu Folge haben, dass Stimmen wegfallen. „Die Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen bei der Verhältniswahl verlangt nicht, dass sich - bei einer ex-post-Betrachtung - für jeden Wähler die ihm gewährleistete gleiche Erfolgschance auch als exakt "verhältnismäßiger" Stimmerfolg realisiert haben muss. Bei jedem Sitzberechnungsverfahren bleiben zwangsläufig Reststimmen unberücksichtigt. Eine Auf- oder Abrundung zur nächsten ganzen Zahl von Sitzen ist danach unausweichliche Folge eines jeden Verteilungsverfahrens.“ sagt wiederum das Verfassungsgericht. Bei den drei Bezirksvertretungen geht es um das Ausmaß des Wegfallens, das nach meiner Einschätzung nicht hingenommen werden kann. Auch bei der Ratswahl und der der BV Alt-Remscheid gibt es keine exakte Abbildung des Ergebnisses, aber dort gibt es Auswirkungen, die man hinnehmen kann – nach meiner Einschätzung. Im Übrigen ist dies keine Remscheider Besonderheit. Inzwischen habe ich feststellen können, dass auch in anderen Städten bei BV-Wahlen teilweise über 50 % der auf eine (kleinere) Partei entfallenden Stimmen nicht zählen. Zudem hat der Bielefelder Prof. Fisahn, Ordinarius für Öffentliches Recht, weitere Beispiele gebracht, er sieht das Zählverfahren als vor Gericht anfechtbar an und gibt Verfahren vor dem NRW-Verfassungsgericht gute Erfolgsaussichten (Neue Westfälische vom 3.9.2009).
Sehr geehrter Herr Müller, ich habe doch unter 5 2. nicht geschrieben "mit der Vorbereitung des Gesetzes befasst", sondern: "hätte er nicht bei der Vorbereitung des Gesetzes wissen müssen, was da nach seiner Auffassung auf die großen Parteien zukam?"
Daraus abzuleiten, Sie persönlich hätten im Landtag an der Vorbereitung des Gesetzes mitgewirkt, gut, diese Freiheit möchte ich Ihnen nicht nehmen. Aber mit einer Gattin, die das letzendlich i.V. unterschrieben hat, einer Landtagsabgeordneten, die doch Kenntnis davon haben musste und möglichen Vorgesprächen (vielleicht auch unter den Rechtsdezernenten und Wahlleitern diverser Städte) möchten Sie doch nicht ernsthaft mitteilen, dass es Ihnen am Wahlabend wie Schuppen von den Augen gefallen ist, welch verfassungswidriges Gesetz Ihre Gattin 2007 mit unterzeichnet hat? Ihr Eintreten für akribisch genaue Rechtsauslegung finde ich gut, es hätte mich aber gefreut, wenn Sie sich vor ein paar Jahren bei anderen Gesetzen auch so darum bemüht hätten. Noch etwas sehr Gravierendes vermisse ich bei Ihrer Begründung und der nun sicher folgenden Klageschrift: Dass Sie als Rechtsanwalt und politisch geschulter, hoch kompetente Person mit Ihrer Anfechtung der Wahl, meinetwegen auch nur in Teilbereichen, nicht ein kleines Buch beigefügt haben. Worin Sie einen Vorschlag für ein neues, dann absolut wasserdichtes Kommunalwahlgesetz NRW unterbreiten, welches nicht mehr den geringsten Zweifel an seiner Verfassungstreue aufkommen lässt. Damit zukünftig nicht mehr nach De´Hondt, Haare-Niemeyer, Saint-Lague/Schepers oder wie immer die Wahlrechtspäpste heissen mögen gezählt werden muss. Müller fände ich als Namengeber auch viel griffiger. Wie säht mer en Remscheid? "Nit te bang!"
Ich kann den Begründungen von Jürgen Müller überhaupt nichts Neues abgewinnen. Herr Müller war über viele Jahre Wahlleiter in Remscheid und sicherlich ein Kenner der Materie. Ich habe mir mal die Wahlergebnisse der BV Lennep aus dem Jahre 2004 angesehen und komme zu folgenden Erkenntnissen. Die FDP hat bei der Wahl 2004 einen Sitz mit einem Stimmanteil von 586 erhalten. Wenn ich das nun auf die CDU umrechne, hätte diese für die 4776 erhaltenen Wählerstimmen 8,15 Sitze bekommen müssen. Leider hat die CDU sich mit 5 Sitzen begnügen müssen, was in der Umkehrrechnung eine Nichtberücksichtigung von 1846 Wählerstimmen oder 38,65 Prozent bedeutet. Bei den Grünen ist es noch deutlicher. 1108 Wähler wollten Bündnis 90/ Die Grünen in der BV sehen. Leider gab es auch hier nur einen Sitz, also gingen 522 Wählerstimmen oder 47,11 Prozent leer aus. Wer mag, kann die anderen Rechnungen (SPD 2851 Stimmen, 3 Sitze, W.i.R. 784 Stimmen, 1 Sitz) noch durchführen, er wird zu ähnlichen Ergebnissen kommen.
