Die Finanzierung von U3-Plätzen in Kitas wird sehr eng
„Einzelne Verlautbarungen sorgen für ein diffuses Bild“, titelte der Waterbölles am 2. Juli, weil eine „positive Nachricht“ des SPD-Landtagsabgeordneten Sven Wolf zu Kita-Zuschüssen des Landes so gar nicht zu dem Defizit von zwei Millionen Euro beim Ausbau der U3-Plätze passen wollte, über das sich im Haupt- und Finanzausschuss Stadtdirektor Burkhard Mast-Weisz beklagt hatte. Der Waterbölles riet damals dazu, den Betroffenen in den Kitas – und der Öffentlichkeit insgesamt – die Finanzlage einmal verständlich darzulegen. Das ist nun geschehen. Zur gestrigen Ratssitzung lag eine ausführliche Stellungnahme der Verwaltung vor. Sie soll in der (DOC-) Sondersitzung am kommenden Donnerstag besprochen werden. SPD-Ratsmitglied Sven Wolf meldete sich dazu gestern nicht zu Wort. Nachfolgend zitiert der Waterbölles aus der (noch nicht beschlossenen) Vorlage:
„1. Die Stadt Remscheid finanziert aus Mitteln des U3-Ausbau-Sonderprogramms die Ausbaumaßnahmen in Kindertageseinrichtungen freier Träger und in eigener Trägerschaft sowie Maßnahmen in der Kindertagespflege in dem zur Verfügung gestellten Rahmen in Höhe von 627.539 € in 2011 und in Höhe von 376.523 € in 2012. Gegenüber der bisherigen Planung ergibt sich ein Ausfall an Zuschussmitteln in Höhe von 556.827 €.
2. Die Stadt Remscheid finanziert aus eigenen Mitteln in einer voraussichtlichen Höhe von insgesamt 2.377.800 € die zusätzlichen Kosten des Ausbaus in Kindertageseinrichtungen freier Träger und in eigener Trägerschaft sowie in der Kindertagespflege, soweit Mittel aus dem U3- Ausbau-Sonderprogramm die entstehenden Kosten nicht decken. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Finanzierung durch den Träger der Einrichtung oder aus Mitteln des Sondervermögens des Bundes nicht erfolgen kann. Die Finanzierung dieser Mehrkosten wird insgesamt im Rahmen der Schul-/Bildungspauschale finanziert.
Einrichtungen in freier Trägerschaft:
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Klauser Delle Initiative Jugendhilfe e.V.
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Am Eichholz 8 Zaunkönig e. V.
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Villa Kunterbunt Villa Kunterbunt e.V.
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Stettiner Str. 2a Kindergarteninitiative Rappelkiste
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Burger Str. 81 Waldorfkindergarten Remscheid e.V.
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Fuchsweg Lebenshilfe e.V.
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Ronsdorfer Str. Montessori Kinderhaus Remscheid e.V.
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St. Josef Kath. Kgm. St. Josef
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St. Bonaventura Kath. Kgm. St. Bonaventura
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St. Engelbert Kath. Kgm. St. Engelbert
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Albrecht-Thaer-Str. Ev. Kgm. Lennep
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Himmelszelt Ev. Stadtkirchengemeinde
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IMoKHo IMoKHo e.V.
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Hackenberg Ev. Elterninitiative Hackenberg
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Ahörnchen Ahörnchen e.V.
Einrichtungen in städtischer Trägerschaft:
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Struck, Am Wiesenhang 51
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Rosenhügel, Gustav-Hermann-Halbach Str. 2
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Eisernstein, Schulstr. 3
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Dicke Eiche, Kl. Flurstr. 15
Auf Grundlage des § 24 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes – SGB VIII in Verbindung mit den landesgesetzlichen Regelungen des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz NRW sind zur Schaffung einer bedarfsgerechten Versorgung an Betreuungsplätzen die Kindertageseinrichtungen baulich so zu qualifizieren, dass eine dauerhafte Betriebserlaubnis des Landesjugendamtes erreicht werden kann. In den Jahren 2007 bis 2013 sollte über ein Sondervermögen der Ausbau der Betreuungsangebote für Kleinkinder durch den Bund investiv unterstützt werden. Für NRW wurden 481 Mio. € vom Bund bereit gestellt. Aus diesen Mitteln wurden bisher rd. 2.460.000 € für Einrichtungen in Remscheid zur Verfügung gestellt. Die Ausschüttung der Bundesmittel erfolgte nach Maßgabe einer Richtlinie des Landes, die die Gewährung von Pauschalen pro Platz vorsah.
