Können zu hohe Gebührenbescheide noch korrigiert werden?
Nehmen wir mal an, Sie haben in einem großen Elektro-Markt einen Flachbildschirm gekauft, und wenig später sehen Sie das gleiche Gerät im Schaufenster eines Einzelhändlers fünfzig Euro billiger. „Dumm gelaufen“, werden Sie sich sagen. Es sei denn, der Verkäufer hätte Ihnen für diesen Fall versprochen, die Differenz auszuzahlen – was relativ unwahrscheinlich ist. Mit Vergleichen ist das ja immer so eine Sache, meist „hinken“ sie ein wenig. Aber eines ist klar: „Dumm gelaufen“, werden sich auch jene Anlieger der Sauerbronnstraße in Lennep gesagt haben, die die Gebührenbescheide der Stadt für die Straßensanierung brav bezahlt haben, während drei andere Anlieger vor Gericht mit der Stadt einen Vergleich schlossen, wonach sie aus dem Stadtsäckel von jeweils 5000 Euro Gebühren 1000 Euro zurück bekommen. CDU und W.I.R. möchten nun auch die übrigen 17 Anlieger in den Genuss niedrigerer Gebühren kommen lassen. Trotz fehlenden Rechtsansprüche. Denn die Gebührenbescheide dieser Anlieger sind längst rechtskräftig.
Der SPD-Fraktionsvorsitzende Hans Peter Meinecke warnte denn auch in der gestrigen Sitzung des Hauptausschusses vor der teilweisen Rückzahlung der Gebühren. Ein solches Exempel könne sich für die Stadt unter Umständen in der Zukunft bei ähnlichen Straßensanierungen negativ auswirken. Überhaupt wäre es sinnvoll, vor einer Entscheidung über den Antrag der CDU und W.I.R. eine gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Die Antragsteller waren damit einverstanden, und Stadtkämmerer Müller sagte ein Gutachten bis zur nächsten Sitzung des Finanzausschusses im Mai zu.
Derweil hat sich in dieser Angelegenheit bereits die Kommunalaufsicht zu Wort gemeldet, der Regierungspräsident in Düsseldorf. Die Bezirksregierung hält die ins Auge gefasste Rückzahlung für eine „freiwillige Leistung“, die sie der Stadt angesichts deren Finanzmisere untersagen müsse. Dagegen meinen CDU und W.I.R., die Stadt habe ja nur deshalb zuviel Gebühren eingenommen, weil sie sich zu Ungunsten der Anlieger verrechnet habe. Interessant: Wie konnte das passieren? Und: Wie lässt sich so etwas künftig vermeiden? Diese Fragen wurden gestern im Hauptausschuss nicht gestellt.
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Wieland Gühne am :