Parkgenehmigungen für städtische Mitarbeiter ärgern Anwohner
Keine Chance hatte in der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid der Antrag einer Anwohnerin der Hindenburgstraße, die Mauerstraße Richtung Martin-Luther-Straße und die Lessingstraße Richtung Hindenburgstraße zur Einbahnstraße zu machen. Lediglich die Grünen befürworteten diesen Vorschlag.
Die Anwohnerin hatte argumentiert, bei Gegenverkehr müsse man in den schmalen Straßen derzeit gelegentlich sogar auf den Gehweg ausweichen. Auch ließe sich bei einer Einbahnstraßen-Regelung auf Halteverbote verzichten und so zu Gunsten angrenzender Geschäfte zusätzliche Parkraum gewinnen. Dem hielt die Verwaltung entgegen, und die Bezirksvertretung nahm dies mehrheitlich zustimmend zur Kenntnis, dass der Verkehr in einer Einbahnstraße schneller und damit unfallträchtiger werde. Auch seien schon jetzt „in zumutbarer Entfernung in der Hindenburgstraße und auch in den Seitenstraßen regelmäßig Parkplätze zu finden“.
Den Überraschungsmoment hatte Christel Herrmann von den Grünen auf ihrer Seite, als sie wenige Minuten später auf eben diese Stellungnahme der Verwaltung bezüglich der Parkplätze bei einem Antrag verwies, den ein anderer Anwohner der Hindenburgstraße gestellt hatte. Dem war aufgefallen, dass städtische Dienstfahrzeuge vor dem ehemaligen Einwohnermeldeamt häufig Parkplätze blockieren und städtische Mitarbeiter in Halteverbotszonen (Parkscheibe) ihre Wagen mit städtischer Sondergenehmigung (gültig bis 2008) abstellen, zum Teil sogar über das Wochenende. Andere Verkehrsteilnehmer, die ihre Wagen in den „Parktaschen“ vor dem Gebäude abgestellt hätten, seien dadurch beim Wegfahren gezwungen, den Gehweg zu benutzen. Darin sah der Anwohner eine Ungleichbehandlung. Und Christel Hermann fragte, ob das denn überhaupt nötig sei, wo sich doch offenbar in der Umgebung Parkplätze finden ließen.
Zeitraubende Parkplatzsuche sei den städtischen Bediensteten während der Arbeitszeit nicht zuzumuten (auch eine Kostenfrage), meinte die Verwaltung. An die Mitarbeiter des Gebäudemanagements und des Steueramtes, häufig im Außendienst unterwegs, seien zwar insgesamt 32 Sondergenehmigungen ausgegeben worden. Die Verkehrskontrolleure seien aber angewiesen, pflichtwidriges Parken unter Nutzung von Sondergenehmigungen zu ahnden. Bei wiederholtem Missbrauch der Ausnahmegenehmigungen würden diese auch widerrufen (bisher einmal geschehen).
Kontrolliert werden können die Kontrolleure allerdings nicht. Zitat aus der Stellungnahme der Verwaltung: „Pflichtwidriges Parken unter Auslage einer Ausnahmegenehmigung stellt kein Suchkriterium der in der Bußgeldstelle verwendeten Software dar“. Vielleicht lässt sich die Software ja nachrüsten.
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