Verdacht auf Kindeswohlgefährdung wird nachgegangen
„Kontrollbögen für das Wohl von Kindern und Jugendlichen“, überschrieb der Waterbölles am 5. Oktober 2007 einen Bericht, der sich mit den "Leitlinien zum Schutz des Kindeswohls" (bei akuten Gefährdungssituationen) beschäftigte. Die hatte der Jugendhilfeausschuss am 24. Mai 2007 verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für gesetzlich vorgeschriebene Vereinbarungen mit allen örtlichen Trägern von Diensten und Einrichtungen, die nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz Leistungen erbringen. Darin verpflichten sich die Träger der Jugendhilfe entsprechend ihrem Schutzauftrag für das Kindeswohl, das Jugendamt schriftlich zu informieren („Kinderschutzbogen“), wenn die Gefährdung des Kindeswohls mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln nicht abgewendet werden kann. Und im Jugendamt wird seit 2009 zur Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung eine Statistik geführt, die Auskunft darüber gibt, wie viele Träger und Einrichtungen der Jugendhilfe sowie Schulen Anlass sahen, einen „Kinderschutzbogen“ auszufüllen und wie viele Gespräche in diesem Zusammenhang mit den Eltern geführt wurden. Auf diese Weise will das Amt sicher gehen, dass das vereinbarte „Frühwarnsystem“ funktioniert und auf riskante Entwicklungen von Kindern in ihren Familien bereits in der Entstehung reagiert wird. In einer Vorlage zur jüngsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses mit die Zahlen für 2009 bis 2011 heißt es: „Im Vergleich zu 2010 ist in 2011 die Anzahl der Hinweise mit Verdacht auf Kindeswohlgefährdungen um rund 20Prozent gesunken. Grundsätzlich ist festzuhalten, dass alle am Verfahren beteiligten Institutionen das Verfahren weitestgehend kennen. Dies bietet eine solide Grundlage, den Situationen von Vernachlässigung und Gefährdung des Wohls von Kindern in konstruktiver Kooperation zu begegnen.
Kindertageseinrichtungen
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Stellungnahme der Verwaltung zur Tabelle rechts: „Der Rücklauf der Evaluationsbögen aus den Kindertageseinrichtungen beträgt rund 78,6 Prozent, die Zahlen haben somit eine sehr hohe Aussagekraft. Die 35 Fälle, in denen 2011 Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, betrafen 23 Remscheider Kindertageseinrichtungen. Die beobachteten Risikolagen kumulierten zu 70 Prozent im Innenstadtbereich. In Lüttringhausen zeigt sich eine leichte Tendenz zu erhöhten Zahlen. Im Vergleich zum Vorjahr ist in den Kindertageseinrichtungen insgesamt ein deutlicher Anstieg der Verdachtsfälle um 25 Prozent zu verzeichnen, der sich auf gut 50 Prozent mehr Einrichtungen verteilt. Vergleich 2010: 28 Fälle in 15 Einrichtungen, 75 Prozent im Innenstadtbereich. Bei fast jedem Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (war) ein Elterngespräch erforderlich, um mit den Sorgeberechtigten die Situation zu erörtern und Hilfen zu installieren. In rund der Hälfte der Fälle, in denen Kinderschutzbögen ausgefüllt wurden, wurden … Fachkräfte hinzugezogen ( 2010 70 Prozent).“ Im Vergleich zur Gesamtzahl der Kita-Plätze mündeten in 2011 1,04 Prozent der Fälle in ein Kinderschutzverfahren. Von den insgesamt 52 Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie der Jugendverbände erfolgten insgesamt zwölf Rückmeldungen, allesamt Leermeldungen.
2010 2011 Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gesamt 219 173 kein Handlungsbedarf 60 50 Beratungsangebot ASD od. andere Stellen 91 68 Einsatz Flexibler Erziehungshilfe 25 27 außerfamiliäre Unterbringungen 43 28 |
Tabelle links: die seit 2010 geführte Statistik über die dem Allgemeinen Sozialdienst (ASD) mitgeteilten Hinweise auf Kindeswohlgefährdung. Meldungen erreichen den Allgemeinen Sozialdienst sowohl während der allgemeinen Dienstzeiten als auch im Bereitschaftsdienst nach 16.00 Uhr, an Feiertagen und an Wochenenden. Bei jeder Meldung verschaffen sich die Mitarbeiter/-innen zu zweit vor Ort einen persönlichen Eindruck von der Gefährdungslage. Anschließend wird in kollegialer Beratung mit mindestens einem weiteren Teammitglied über erforderliche Schutzmaßnahmen entschieden. Liegt eine akute Notlage vor, erfolgt zum Schutz des Kindes umgehend eine Inobhutnahme. Die Verwaltung: „Bei rund 29 Prozent der gemeldeten Hinweise bestand kein weiterer Handlungsbedarf. Gut 39 Prozent der betroffenen Familien wurde ein weitergehendes Beratungsangebot unterbreitet. Weitergehende Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung waren in insgesamt rund 32 Prozent der Fälle erforderlich. In knapp 16 Prozent wurde im Rahmen der Krisenintervention umgehend Flexible Erziehungshilfe eingesetzt, in gut 16 Prozent der Fälle Kinder anderweitig stationär untergebracht. Rund 63 Prozent aller Meldungen wurden von offizieller Seite dem Jugendamt gemeldet. Hier wird überwiegend auf der Basis von gesetzlichen Vorgaben und verbindlichen Vereinbarungen zum Kinderschutz gehandelt. Ein Drittel erfolgte durch Personen aus dem sozialen Umfeld der betroffenen Familien.“
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