SPD-Resolution gegen Einkaufszentren im Grünen
Pressemitteilung des Heimatbundes Lüttringhausen
Oberbürgermeisterin Wilding (SPD) hat die Regierungspräsidentin und den Regionalrat massiv wegen deren ablehnender Haltung zu den DOC-Planungen der Stadt Remscheid angegriffen (OB Wilding: „Unverschämtheit“) und der SPD-Fraktionsvorsitzende Meinecke glaubt, die „Schuldigen“ in der Düsseldorfer Ministerialbürokratie ausfindig gemacht zu haben. Tatsächlich sind es jedoch die eigenen SPD-Parteifreunde, und zwar nicht nur aus dem Ruhrgebiet, die Planungen zur Ansiedlung des großflächigen Einzelhandels auf der „grünen Wiese“ in NRW entschieden ablehnen. Die entsprechende, bereits am 30. Januar beschlossene Resolution aller SPD-Fraktionen in den Regionalräten der Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster müsste auch der Remscheider SPD bekannt sein. Mit dieser Resolution, die an Eindeutigkeit nicht zu überbieten ist, wenden sich die SPD-Vertreter in den Regionalräten entschieden gegen die Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel auf der „grünen Wiese“ und damit auch gegen die Remscheider Planungen.
In der SPD-Resolution, in der auch die Planungen der Stadt Remscheid erwähnt werden, heißt es u.a.: „Wir fordern die Kommunen, in deren Gemeindegebiet ein solches nicht integriertes Einkaufszentrum mit beträchtlicher Fernwirkung angedacht bzw. geplant wird auf, die Grenzen ihrer kommunalen Planungshoheit anzuerkennen, die dort liegen, wo sie eindeutig zu Lasten der Nachbarn gehen und existierende, gemeinschaftlich erarbeitete Einzelhandelskonzepte zu respektieren. Es darf kein ruinöser Wettbewerb ausgelöst werden, der am Ende allen Kommunen schaden wird.
Wir fordern die jeweiligen Kommunen auf, die Planungen für diese nicht integrierten großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit ihren nicht zu prognostizierenden Risiken für die Innenstädte der jeweiligen Region aufzugeben.“ Des Weiteren fordern die SPD-Regionalräte die zuständigen Bezirksregierungen auf, zu prüfen, „wie trotz des „Ochtrup-Urteils“ großflächiger Einzelhandel in nicht integrierten Lagen auf regionalplanerischer Ebene rechtssicher verhindert werden kann“.
Nachfolgend die SPD-Resolution im Wortlaut:
Landeskoordination der Fraktionen der SPD in den Regionalräten und der Verbandsversammlung des RVR in NRW am 30. Januar 2012 in Düsseldorf
Resolution gegen großflächige Einkaufszentren „auf der grünen Wiese“
Das sog. Ochtrup-Urteil hat ein wesentliches landesplanerisches Instrument zur räumlichen Steuerung der Ansiedlung von FOC für nichtig erklärt. Dieses bis heute nicht geschlossene rechtliche Vakuum lädt Investoren im Verein mit einzelnen ansiedlungswilligen Kommunen geradezu ein, in NRW sog. FOC bzw. DOC zu planen und deren Realisierung voranzutreiben. Derzeit sind in NRW zusätzlich zu dem bereits in Roermond, Niederlande betriebene FOC weitere FOC mit unterschiedlichen Verfahrenständen in Planung (DOC Remscheid, FOC Werl, IKEAHomepark Wuppertal u.a.). Der großflächige Einzelhandel auf der grünen Wiese bedroht unsere Innenstädte. Ein FOC mag eine Region noch verkraften, mehrere FOC in ihrer überlagernden Wirkung hinsichtlich veränderter Kaufkraftströme sind das Aus für den Einzelhandel und machen damit, mit allen soziokulturellen Folgen, Innenstädte entbehrlich. Dass auch die ansiedlungswilligen Kommunen in der Regel jeweils Mitunterzeichner sog. regionaler Einzelhandelskonzepte sind und sich damit auf freiwilliger Grundlage selbst zur Abwehr dieser zerstörerischen Entwicklung bekannt haben, sei am Rande vermerkt.