Zuletzt noch die Berechnung für die gesamte BV: 6446 Wählerstimmen wurden von 10105 nur mit Sitzen belohnt. 36,21 Prozent der Wähler waren in der BV Lennep seit 2004 ohne eine Vertretung. In der BV Süd waren es 27,12 Prozent und in Lüttringhausen 47,66 Prozent. Was ist am Ergebnis 2009 nun wirklich das Neue, Herr Müller? Ich bin wirklich gespannt auf Ihre Antwort.
Ich bin zwar nicht politikbegeistert, aber das jemand wegen zu schlechter Wahlergebnisse vors Gericht zieht, ist einfach lächerlich.
Und ich zweifel bei solchen lächerlichen Aussagen, ob es wirklich Sinn macht, Bürger zum Wählen aufzurufen. Sollte "DeBlinX" dann wieder Erwarten doch mal wählen gehen, wird er wahrscheinlich gar nicht merken, wenn die Partei die er wählt, zwar drei Mal soviel Wählerstimmen wie eine andere hat, aber doch bei einer Abstimmung nur das gleiche Stimmenzahl hat.
Sehr geehrter Herr Dickel, der Kommentar von "DeBlinx" klingt auch in meinen Ohren etwas simpel, um nicht zu sagen am eigentlichen Problem vorbei geschrieben. In der Schule würde es vermutlich heißen: "Thema verfehlt" - Schwamm drüber.
Die von Ihnen aufgeworfene Frage allerdings, ob es Sinn macht, Bürger zum Wählen aufzufordern, ist wie ich denke, mehr als berechtigt. In der Vergangenheit wählten die Bürger Parteien, heute scheinbar nur noch ihre Spitzenkandidaten - und das nicht nur bei OB-Wahlen. Wenn ich mir die Plakate zum 27. September ansehe, sehe ich z.B Merkel, Steinmeier oder Westerwelle. Wir sollen ihnen unsere Stimmen geben, und sie machen dann damit die Politik, die sie für richtig halten. Nicht die, mit der sie im Wahlkampf geworben haben (haben sie im aktuellen Wahlkampf überhaupt noch mit irgendeiner Position für sich geworben?). Unser gelebtes Wahlsystem ist zur reinen Akklamation verkommen, ähnlich wie bein European Song Contest. Wenn man z.B. weiß, durch demoskopische Umfragen belegt, das 70 % der Bevölkerung gegen einen Einsatz der Bundeswehr in Afganistan ist, dieser Einsatz aber unvermindert fortgestzt wird, wird offenbar, das unsere Regierung in dieser Frage nicht die von der Mehrheit getragene Politik verfolgt, sondern schlicht ihre eigene. Also wozu wählen wir dann eigentlich? Aber dieser Gedanke war nicht der eigentliche Anlass für mein Statement. Woher wissen Sie, das "DeBlinx" nicht wählen geht, und wäre es so schlimm, wenn er/sie es nicht täte? Hatten Sie die Problematik, die Herrn Müller umtreibt, im Vorfeld gesehen? Nein? Also hätten auch Sie den Wegfall Ihrer Stimme womöglich gar nicht bemerkt. Und das als ehemaliger Kommunalpolitiker. Wir sollten der Versuchung widerstehen, uns über unser Mitmenschen, die sich in diesem Forum einbringen, lustig zu machen. Dieser angesäuerte, leicht abwertende Unterton ist keiner hier vorgetragenen Sache dienlich.
Es ist beruhigend, dass Sie als mein persönlicher Moralapostel in Erscheinung treten, ändert aber nichts an meinem Standpunkt. Ich kann auch nicht erkennen, dass es in der Schule einfach nur "Schwamm drüber" erwirken würde. Es wäre ein glattes "ungenügend", und die Wortwahl "lächerlich" habe ich von "DeBlinX" übernommen, weil Sie so nicht zu meinem Vokabular in diesem Forum gehört.
