Fünfte Freistellung schlägt mit 60.900 Euro zu Buche
Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) erlaubt Dienststellen des Öffentlichen Dienstes, und dazu gehören auch Stadtverwaltungen, ab 2.000 Mittarbeiter/innen die Freistellung von fünf Kolleginnen und Kollegen. Bei der Stadt Remscheid waren es bislang nur für, die sich um die Belange der Belegschaft kümmerten. Jetzt wird ein/e weitere/r hinzukommen. Weil dere /dessen reguläre Arbeit aber erledigt werden muss, setzt das eine (in der Länge noch unklare) Vertretungskette in Gang, an deren Ende befristet eine neue Stelle eingerichtet werden muss. Deren Kosten bezifferte die Verwaltung m Donnerstag im Haupt- und Finanzausschuss mit jährlich 60.900 Euro bis zum Ende der Wahlperiode des amtierenden Personalrates. Die Mitglieder des Ausschusses stimmten dem zu – mit einer Ausnahme: Wieland Gühne, Fraktionsvorsitzender der W.i.R., fand es „unglücklich, dass der Personalrat jetzt auf seinem Recht besteht, in einer Situation, in der allgemeines Sparen angesagt ist. Da hätte der Personal ruhig auch am gleichen Strang ziehen, sich zurückhalten können!“ Seine Nein-Stimme kommentierte die Oberbürgermeisterin mit dem Satz „Herr Gühne stimmt gegen das Gesetz! Ich bin aber nicht sicher, ob das so ganz richtig ist. Der Personalrat kann die volle Zahl von Freistellungen einfordern, die ihm nach dem Gesetz zusteht. Er muss es aber nicht! (Widerspruch erwünscht)
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