Zinslose Darlehen für Flüchtlingswohnungen
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Bereits in 2015 hat das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen verbesserte Förderkonditionen für den sozialen Wohnungsbau beschlossen. Investoren werden seitdem beim Bau von Flüchtlingswohnungen mit günstigen Finanzierungsmöglichkeiten und attraktiven Tilgungsnachlässen gefördert. Mit dem Förderprogramm werden Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung sowie der Neubau von Wohnraum erschwinglich. Hinzu kommt, dass die Vorschriften bei dem Bau von Flüchtlingswohnungen an einzelnen Stellen gelockert wurden. Beim Bandschutz und der Gefahrenabwehr werden keine Abstriche gemacht. Wenn der Bedarf für die Zielgruppe entfällt, ist geförderter Wohnraum bis zum Ende der Zweckbindung für Wohnberechtigte mit Wohnberechtigungsschein weiter zu nutzen. Für weitere, umfangreiche Informationen zum Thema Förderung von Wohnungen - Neubau und Neuschaffung im Bestand - stehen die Mitarbeiterinnen der Wohnraumförderung unter nachfolgenden Kontaktdaten zur Verfügung:
- Birgit Krah, Tel. (0 21 91) 16 – 37 37, E-Mail: Birgit.Krah@remscheid.de">Birgit.Krah@remscheid.de
- Elke Heße, Tel. (0 21 91) 16 – 31 74, E-Mail: Elke.Hesse@remscheid.de">Elke.Hesse@remscheid.de
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