Integrationszentrum für Sprachförderung und Stadtteilarbeit
Die Regionale Arbeitsstelle zur Förderung von Kindern und Jugendlichen aus Zuwandererfamilien (RAA) in Remscheid, die 15 Jahre lang von Dr. Hakan Akgün geleitet wurde, soll zum 1. Januar 2013 in ein Kommunales Integrationszentrum umgewandelt werden. Damit folgt die Stadt dem Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe – und Integration und den dazugehörigen Förderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen. Der finanzielle Aspekt ist nicht unerheblich: Die Projektförderung des Landes Nordrhein-Westfalen für die RAA umfasste bis zum 31.12.2011 pauschal eine Summe von 28.650 € jährlich pro Vollzeitstelle. Für zwei Vollzeitstellen bei der RAA flossen somit pro Jahr bis zu 57.300 € in die Stadtkasse. Im Rahmen eines Übergangserlasses wurde die Pauschale ab 1. Mai auf 50.000 € pro Vollzeitstelle Erhöht. Nach Auskunft der Bezirksregierung Arnsberg sind für 2012 anteilige Mehreinnahmen von 27.400 € zu erwarten. Durch die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums kann die Stadt künftig für eine dritte Vollzeitstelle mit einem weiteren Landeschzuschuss rechnen - mit bis zu 50.000 € im Jahr. Die Bezuschussung des Kommunalen Integrationszentrums liegt bei Vorliegen aller Voraussetzungen ab 2013 folglich bei bis zu 170.000 € jährlich.
Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen schreibt den neuen Kommunalen Integrationszentren Integrationspolitik als Querschnittsaufgabe zu. „Sie vernetzen integrationsrelevante Akteure in den Verwaltungen, bei den freien Trägern und in den Migrantenorganisationen. Sie bündeln ihre Aktivitäten und stimmen sie aufeinander ab. Dabei kommt der Integration durch Bildung eine zentrale Bedeutung zu“, so die Verwaltung.
Voraussetzung für die Einrichtung und den Betrieb eines Kommunale Integrationszentrums sind ein durch den Rat verabschiedetes Integrationskonzept und zu beantragende Landesförderung. Bei diesem Antrag hat die Stadt die untere Schulaufsicht, die örtliche Schulverwaltung, die Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, die Wohlfahrtsverbände, ihre Mitwirkungsgremien sowie weitere örtliche Partner zu beteiligen. Ein Integrationskonzept beschloss die Stadt bereits 2004. Für den Antrag auf Projektförderung ist jedoch ein Konzept Bedingung, das nicht älter als zwei bis drei Jahre ist. „Durch den Umstand der erst Ende Juni vorliegenden Förderrichtlinien und noch anberaumter Beratungstermine durch die Ministerien konnten vorbereitende Maßnahmen seitens der Stadt erst nach den Sommerferien in Angriff genommen werden. Die Vorlage eines neuen Integrationskonzepts, das im Kontext aller in Remscheid tätigen Personen, Vereine und Institutionen erarbeitet ist, war absehbar bis Jahresende 2012 nicht zu realisieren“, berichtet die Verwaltung. Für solche Fälle habe das Ministerium Übergangslösungen geschaffen, um zum einen die Förderung bereits ab 1.1.2013 in der neuen Höhe zu ermöglichen und die Vorlage eines neuen Konzepts in angemessener Zeit realisieren zu können. „Der Antrag auf Projektförderung kann daher bereits gestellt werden, wenn die Einrichtung eines Kommunalen Integrationszentrums beschlossen wird.“ Arbeitsgruppen mit Vertretern von Migrantenorganisationen, institutionellen Trägern sowie Vertretern der politischen Parteien hätten den Antrag vorbereitet.
Die Erstellung eines „integrierten und sozialraumorientierten Integrationskonzeptes“ werde eine der ersten Aufgaben des neuen Kommunalen Integrationszentrums in 2013 sein; dessen endgültiger Name im Übrigen noch niocht feststeht. Als Arbeitsschwerpunkt für die Jahre 2013 und 2014 nennt die Verwaltungsvorlage den Ausbau der Sprachbildung und –förderung und die Intensivierung der Stadtteilarbeit. Nach dem Haupt-und Finanzausschuss, der heute tagt, entscheidet endgültig der Rat der Stadt in seiner Dezember-Sitzung.
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