SPD: Aus dritter Gesamtschule später Gemeinschaftsschule
Zu einem außerordentlicher Unterbezirksparteitag hat der SPD-Unterbezirksvorsitzende Sven Wirtz die Delegierten der SPD-Orrtsvereine für Samstag, 16. Juli, um 10 Uhr in den Vassbendersaal am Markt eingeladen. Zur Diskussion und Abstimmung steht dann der vom Unterbezirksvorstand erarbeitete Leitantrag „Vorfahrt für Bildung“. Er wendet sich an die SPD-Ratsfraktion und SPD-Landtagsfraktion gleichermaßen. Die Kernaussagen:
"Die Entwicklung der Schülerzahlen und die demographische Prognose in unserer Stadt belegen, dass sich die Schullandschaft einer Veränderung stellen muss. Die anhaltend hohe Zahl an Abweisungen an den beiden bestehenden Remscheider Gesamtschulen belegt in den zurückliegenden Jahren, dass das vorhandene Angebot an integrierten Ganztagsschulen nicht der Nachfrage entspricht. Nachdem die ehemalige Landesregierung zu erkennen gegeben hatte, dass die Einrichtung weiterer Gesamtschulen nicht befürwortet wird, besteht mit der neuen Landesregierung die Möglichkeit, die Gründung einer neuen Gesamtschule in unserer Stadt zu forcieren, um mit ihrem Aufbau zum Schuljahr 2013/14 beginnen zu können. Wir befürworten die Gründung der dritten Remscheider Gesamtschule und gehen davon aus, dass dieses vollständig integrierte Ganztagsangebot nach einer Reform des Schulgesetzes in eine Gemeinschaftsschule überführt werden kann. Wir sehen aufgrund der Erfahrungen bei der Gründung der zweiten Remscheider Gesamtschule das Erfordernis, einen Schulneubau in Betracht zu ziehen, da das bestehende Schulraumangebot die Voraussetzungen nicht erfüllen kann, die wir an ein zukunftsfähiges "Haus des Lernens" – auch im Sinne der Denkschrift "Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft" der Bildungskommission Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1995 – stellen. Wir erachten einen Standort am Bahnhof Lennep (Kimmenauer Weg / Karlstraße) für am ehesten geeignet. (Anm. und Nachtrag: Dieser Satz wurde auf eem UB-Parteitag am 16. Juli eingefügt) Wir sind uns bewusst, dass diese Zielsetzung mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Remscheid ambitioniert ist. Wir sehen deshalb das Land Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung, die bisherigen Beschränkungen für die Kreditaufnahme für Investitionen im Zuge der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Nothaushaltsrecht) und der konkreten Ausgestaltung des "Stärkungspaktes Stadtfinanzen" für bildungsrelevante Maßnahmen im Zuge von Einzelgenehmigungen zu lockern." - Nachfolgend der Leitantrag im vollen Wortlaut:
Außerordentlicher Unterbezirksparteitag
der SPD Remscheid am 16.07.2011
Leitantrag „Vorfahrt für Bildung“
Antragsteller: Unterbezirksvorstand
Adressat: SPD-Ratsfraktion Remscheid und SPD-Landtagsfraktion
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen:
I. Präambel
"Jedes Kind hat Anspruch auf Erziehung und Bildung. Das natürliche Recht der Eltern, die Erziehung und Bildung ihrer Kinder zu bestimmen, bildet die Grundlage des Erziehungs- und Schulwesens. Die staatliche Gemeinschaft hat Sorge zu tragen, dass das Schulwesen den kulturellen und sozialen Bedürfnissen des Landes entspricht." 7 Landesverfassung Nordrhein-Westfalen, Art. 8, 2 "Erziehung, Schulung und Forschung sind öffentliche Angelegenheiten; ihre Durchführung ist durch öffentliche Mittel und Einrichtungen sicherzustellen."
Heidelberger Programm der SPD, 1925
Die Sozialdemokratie sieht Bildung als Mittel zur Partizipation und Emanzipation des Menschen und misst damit auch der schulischen Bildung eine herausgehobene Bedeutung zu.
Unser Ziel ist es, jedem Kind und jedem Jugendlichen bestmögliche Bildungschancen zu ermöglichen, um Bildungsbarrieren abzubauen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit und der Talente junger Menschen zu fördern und zu fordern.
Der Zugang zum Bildungswesen muss offen sein. Die Herkunft eines Menschen darf nicht über seine Möglichkeiten zum Wissenserwerb entscheiden.
Staat und Gesellschaft stehen damit in der Verantwortung die gesellschaftspolitischen Rahmenbedingungen für die innere und äußere Schule verbindlich und verlässlich zu setzen. Dem Zusammenwirken zwischen der vom Land Nordrhein-Westfalen zu
verantwortenden staatlichen inneren Schule und dem von der Kommune als Schulträger wahrgenommenen Aufgabe der äußeren Schule kommt hier eine besondere Rolle zu.