Ihren Einwand, ich hätte die Problematik auch nicht im Vorfeld gesehen, streite ich nicht ab - das liegt aber im Wesentlichen an der Änderung des Gesetzes und den Folgen bei der 1. Wahl nach der Änderung. Soll es auch schon bei anderen Gesetzen gegeben haben, dass die Auswirkungen erst hinterher erkannt werden. Und daher ist es nicht lächerlich, sondern von uns allen zu begrüssen, dass Herr Müller diesen Weg gehen will. Ich kann nur meinen Hut ziehen, dass er gerade wegen der Unterschrift seiner Frau diesen Weg auch geht. Es gibt vieles zu Herrn Müller zu sagen, und er hat sicher auch schon Fehler begangen. Ich habe in meinen Haushaltsreden oft genug darüber gesprochen - aber eins - dass muß man Herrn Müller lassen. Er ist nie den bequemen Weg gegangen, sondern war zu allen Seiten zwar oft schroff, aber immer zuverlässig auf dem Rechtsweg. Das dieser manchmal völlig neben dem gesunden Menschenverstand liegt, sieht man ja nicht nur in dieser Angelegenheit. Aber wir können den "Waterboelles" ja mal bitten, dass er auch so einen Abstimmbalken einrichtet, wo man schön anonym seine Meinung abgeben kann. Ich wette, dass bei der Frage ,ob man die Aktion von Herrn Müller für gut hält, 90 % mit Nein antworten. Und was sagt uns das dann?
Sollte mir "DeBlinX" als anonyme Zuschrift dadurch gegangen sein. Soll nicht wieder vorkommen. Im Waterbölles müssen Kommentare mit vollem Namen gezeichnet werden; das wissen mittlerweile alle, die sich hier beteiligen. Und folglich ist auch ein "anopnymer Abstimmungsbalken" nicht vorgesehen.
Nachdem das amtliche Ergebnis der Kommunalwahl in NRW inzwischen festgestellt worden ist, haben Jürgen Müller und einige seiner Remscheider Parteifreunde jetzt Einspruch erhoben gegen das Ergebnis der Wahlen für die Bezirksvertretungen im Südbezirk sowie in Lennep und Lüttringhausen.
Ok, jetzt wurde also gegen den Verwaltungsakt Einspruch eingelegt, aber was ist mit einer Klage?
Die Frage von Herrn Humpert kann man nur unterstreichen. Ist es nicht seit geraumer Zeit so, dass Lieschen Müller in NRW gegen Verwaltungsakte (Verkehrsdelikte, etc.?) keinen Widerspruch mehr einlegen, sondern nur noch den Klageweg beschreiten kann. Hier heisst der Verwaltungsakt - Feststellung des amtlichen Ergebnisses der Kommunalwahl in NRW - und schwupp, ist alles wieder anders? Merkwürdig. Dabei ist ein Einspruch möglich und zwar sogar noch nach Feststellung des amtlichen Ergebnisses? War das nicht früher so, dass man gewisse Fristen einhalten musste, wenn man Widerspruch gegen das Wahlergebnis einlegen wollte? Wenn das allerdings jemand genau wissen müsste, dann Herr Müller.
Trotz allem kommen mir jetzt Zweifel, ob nicht die Regelung mit dem Wegfall des Einspruchs in anderen Fällen gegen verfassungsrechtliche Grundlagen verstossen könnte. Da lohnt es sich doch, in Ruhe zu recherchieren.
Hier geht es nicht um die Anfechtung eines Verwaltungsaktes im Widerspruchs- bzw. Verwaltungsstreitverfahren, sondern um eine Wahlprüfung nach §§ 39 KommunalwahlG NW (KWG). Dort ist vorgesehen, dass zunächst der Wahlausschuss das Ergebnis feststellt (sog. amtliches Endergebnis) und dann u.a. jeder Wahlberechtigte binnen eines Monats Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl erheben kann. Daran schließt sich dann die Vorprüfung des Einspruchs durch einen vom neuen Rat zu wählenden Wahlprüfungsausschuss an, der dem Rat selbst eine Empfehlung gibt. Der Rat hat dann nach § 40 KWG unverzüglich über die Einsprüche zu entscheiden. Gegen den Beschluss des Rates kann binnen eines Monats nach Bekanntgabe Klage erhoben werden, ein vorheriges Widerspruchsverfahren findet nicht statt (übrigens schon immer so geregelt, nicht erst seit dem Jahre 2007).