Die Bundesmittel für alle noch nicht bewilligten Anträge stehen grundsätzlich nicht mehr zur Verfügung, da bereits 400 Mio. € gebunden sind und der Restbetrag für Härtefälle vorgehalten werden soll. Die Kriterien für die Verwendung dieser Mittel wurden noch nicht bekannt gegeben. Gleichzeitig legt das Land NRW ein eigenes Investitionsprogramm für den U3-Ausbau vor. Aus diesem Programm wurden der Stadt Remscheid insgesamt 1.004.062 € bewilligt: 627.539 € Mittel zur Auszahlung in 2011 376.523 € Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2012. Über die Verwendung entscheidet die Kommune in eigener Zuständigkeit. Die beabsichtigten Bewilligungen im Einzelfall sind dem Land bis zum 21.07.2011 verbindlich zu melden.
Die bisherigen Fördersätze finden keine Anwendung mehr. Ein Platz wird mit einer geringeren Pauschale als bisher gefördert:
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Neubau: statt 18.000 € nun 17.000 €
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Umbau: statt 7.650€ nun 5.100 €
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Ausstattungen: statt 3.150 € nun 1.700 €
Dies hat die Konsequenz, dass die 19 nicht bewilligten Maßnahmen, die Gegenstand dieser Drucksache sind, sowie die in Planung befindlichen 15 Einrichtungen verschlechterten Finanzierungsgrundsätzen unterliegen. Das Land hat durch Erlass beschieden, dass die Finanzierungslücke durch die Träger oder die Kommune ausgeglichen wird. Die Leistungsfähigkeit der Träger wird jeweils geprüft. Nach den bisherigen Erfahrungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass die betroffenen Träger in jedem Fall in der Lage sind, weitere Finanzierungsanteile einzubringen. Kann ein Träger keine zusätzlichen Mittel zur Finanzierung bereitstellen, so besteht nach Auffassung des Landes eine Verpflichtung der Jugendämter zur Sicherstellung der Finanzierung.
Die Planungen der Ausbaumaßnahmen erfolgen auf Basis der durch das Landsjugendamt vorgegebenen Anforderungen. Das Landesjugendamt wendet diese Standards bei der Prüfung zur Erteilung einer Betriebserlaubnis der Einrichtungen an. Eine Erlaubnis wird nur auf dieser Basis in Aussicht gestellt.
Die unter Ziffer 3 des Beschlussentwurfes genannten Einrichtungen haben in der Vorbereitung zur Durchführung des Ausbaus jeweils einen unterschiedlichen Entwicklungsstand erreicht. Die Anträge liegen dem Landesjugendamt zur Bewilligung vor oder befinden sich in einem Entwicklungsstand, der eine kurzfristige Abgabe des Antrages dort ermöglichen würde. Die durch das Sonderprogramm definierten Bedingungen zur Verausgabung der bereitstehenden Mittel erfordern für jeden Einzelfall die Feststellung, wann die Maßnahme begonnnen werden und wann Ihre Fertigstellung erreicht werden kann. Nur so kann vermieden werden, dass Mittel ungenutzt an das Land zurückgegeben werden.
Die Identifizierung dieser Einrichtungen ist in die Wege geleitet. Das bedeutet, dass neben einer Einschätzung nach Aktenlage der Kontakt zu den einzelnen Trägern aufgenommen wird. Der Träger muss auf Basis seiner Situation und im Rahmen seiner jeweiligen Entscheidungsstrukturen klären, ob er eine Umsetzung oder zumindest einen Beginn seiner Maßnahme noch in 2011 für möglich hält oder eine Umsetzung in 2012 als realistisch einschätzt. Die Abstimmung zur Frage der Betriebserlaubnis erfolgt durch das Jugendamt unmittelbar mit dem Landesjugendamt.
Die durch das Sonderprogramm zur Verfügung stehenden Mittel sind in der Summe zu gering bemessen, um die Gesamtkosten der benannten Maßnahmen zu decken. Die Bundesmittel in der erwarteten Höhe von 1.560.889 € werden nicht gezahlt. Stattdessen erfolgt eine Förderung nur in Höhe von 1.004.062 € aus Landesmitteln. Die Fördersumme reduziert sich damit um 556.827 €.
Finanzierung: Gesamtkosten 5.614.861 €. Davon werden finanziert aufgrund getroffener Entscheidungen durch freie Träger 845.567 €, durch Leistungen der Kommune 1.387.489 €, durch das Sonderprogramm NRW 2011/2012 1.004.062 €. Es besteht ein weiterer Finanzbedarf in Höhe von rund 2.377.800 €. Dieser Finanzbedarf setzt sich zusammen aus der verminderten Förderung in Höhe von 556.827 € und einer Summe in Höhe von 1.821.017 €, die bisher aufgrund der im Einzelfall noch nicht abgeschlossenen Antragsverfahren keine Berücksichtigung für die kommunale Beschlussfassung erreicht hat. Zur Umsetzung des Ausbauprogramms ist es erforderlich, eine Entscheidung zur Finanzierung des Betrages in Höhe von 2.377.800 € aus städtischen Mittel herbeizuführen (Beschlussentwurf Ziffer 2“
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