II. Bildungspolitische Perspektive
Dieses Rollenverständnis findet seinen Ausdruck darin, dass dieser Leitantrag auch Erwartungen an die NRWSPD formuliert, die in der konkreten politischen Arbeit von Landespartei und Landtagsfraktion Berücksichtigung finden sollen.
Dabei unterstützen wir die politischen Zielsetzungen, die von der NRWSPD im "Bildungspolitischen Orientierungsrahmen" vom Bochumer Landesparteitag am 14. Juni 2003 und im Leitantrag "Die Beste Bildung für alle" auf dem Bochumer Landesparteitag am 25. August 2007 beschrieben sind und mit breiter Mehrheit beschlossen wurden:
Wir wollen längere gemeinsame Lernzeiten mit individueller Förderung jedes einzelnen Kindes, um unser Schulsystem zukunftsfähig und gerecht zu gestalten. Das bestehende Schulsystem kann das nicht bieten.
Wir setzen auf ein System, das die Übergänge zwischen den Bildungseinrichtungen flexibel und individuell gestaltet.
Deshalb streben wir in der langfristigen Perspektive ein vollständig integratives System an, das bis zum ersten qualifizierenden Abschluss am Ende der Sekundarstufe I führt.
Eine solche Reform der Schulstruktur setzt allerdings einen möglichst breiten bildungspolitischen Konsens in der Gesellschaft voraus. Auch wenn sich schon heute viele Menschen zu solch einer Reform bekennen, muss weiterhin für sie geworben werden. Hinzu kommt: Die nordrhein-westfälische Landesverfassung lässt die Einführung eines vollständig integrativen Schulsystems bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht zu, weil sie die Hauptschule als Pflichtangebot garantiert.
Wir wollen die Menschen auf dem Reformweg mitnehmen. Darum setzen wir auf die Gemeinschaftsschule, die folgenden Prinzipien folgt:
Die Gemeinschaftsschule nimmt die Kinder nach der Grundschule auf und ist bis zur Klasse 10 für deren Bildungserfolg verantwortlich. Am Ende der Klasse 10 können alle Schulabschlüsse der Sekundarstufe I erreicht werden.
In den Klassen 5 und 6 findet für alle Kinder ein gemeinsamer Unterricht statt.
Ab Klasse 7 kann nach gemeinsamer Entscheidung der Schule, der Schulträger und der Eltern beispielsweise ein vollständig integrierter Unterricht angeboten werden oder eine Differenzierung in Hauptschul-, Realschul- und Gymnasialklassen erfolgen.
Die Gemeinschaftsschule hat eine gemeinsame Schulleitung und ein gemeinsames Kollegium.
Wir wollen die Gemeinschaftsschule mit ihren variablen Möglichkeiten flächendeckend und verbindlich einführen, weil wir unsere Schulstruktur reformieren und eine Antwort auf die demografische Entwicklung geben müssen.
Bei der Einführung der Gemeinschaftsschule setzen wir auf pragmatische, orts- und stadtteilgenaue Lösungen. Dementsprechend müssen die Schulen, die Schulträger und die Eltern gemeinsam die Entscheidung über die innere Organisation der einzelnen Gemeinschaftsschule treffen können. Sie erhalten die rechtlichen Möglichkeiten und die notwendige Unterstützung, um nach ihren jeweils unterschiedlichen Ausgangsbedingungen flexible Lösungen unter Einschluss integrativer Modelle – die wir besonders fördern wollen – zu entwickeln. Nur so kann vor Ort ein breites und wohnortnahes Schulangebot in der Sekundarstufe I erhalten und zeitgleich die Schulstruktur schrittweise verändert werden.
Gesamtschulen werden als Gemeinschaftsschulen in integrierter Form weitergeführt.
Mit dem Ziel des längeren gemeinsamen Lernens verbinden wir das Ziel, die besten Voraussetzungen für den Erwerb der deutschen Sprache für Kinder aus Familien mit Migrationshintergrund zu schaffen und zugleich die interkulturelle Kompetenz in den Schulen zu stärken. Die entsprechende Initiative des Landesintegrationsrates Nordrhein- Westfalen unterstützen wir.
Mit Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention im März 2009 gibt es in der Bundesrepublik Deutschland einen Rechtsanspruch auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Wir befürworten das gemeinsame Lernen von behinderten und nichtbehinderten Kindern. Wenn wir fordern, kein Kind zurückzulassen, so bedeutet dies auch, dass wir danach streben, möglichst weitgehend den Gedanken der Inklusion im Schulwesen zu verwirklichen.