Wahlleiter Dr. Christian Henkelmann hat inzwischen von den Rechtsanwälten der Sozietät Frowein & Partner drei ähnlich lautende Briefe bekommen – von Jürgen Müller betr. Die Wahl zur BV Süd, von Philipp Veit betr. Die Wahl zur BV Lüttringhausen und von Wolfgang Sause betr. Die Wahl zur BV Lennep. Am Schluss der neunseitigen Schreiben heißt es: „Nach all dem fordern wir Wahlleiter, Wahlprüfungsausschuss und Rat der Stadt Remscheid auf, das durch den Wahlausschuss festgesetzte Ergebnis der Wahl zur Bezirks¬vertretung Remscheid-Süd aufzuheben und durch ein verfassungskonformes, dem Wahlrechtsgrundsatz der Erfolgswertgleichheit der Wählerstimmen Entsprechendes zu ersetzen.“ (Fortsetzung dürfte folgen)
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf verhandelt heute die Klage gegen das Ergebnis der Wahlen zu den Bezirksvertretungen in den Bezirken Süd, Lennep und Lüttringhausen. Jürgen Müller und seine Mitstreiter machen darin bekanntlich einen Verstoß des im Gesetz normierten Wahlsystems gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl geltend; insbesondere sei die Umrechnung der prozentualen Stimmanteile der Parteien auf die Sitze zu ungenau, weil durch Auf- oder Abrundung Ungleichgewichtungen zwischen den Parteien entstünden (Az. 1 K 314/10; 1 K 315/10 und 1 K 316/10).
Das Gericht wies die Klage als unbegründet ab, wie er WDR am Nachmittag in seinen Regionalnachrichten auf WDR 2 berichtete. Die errechnete Sitzverteilung in den Bezirksvertretungen sei verfassungskonform, eine Abweichung vom Wählerstimmenanteil bei kleinen Gremien unvermeidbar.
Zur Begründung der Abweisung der Klagen führte die Kammer aus, das zur Sitzverteilung angewandte mathematische Verfahren (Divisorverfahren mit Standardrundung) sei nicht zu beanstanden, weil nach ihm der Anteil der erlangten Mandate grundsätzlich dem Wahlerfolg entspreche. Der Umstand, dass ein prozentualer Wahlerfolg in eine ganzzahlige Mandatszahl übertragen werden und deshalb eine Rundung zwingend erfolgen müsse, sei bei jedem mathematischen Verteilungs-verfahren unumgänglich und deshalb hinzunehmen. Zwar könne eine umso exaktere Abbildung des Wahlergebnisses erreicht werden, je größer das zu besetzende Gremium sei. Es sei aber auch in Anbetracht des Grundsatzes der Wahlgleichheit nicht zu beanstanden, dass der Rat der Stadt Remscheid die Mitgliederzahl de drei fraglichen Bezirksvertretungen auf 11 festgesetzt habe. Dies stehe mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang. Da Remscheid die kreisfreie Stadt in Nordrhein-Westfalen mit der kleinsten Einwohnerzahl sei und die Erfordernisse der Effektivität und Funktionalität einer Bezirksvertretung eine Begrenzung bei der Bestimmung der Mitgliederzahl verlangten, sei eine Orientierung an der unteren Grenze der möglichen Mitgliederzahlen nicht zu beanstanden. Auch bei einem Gremium mit 11 Mitgliedern sei eine Sitzverteilung nach dem angewandten Verfahren möglich, ohne den Grundsatz der Wahl-gleichheit zu verletzen. Es sei eine ausreichende Repräsentation auch kleinerer politischer Gruppierungen gewährleistet. Auch die möglichen systembedingten Abweichungen bei der Sitzzuteilung vom tatsächlichen Wahlerfolgt seien hinnehmbar. (aus der Pressemitteilung des Gerichts) |
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Elf Schülerinnen und Schüler des 8. Jahrgangs der Albert-Einstein-Schule (AES) haben sich von zwei Lehrern und einer Fachkraft für Suchtvorbeugung des Diakonischen Werks zu „Peers“ fortbilden lassen: Sie beschäftigten sich intens
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Mo, 14.05.2012 17:16
Neu im Angebot der IG Remscheider Stadtführer ist am Samstag, 19. Mai, um 18 Uhr eine Führung durch die Evangelische Stadtkirche. In Kooperation mit der IG geben Herr Rogalla und Frau Forsbach Einblick in die Geschichte der Kirch
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Mo, 14.05.2012 14:10
Das Bürgerbüro Lüttringhausen bleibt am Freitag, 18. Mai, geschlossen. Bürgerinnen und Bürger werden herzlich gebeten, sich stattdessen an den Bürgerservice im Dienstleistungszentrum (DLZ) am Friedrich-Ebert-Platz zu wenden. Alle
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Mo, 14.05.2012 13:55
Einen besonderen Dank möchten die Jungen Liberalen in Remscheid Micheal Kleinbongartz aussprechen, der sich in einer schwierigen Phase mit vollem Engagement als Landtagskandidat für die liberale Sache engagiert hat. Hannelore Kra
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Mo, 14.05.2012 12:14
Weil es sich nicht um die 1-Million-€-Frage bei Günther Jauch, sondern bestimmt um eine Scherzfrage handelt, hier die Auflösung: IEMAND - denn 2009 wurden zum letzten Mal Rat und OB gemeinsam gewählt. Die Amtzeit Letzterer hat ma
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Mo, 14.05.2012 12:05
Vergleicht man die Wahlergebnisse in allen Wahlkreisen, dann ist der Stimmenanteil von pro NRW in Remscheid am höchsten. Das sollte uns sehr zu denken geben.
