Neues Faltblatt über erneuerbare Energien im Neubau
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Seit Januar 2009 müssen Hausbesitzer bei Neubauten einen Teil ihrer Wärme aus erneuerbaren Energien produzieren – also mit Solarwärmeanlagen, Wärmepumpen oder Biomasseheizungen. Diese neuen Pflichten sind im „Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich – EEWärmeG“ geregelt. Hausbesitzer können auf ausgereifte Techniken zurückgreifen und zwischen verschiedenen Systemen wählen: zum Beispiel Holzpelletheizungen, thermische Solaranlagen in Kombination mit normalen Heizungen oder Wärmepumpen. Wer keine Erneuerbaren Energien nutzen will, muss alternativ sein Haus deutlich besser dämmen, als es die Energieeinsparverordnung vorschreibt, und dadurch einen geringeren Energiebedarf erreichen. Neben den klimaschonenden Aspekten, weil erneuerbare Energien verwendet werden, hat der Hausbesitzer auch den wirtschaftlichen Vorteil, dass die Kosten für die Beheizung des Gebäudes niedrig sind – er macht sich unabhängiger von fossilen Brennstoffen! Gut beraten ist, wer vor Baubeginn einen Energieberater hinzuzieht, denn die Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Gesetzes sind groß. Und ein Berater erarbeitet eine maßgeschneiderte Lösung für das neue Gebäude. Die Anforderungen des „EEWärmeG“ hat das Remscheider Umweltamt in einer Broschüre knapp und übersichtlich zusammengefasst. Die Broschüre ist erhältlich bei Monika Meves im Fachdienst Umwelt, Telefon (0 21 91) 16 – 33 13 und E-Mail umweltamt@remscheid.de">umweltamt@remscheid.de. Hier gibt es auch Informationen zu den Fördermitteln des Bundes und Landes, die für die Installation von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien angeboten werden. (Büro der Oberbürgermeisterin)
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