III. Verlässliches und verbindliches Schulsystem
Wir respektieren den Elternwillen und wollen ihn in Remscheid im Zuge durchzuführender Elternbefragungen auch als Grundlage für die Weiterentwicklung der Remscheider Schullandschaft nutzen.
Wir unterstützen die Eltern in ihrem Wunsch nach einem verlässlichen und verbindlichen Schulangebot für ihre Kinder. Deshalb unterstützen wir die Bemühungen der Ministerpräsidentin, die Ergebnisse der nordrhein-westfälischen Bildungskonferenz "Zusammen Schule machen für Nordrhein-Westfalen" vom Mai dieses Jahres im Sinne der beschriebenen bildungspolitischen Perspektive in einen breiten parlamentarischen schulpolitischen Konsens zusammenzuführen. Die Eltern erwarten, dass die bildungspolitischen Rahmenbedingungen nicht abhängig sind von Wahlperioden des Landtags oder wechselnden politischen Mehrheiten.
Wir ziehen damit Lehren aus der langen Geschichte bildungspolitischer Debatten in Nordrhein-Westfalen, wonach ohne diesen breiten politischen Konsens eine dauerhafte Schulentwicklung nicht möglich ist. Deshalb sollte an das Verfahren bei der großen Schulreform im Jahre 1968 angeknüpft werden. Nur so kann auch die bisherige – durch die Entwicklungen der Gegenwart überkommene – Bestandsgarantie für die Hauptschule dem Beispiel anderer Bundesländer folgend aufgehoben werden.
Wir wollen keine Zuspitzung der bildungspolitischen Diskussion im Land wie sie bei der von der damaligen Landesregierung beabsichtigten Einführung der Kooperativen Schule 1978 in einer Volksinitiative gipfelte. Wir wollen Schulfrieden in unserem Land und in unserer Stadt, denn nur so können wir die besten Chancen für unsere Kinder gewinnen.
Wir befürworten die Einführung eines zweigliedrigen Schulsystems nach den bereits bestehenden Vorbildern bzw. konkreten Reformvorhaben in den Ländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das zweigliedrige Schulsystem in Nordrhein-Westfalen soll als Gymnasium und Gemeinschaftsschule, in der alle Bildungsabschlüsse erworben werden können, bestehen. Diese Zielsetzung soll in einem Schulgesetz verankert werden.
Die bestehenden Hauptschulen, Realschulen und Gesamtschulen werden in die Gemeinschaftsschule überführt, die im beschriebenen Umfang verwirklicht werden soll.
IV. Handlungserfordernisse für Remscheid
Die Entwicklung der Schülerzahlen und die demographische Prognose in unserer Stadt belegen, dass sich die Schullandschaft einer Veränderung stellen muss.
Die anhaltend hohe Zahl an Abweisungen an den beiden bestehenden Remscheider Gesamtschulen belegt in den zurückliegenden Jahren, dass das vorhandene Angebot an integrierten Ganztagsschulen nicht der Nachfrage entspricht.
Nachdem die ehemalige Landesregierung zu erkennen gegeben hatte, dass die Einrichtung weiterer Gesamtschulen nicht befürwortet wird, besteht mit der neuen Landesregierung die Möglichkeit, die Gründung einer neuen Gesamtschule in unserer Stadt zu forcieren, um mit ihrem Aufbau zum Schuljahr 2013/14 beginnen zu können.
Wir befürworten die Gründung der dritten Remscheider Gesamtschule und gehen davon aus, dass dieses vollständig integrierte Ganztagsangebot nach einer Reform des Schulgesetzes in eine Gemeinschaftsschule überführt werden kann.
Wir sehen aufgrund der Erfahrungen bei der Gründung der zweiten Remscheider Gesamtschule das Erfordernis, einen Schulneubau in Betracht zu ziehen, da das bestehende Schulraumangebot die Voraussetzungen nicht erfüllen kann, die wir an ein zukunftsfähiges "Haus des Lernens" – auch im Sinne der Denkschrift "Zukunft der Bildung – Schule der Zukunft" der Bildungskommission Nordrhein-Westfalen aus dem Jahre 1995 – stellen.
Wir sind uns bewusst, dass diese Zielsetzung mit Blick auf die Haushaltslage der Stadt Remscheid ambitioniert ist. Wir sehen deshalb das Land Nordrhein-Westfalen in der Verantwortung, die bisherigen Beschränkungen für die Kreditaufnahme für Investitionen im Zuge der Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (Nothaushaltsrecht) und der konkreten Ausgestaltung des "Stärkungspaktes Stadtfinanzen" für bildungsrelevante Maßnahmen im Zuge von Einzelgenehmigungen zu lockern.