Die Landesregierung NRW ist in der Zwischenzeit nicht untätig geblieben. Ein Gutachten zu drei Fragestellungen (Größe der zentrenrelevanten Sortimente, Größenbegrenzung nicht zentrenrelevanter Sortimente, Inhalt zentrenrelevanter Sortimente) soll bei der rechtssicheren Formulierung entsprechenden Paragrafen im neuern LEP helfen. Die Ergebnisse liegen inzwischen vor und sind im Internet eingestellt. Der Entwurf des neuen LEP soll noch im zeitlichen Zusammenhang mit der nächsten Sitzungsrunde der Regionalräte im März 2012 vom Kabinett beschlossen werden und damit Rechtswirkung für nachgeordnete Planungen entfalten. Auch die betroffenen Anliegerstädte und Regionalparlamente wehren sich. In der Hammer Erklärung haben sich am 28. November des vergangenen Jahres 20 Kommunen des östlichen Ruhrgebietes und am 19. Dezember der RVR öffentlich gegen diese Entwicklung gestemmt.
Die Fraktionen der SPD in den Regionalräten NRW unterstützen die Anliegerkommunen ausdrücklich und wenden sich ihrerseits gegen die Ansiedlung großflächiger Einzelhandels-Center durch die in den jeweiligen Nachbarkommunen die Urbanität der Innenstädte und Stadtteilzentren bedroht und die vielfältigen Einzelhandelsangebote reduziert oder z.T. vernichtet werden. Die Ansiedlung am falschen Ort und in falscher Dimensionierung konterkariert die Bemühungen, die Politik und Verwaltung bei der Abstimmung der Ansiedelungspolitik und der Aufwertung der Innenstädte mit Fördermitteln (u.a. Städtebauförderung) ausgezeichnet hat. Wir fordern die Kommunen, in deren Gemeindegebiet ein solches nicht integriertes Einkaufszentrum mit beträchtlicher Fernwirkung angedacht, bzw. geplant wird auf, die Grenzen ihrer kommunalen Planungshoheit anzuerkennen, die dort liegen, wo sie eindeutig zu Lasten der Nachbarn gehen und existierende, gemeinschaftlich erarbeitete Einzelhandelskonzepte zu respektieren. Es darf kein ruinöser Wettbewerb ausgelöst werden, der am Ende allen Kommunen schaden wird.
Wir fordern die jeweiligen Kommunen auf, die Planungen für diese nicht integrierten großflächigen Einzelhandelsvorhaben mit ihren nicht zu prognostizierenden Risiken für die Innenstädte der jeweiligen Region aufzugeben. Wir fordern die Räte der betroffenen Städte und Gemeinden auf, die von ihnen unterzeichneten Regionalen Einzelhandelskonzepte als verbindlich anzuerkennen.
Wir erwarten von den zuständigen Bezirksregierungen eine ausführliche Prüfung darüber, wie trotz des „Ochtrup-Urteils“ derartiger großflächiger Einzelhandel in nicht integrierten Lagen auf regionalplanerischer Ebene rechtssicher verhindert werden kann. Die Kolleginnen und Kollegin der anderen Fraktionen in den Regionalräten und der Verbandsversammlung des RVR rufen wir dazu auf, mit uns alle Möglichkeiten zu nutzen, um zukünftige Regionalplanänderungsverfahren bezüglich nicht integrierten großflächigen Einzelhandels im Rahmen der gebotenen Interessenabwägung negativ zu bescheiden. Des Weiteren fordern wir die Bezirksregierungen auf, die Einhaltung existierender Regionaler Einzelhandelskonzepte zu einem Förderkriterium bei der Priorisierung im Rahmen der fachspezifischen Landesförderprogramme zu machen.
Die Landesregierung fordern wir auf, kurzfristig einen rechtlichen Rahmen zu schaffen, der es erlaubt, diese Entwicklungen landesplanerisch und regionalplanerisch im Sinne der obigen Ausführungen zu steuern. Wir erwarten, dass der bereits in der Ressortabstimmung befindliche Entwurf zum neuen Landesentwicklungsplan mit den entsprechenden Zielen sehr kurzfristig noch vor der ersten Sitzungsperiode der Regionalräte in NRW in 2012 mit einem Kabinettsbeschluss versehen wird, so dass seine damit in Aufstellung befindlichen Ziele in der Regionalplanung Beachtung finden können. Die SPD-Fraktionen in den Regionalräten Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster und in der Verbandsversammlung des RVR, vertreten durch ihre Fraktionsvorsitzenden.
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