Ohne städtebaulichen Vertrag hat die Stadt das Kostenrisiko

Insgesamt 300.000 Euro möchte die Verwaltung vom Rat der Stadt – die nächste Sitzung ist am 12. Dezember – außerplanmäßig genehmigt bekommen für die räumliche Planung und Entwicklung des Designer Outlet Centers an der Blume, konkret: Mehraufwendungen für Planungs- und Gutachterkosten. So steht es in der Beschlussvorlage, mit der sich vorab (9.11.) die Bezirksvertretungen Lennep und Lüttringhausen beschäftigen werden. Für 2011 werden 180.000 Euro beantragt, für 2012 120.000 Euro. Die Deckung soll durch Mehrerträge bei der Gewerbesteuer erfolgen. „Da die Planverfahren insbesondere hinsichtlich der Beteiligungs-, Abstimmungs- und Anpassungserfordernisse und der notwendigen Planungsgrundlagen sehr komplex sein werden und die Reaktionen der Beteiligten im Detail noch nicht einzuschätzen sind, können die Zeitplanung und die Planungskosten nur aus heutiger Sicht dargestellt werden“, heißt es in der Vorlage. Im Hinblick auf die Verkehrsanbindung des DOC beabsichtigt die Verwaltung, mit der Deutschen Bahn AG über einen zusätzlichen Haltepunkt des „Müngsteners“ (RB 47) an der Blume zu sprechen. Die 300.000 Euro sind im Einzelnen erforderlich für:
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Verträglichkeitsstudie Einzelhandel (Erweiterung der Ersteinschätzung),
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artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
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Verkehrsgutachten (Ergänzung der Ersteinschätzung),
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Lärmgutachten,
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Entwässerungsstudie,
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Umweltberichte (innerhalb der Verfahren zur Änderung des Regionalplans und des FNP sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans 642),
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Fortschreibung des regionalen Einzelhandelskonzeptes / Aufstellung eines kommunalen Einzelhandelskonzeptes (optional),
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verfahrensbegleitende Rechtsberatung.
„Gemäß dem … Entwurf einer Vorvereinbarung zwischen der Stadt Remscheid und dem Investor wird dieser unter dem Vorbehalt einer zustimmenden landesplanerischen Stellungnahme die o.g. Planungskosten in angemessenem Rahmen erstatten. Der Investor hat dem Entwurf zugestimmt“, heißt es in der Vorlage weiter. Die Planverfahren würden „soweit als möglich transparent gestaltet werden“. Hierzu gehöre eine nachvollziehbare Abgrenzung der Verfahrenskosten im Haushalt der Stadt. Dafür soll ein separater Unterkostenträger „Design Outlet Center“ eingerichtet werden. Über die dort dokumentierten Planungskosten soll der Haupt- und Finanzausschuss laufend in Kenntnis gesetzt werden.
Im Entwurf der Vorvereinbarung zwischen der Stadt Remscheid und der McArthurGlen Michelbau Neumunster Siteco S.á r.l. ((künftig firmierend als "MGE Germany 3 S.à r.l.") sind inbesondere drei Passagen interessant. Darin tauchen zwei unbestimmte Rechtsbegriffe auf, über die sich später trefflich streiten ließe:
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„Der Investor wird die angemessenen Kosten des gesamten Bauleitplanverfahrens einschl. Rechtsberatung übernehmen. Die Kosten werden der Stadt Remscheid nur nach der Zustimmung zur landesplanerischen Anpassung gemäß § 34 Landesplanungsgesetz erstattet, spätestens nach Rechtskraft der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 642 (Bekanntmachung).
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Der Investor wird bei der Umsetzung seines Bauvorhabens sämtliche Baukosten übernehmen, die durch das Projekt verursacht werden. dies gilt im Rahmen des wirtschaftlich Vertretbaren auch für eine Beteiligung an den Kosten der öffentlichen Erschließung.
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Die Vorvereinbarung begründet noch keine Verpflichtung zum Abschluss eines städtebaulichen Vertrages. Die Beteiligten haben bis zur Unterzeichnung eines entsprechenden Vertrages das Recht, jederzeit ohne Angaben von Gründen von den weiteren Verhandlungen Abstand zu nehmen. Jeder Beteiligte trägt seine eigenen Kosten selbst, die im Rahmen der Verhandlungen zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages anfallen. Dies gilt auch für den Fall, dass der städtebauliche Vertrag – aus welchem Grund auch immer – nicht abgeschlossen wird.“
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Peter Maar, Heimatbund Lüttringhausen am :
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