Wir fordern dies einerseits mit Blick auf die Ergebnisse der von der Landesregierung beauftragten Studie "Frühe Förderung vermindert hohe Sozialausgaben" vom März 2011 im Sinne einer Neubewertung des Investitionsbegriffs und der Rentierlichkeit und andererseits weil die Investition in einen Schulneubau auch im traditionellen Haushaltsverständnis als eine neue Werte bildende Maßnahme betrachtet werden muss. Die (langfristige) Kreditaufnahme – ggf. über Sonderprogramme staatlicher Banken wie der KfW oder der NRW.Bank – ist hier vertretbar und soll durch zweckgebundene
Einnahmen aus der Verwertung nicht mehr benötigter Schulimmobilien gemindert werden.
Wir sehen als zweitrangige Alternative hierzu auch die Möglichkeit der Investition durch Dritte und die Anmietung durch die Stadt Remscheid. Dies kann wie es derzeit vom Finanzministerium NRW empfohlen wird im Zuge von PPP-Maßnahmen geschehen, wobei wir uns hier für die Einbeziehung städtischer Tochtergesellschaften aussprechen.
Als drittrangige Alternative sehen wir die Unterbringung einer Gesamtschule – ggf. in verringerter Zügigkeit – im vorhandenen Gebäudebestand.
Wir erwarten, dass ein Schulneubau den Bedürfnissen der künftigen Schule angemessen geplant und verwirklicht wird, dabei legen wir besonderen Wert auf eine energetisch moderne Ausgestaltung des Gebäudes, um die laufenden Aufwendungen für die Unterhaltung des Schulgebäudes nachhaltig senken zu können.
V. Vorbild für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für berufliche Bildung in Remscheid
Wir sehen diesen Weg auch als zielgerichtete Vorgehensweise bei der Lösung der anhaltenden Raumprobleme des Berufskollegs Wirtschaft und Verwaltung, um die Vielfalt der Bildungsgänge zu bewahren und neue Entwicklungsmöglichkeiten zu schaffen. Hier bietet sich die Anbindung eines Neubaus am Standort des Berufskollegs Technik auf dem Neuenkamp an.
Wir messen der beruflichen Bildung in Remscheid große Bedeutung zu, sie ist für den Wirtschaftsstandort Remscheid lebenswichtig. Wir unterstützen die Arbeit der drei Berufskollegs in Remscheid und setzen uns für deren Bestand und ihre Weiterentwicklung ein.
Wir wollen weder Pausenhöfe noch Lehrerzimmer auf der Straße haben, wenn Schüler und Lehrer gleichermaßen zwischen Schulstandorten pendeln müssten. Beste Bildung hängt erwiesenermaßen auch von den Rahmenbedingungen einer Schule ab, diese müssen sich nach unserer Auffassung nach den Bedürfnissen der Schüler und Lehrer richten.
In diesem Sinne sind wir davon überzeugt, dass eine Investition in die Bildungsinfrastruktur Remscheids nicht Stückwerk sein darf. In die Erarbeitung einer Konsolidierungsvereinbarung zwischen der Stadt Remscheid und der Bezirksregierung Düsseldorf sind die Möglichkeiten für die beiden Schulbauprojekte auch unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu erörtern.
angenommen: abgelehnt: überwiesen:
Erläuterungen (nicht Bestandteil der Beschlussfassung)
1. Die Angelegenheiten der "inneren" Schule werden dem Staat – also dem Land Nordrhein-Westfalen – zugeordnet. Hierzu zählen die Lehrpläne, Lehrerausbildung und Beschäftigung des Lehrpersonals.
2. Von den Angelegenheiten der "inneren" Schule grenzen sich jene der "äußeren" Schule ab. Letztgenannte werden vom Schulträger – mit Ausnahme der in Remscheid ansässigen Ersatzschulen also von der Stadt Remscheid – wahrgenommen und umfassen die Verantwortung für die Bereitstellung von Schulraum und Lern- und Lehrmitteln sowie der Mitarbeiter in den Schulbüros und im Gebäudemanagement (Hausmeister und Reinigungskräfte).
3. Der "Bildungspolitische Orientierungsrahmen" der NRWSPD vom Juni 2003 steht auf der Internetseite www.spd-remscheid.de zum Abruf bereit. Auf Anforderung stellt die Unterbezirksgeschäftsstelle einen Ausdruck zur Verfügung.
4. Der Leitantrag "Die beste Bildung für alle" vom August 2007 steht in der vom Landesparteitag der NRWSPD beschlossenen Fassung auf der Internetseite www.spd-remscheid.de zum Abruf bereit. Auf Anforderung stellt die Unterbezirksgeschäftsstelle einen Ausdruck zur Verfügung.
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