Professionelle "Tagesmütter" brauchen eine amtliche Erlaubnis
Ein Glück, dass es Großeltern, Freunde und Bekannte gibt, die hin und wieder (mal mehr, mal weniger gerne) Babysitter spielen und den/die Kleine(n) auch später noch stunden- oder tageweise „in Verwahrung nehmen“, wenn er/sie schon laufen kann (und man verstärkt darauf achten muss, was er/sie gerade wieder anstellt). Das gilt als Hilfe unter Verwandten oder als Nachbarschaftshilfe. „Tagesmutter“ kann aber auch ein Beruf sein. Im Remscheider Jugendamt sind siebzehn Remscheiderinnen bekannt, die derzeit kleine Kinder professionell betreuen. Bis zu fünf Kinder pro „Tagesmutter“ sind erlaubt; im Durchschnitt sind es derzeit drei. Und weitere dreizehn Frauen würden gerne Kinder in Tagespflege nehmen; ihnen fehlt allerdings noch die amtliche Erlaubnis. Denn nach dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) und dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) darf noch lange nicht jeder, der gerne will. Das Ziel: Mehr Qualität, mehr Verlässlichkeit in der Kindertagespflege.
Anfang des Jahres 2005 wurde mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) beschlossen, die Betreuungsmöglichkeiten für Kinder, insbesondere die für Kinder unter drei Jahren, in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege zu verbessern. In diesem Zusammenhang wurde zum 1. Oktober 2005 mit dem Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK) besonderes Augenmerk auf die Neuausrichtung der Kindertagespflege gerichtet. Neben dem Angebot an Kindertageseinrichtungen soll sich die Kindertagespflege zu einer verlässlichen, qualifizierten und flexiblen Alternative entwickeln. Dabei richtet sich der Gesetzgeber nicht nur an die durch das Jugendamt vermittelten Tagesmütter, sondern zielt auch auf den bislang privat geregelten Sektor der Tagespflege, nach dem Prinzip der öffentlichen Verantwortung für die Bildung, Betreuung und Erziehung der Kinder.
Grundlegend neu ist, dass jeder, der Kinder außerhalb ihrer eigener Wohnung länger als 15 Stunden wöchentlich bzw. länger als drei Monate gegen Entgelt betreuen will, einer Pflegeerlaubnis vorweisen muss. Die bekommt er vom Jugendamt der Stadt, vorausgesetzt, er ist als „Kindertagespflegeperson“ (Amtsdeutsch) geeignet, d.h. er/sie muss fachliche, qualifizierte Kenntnisse im Umgang mit Kindern besitzen, über Kooperationsbereitschaft und kindgerechte Räumlichkeiten verfügen.
Die Pflegeerlaubnis ist ab dem ersten Kind erforderlich. Sie berechtigt, entsprechend der Voraussetzungen, zur Betreuung von drei bis fünf Kindern. Sie ist bis zu fünf Jahren befristet, kann aber auch widerrufen werden, wenn sich im Nachhinein berechtigte Zweifel an der Eignung der Pflegeperson ergeben.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes stehen zur Beratung und Begleitung in allen diesen Angelegenheiten sowohl den Eltern als auch den Tagespflegepersonen zur Verfügung. Sie geben nicht nur Auskunft über die Qualifizierung, sondern auch über die Vermittlung und die finanziellen Möglichkeiten (Telefon 16-3307, Montag bis Freitag von 8:00 - 12:30 Uhr).
Eine „Tagesmutter“ muss man sich leisten können. Es sind daher nicht gerade Frauen aus „ärmeren“ Schichten, die eine Tagespflege für ihr Kind suchen, sondern qualifizierte Frauen, die nach Mutterschaft und Erziehungszeit möglichst bald wieder in ihren gut dotierten Beruf zurückkehren möchten, um dort den Anschluss nicht zu verlieren und den Arbeitsplatz zu sichern.
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Roxana Bunduc am :