Mo, 14.05.2012 10:38
Die 300 Plätze für das Herbstferienangebot „Kinder-Circus Casselly“ sind ausverkauft. Die meisten Plätze wurden am vergangenen Samstag während des zweistündigen Vorverkaufs vergeben, die wenigen Restplätze waren bereits heute in
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Mo, 14.05.2012 10:25
Ich weiß ja nicht, auf welchem Planeten Sie leben, aber der durchschnittliche städtische Mitarbeiter hat sicher kein Jahresgehalt von 45.000 Euro. Ihre Rechnung mag also theoretisch stimmen, praktisch aber wohl eher nicht. Ich bi
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Mo, 14.05.2012 10:06
Hallo Herr Koball, darüber wurde gestern Abend bereits im Ämterhaus spekuliert.
Setzen wir die Mutmaßungen noch ein wenig fort: Wer würde sich dann bei der nächsten Kommunalwahl für die Remscheider SPD um das Amt des Oberbürger
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Mo, 14.05.2012 00:52
Bei aller Traurigkeit über das Abschneiden meiner Partei, kann ich nur sagen: Herzlichen Glückwunsch Sven Wolf. Sie als Justizminister - eine schöne Version für mich.
So, 13.05.2012 23:41
In einem Offenen Brief (der dem Waterbölles allerdings nicht vorliegt), soll der Pianist Bernd Glemser Oberbürgermeisterin Beate Wilding zum Erhalt der Bergischen Symphoniker aufgefordert haben. Dass die Existenz des Orchesters
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So, 13.05.2012 23:22
Der Stimmenanteil von pro NRW schmeckt mir ja mal gar nicht!
So, 13.05.2012 22:33
Herr Goldberg, die Idee finde ich richtig gut! Das erweitern wir noch um die Hörer der Bergischen Symphoniker mit je 20 €. Nach Auskunft der Freunde und Förderer der BS haben bereits mehr als 3.000 Fans der BS bei der Aktion "Emp
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So, 13.05.2012 15:57
Sehr geehrter Herr Körner, bei den Zahlen handelt es sich um "öffentliche Zahlen", welche im Haushaltsplan der Stadt Remscheid nachzulesen sind. Lediglich der Hinweis auf die "Reservierung" eines Betrages von ca. 400.000 € innerh
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So, 13.05.2012 15:32
Die Fusion der Orchester hat vor 17 Jahren den Haushalt nicht konsoldiert und die Auflösung wird es auch nicht tun (und diese in jede Richtung auslegbare Rechtsauskunft einen gesichertern juristischen Weg zu nennen, ist wohl mehr
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Sa, 12.05.2012 20:41
Sehr geehrter Herr Lonski, bis zu der Stelle "weil der Etat des Kulturbüro Solingens ja auch nur 400.000 € betrage" ist Ihr Einwand richtig (?), zumindest nachvollziehbar. Mit dem anschließenden "nur" verweisen Sie Frau Wiesemann
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Sa, 12.05.2012 12:32
Sehr geehrte Frau Wiesemann, im "Theateretat" stehen 1,2 Mio. € zur Verfügung, bis hierhin richtig. Von diesem Budget sind allerdings 400.000 € für die Konzerte (Honorare u. Nebenkosten für Aushilfen, Gastdirigenten, Noten etc.)
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Sa, 12.05.2012 10:33
Remscheider Zahnärzte unterstützen die Bürgerstiftung finanziell, indem sie altes Zahngold sammeln. Von dem Verkaufserlös konnte die Stiftung jetzt ein Kunstprojekt in zwei Klassen der Gemeinschaftsgrundschule Reinshagen finanzie
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Sa, 12.05.2012 10:10
Von den Grünen, für die er noch in der Agenda 21 mitgearbeitet hatte, fand Klaus Kowakowski 2009 seinen Weg zur Wählergemeinschaft W.i.R. und kandidierte dort 2009 für den Stadtrat. "Sein" Stadtteil war Stachelhausen, wo er zu de
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