Offener Brief der W.i.R. zum ÖPNV in Winterzeiten
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding,
als Winter-Busfahrer darf man auch in diesem Jahr wieder das bekannte Schauspiel erleben. Dass bei solchem Neuschnee wie am Sonntag, 5.12.2010, riesige Probleme auf den Buslinien auftreten, ist bekannt und verständlich. Es treten aber auch immer wiederkehrende Situationen an den Bushaltestellen auf, welche langsam nicht mehr verständlich sind. Vom Friedrich–Ebert-Platz einmal abgesehen, gibt es fast keine Haltestelle, die vor und um die Wartehäuschen herum geräumt ist. Junge wie alte Fahrgäste müssen waghalsige, lebensgefährliche Klettertouren über die Schneehügel in Kauf nehmen, um in die Busse zu gelangen. Am Montagmittag wäre es fast zu einem schweren Unfall gekommen, als ein älterer Herr von dem Hügel an der Haltestelle vor dem Teo Otto Theater abrutschte und beinahe unter dem Bus gelandet wäre.
Nachdem man als Fahrgast in einen Bus geklettert ist, erwartet einen dort die nächste halsbrecherische Falle. Auf der Fläche vor dem Fahrer ist es durch Wasser und Schneereste meistens spiegelglatt. Wer zeichnet dafür verantwortlich, dass dort regelmäßig Abhilfe geschaffen wird? Ein Putzlappen würde vielleicht schon reichen? Sind die Stadtwerke nicht mehr für die Sicherheit ihrer Fahrgäste in den Bussen verantwortlich? Die rechtliche Situation an den Haltestellen ist wohl klar, oder vielleicht doch nicht? Die Grundstückseigentümer, vor deren Häusern die Haltestellen sind, sind verpflichtet, die Bürgersteige zu räumen. Ob aber auch die Ein- und Ausstiegsbereiche zu den Bussen an den Haltestellen geräumt werden müssen, scheint vielen unklar zu sein! Sind hier die REB, die Stadtwerke oder die Anlieger fürs Schneeräumen zuständig? Zumindest eine bundesweite Internetrecherche zeigt unterschiedliche Verantwortlichkeiten für die Schneeräumung an öffentlichen Haltestellen.
Sollten es in Remscheid die Hausbesitzer sein, wären diese gleich dreifach gestraft. Sie hätten eine Haltestelle mit den bekannten Problemen der Vermüllung und des Lärms vor der Haustüre und müssten zusätzlich noch den Stadtwerken die Einstiege sozusagen besenrein herrichten. Im Sommer vielleicht auch noch regelmäßig die Papierkörbe leeren? Bleiben Schnee und Eis liegen, so dass die Glätte eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer darstellt, ist die Ordnungsbehörde verpflichtet, die möglichen Verantwortlichen (REB, Stadtwerke oder Hauseigentümer) unverzüglich zur Räumung aufzufordern. Das macht das Ordnungsamt offensichtlich nicht und trägt deshalb nicht zur Beseitigung von Unfallgefahren bei, was es vorrangig machen müsste. Die Busfahrer der Stadtwerke sollten in der Lage sein, wenn sie eine Strecke zweimal abgefahren sind und feststellen, welche Haltestellenbereiche nicht geräumt sind, diese umgehend der Leitstelle zu melden. Dort dürfte auch die Nummer des Ordnungsamtes vorliegen! Handeln also nicht nur die Verantwortlichen für die Schneebeseitigung an den Haltestellen fahrlässig, sondern auch die Stadtwerke und das Ordnungsamt, falls es zu Unfällen kommen sollte?
Damit die Sache auch etwas konkreter wird, nennen W.i.R. neben der bereits genannten Haltestelle am Teo Otto Theater auch die Haltestelle Bökerhöhe in Fahrtrichtung Lennep. Wer zeichnet dafür verantwortlich, dass dort z.B. die ca. 50 Meter zurück bis zur Kreuzung Bökerhöhe vom Schnee befreit werden? Der Anlieger oder evtl. der Landesbetrieb Straßen, als Baulastenträger der B 229? W.i.R. bitten Sie, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Wilding, umgehend für Klarheit zu sorgen und beispielsweise durch eine Pressemitteilung die Verantwortlichkeiten unmissverständlich darzulegen. Eine Beseitigung der höchst gefährlichen Zustände erlaubt keinen Aufschub und Zuständigkeiten sollten öffentlich bekannt gemacht werden. W.i.R. möchten hier ausdrücklich darauf hinweisen, dass W.i.R. generell großen Respekt vor den Leistungen der Busfahrer und der Mitarbeitern der REB haben.
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Wieland Gühne Hans Gerd Göbert
Fraktionsvorsitzender SB im Seniorenbeirat
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