Regierungspräsident nennt städtische Finanzlage desaströs
Mit Datum vom 16. März ging bei der Stadt Remscheid ein Schreiben des Düsseldorfer Regierungspräsidenten (RP) Jürgen Büssow ein, das sich gewaschen hat. Denn die Bezirksregierung stellt darin fest, dass das Haushaltssicherungskonzeptes 2006 der Stadt Remscheid nicht genehmigt wird, weil „der strukturelle Haushaltsausgleich und auch die Deckung der Altdefizite … nicht innerhalb des gesetzlich vorgesehenen Konsolidierungszeitraumes erreicht werden“, und das sind nun einmal die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung. Die Folge dieser Entscheidung des RP: Die städtische Verwaltung darf die Haushaltsbewirtschaftung nur unter strenger und konsequenter Beachtung der haushaltswirtschaftlichen Beschränkungen vornehmen – und ist an eine Kreditobergrenze gebunden: Für 2006 hat der RP Kreditaufnahmen in einer Höhe von bis zu 11.105.150 € genehmigt. Bei früherer Anhebung der Grundsteuer B wäre der Kreditrahmen um 800.000 Euro größer ausgefallen. Weiter heißt es in dem Schreiben des Regierungspräsidenten (Hervorhebungen durch Waterbölles):
"Der Rat der Stadt Remscheid hat am 03.04.2006 die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2006 und das Haushaltssicherungskonzept 2006 beschlossen. Gleichzeitig wurde ein Haushaltsbegleitbeschluss gefasst, mit dem u. a. die geplanten Ausgaben des Verwaltungshaushaltes linear um 10 Millionen € gekürzt wurden. Aus diesem Grunde wurden - mit Ausnahmen wie Versorgungsbezügen, Beihilfen oder korrespondierenden Einnahme-/Ausgabehaushaltsstellen - dann auch alle in der Gesamtsumme geplanten Ausgabeansätze pauschal um fünf Prozent gekürzt. Der Verwaltung wurde gleichzeitig der Auftrag erteilt, die pauschalen Ansatzreduzierungen durch konkrete Konsolidierungsmaßnahmen zu hinterlegen. Aus diesem Grunde sollte mir die Anzeige der Haushaltssatzung 2006 gemäß § 79 Gemeindeordnung erst dann vorgelegt werden, wenn die von der Verwaltung zu erarbeitenden und vom Rat zu beschließenden Einsparvorschläge in den Haushalt 2006 und die Finanzplanung eingearbeitet worden sind. In der Ratssitzung am 13. November .2006 wurde schließlich über die Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2006 entschieden.
Auf Grund dieses Beschlusses und einigen zwingend notwendigen Einnahme- und Ausgabeveränderungen im Verwaltungshaushalt sowie erforderlichen Veränderungen im Vermögenshaushalt im Rahmen der „Regionale 2006" hat am 11. Dezember 2006 der Rat der Stadt Remscheid die I. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2006 beschlossen. Mit Bericht vom 13. Dezember 2006 haben Sie mir sowohl die Haushaltssatzung 2006 mit Haushaltsplan und Anlagen als auch die I. Nachtragshaushaltssatzung mit dem I. Nachtraghaushaltsplan 2006 angezeigt sowie das Haushaltssicherungskonzept gemäß § 75 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW zur Genehmigung vorgelegt.
Im vorgelegten Haushaltssicherungskonzept 2006 wird das erwartete strukturelle Defizit des Jahres 2006 mit 47 Mio. € ausgewiesen. Die damit eingeplante Verbesserung gegenüber dem Jahr 2005 (strukturelles Defizit: 60 Mio. €) wird insbesondere mit deutlich gestiegenen Gewerbesteuereinnahmen begründet. Das Gesamtdefizit des Kernhaushaltes - d.h. das Haushaltsdefizit inklusive Altfehlbeträgen - soll danach auf 324 Mio. € im Jahr 2006 steigen. Insbesondere aufgrund erhoffter Mehreinnahmen wird nach der Planung der strukturelle Fehlbetrag im Finanzplanungszeitraum zwar weiter sinken. Bis zum Jahr 2010 wird das Gesamtdefizit nach Ihrer Finanzplanung aber mehr als 490 Mio. € betragen. Das Kassenkreditvolumen würde plangemäß im Jahr 2006 auf ein neues Rekordhoch von 400 Mio. € steigen.
Wann der strukturelle Haushaltsausgleich wieder erreicht werden soll und für welchen Zeitpunkt mit einer Wiedererreichung des Gesamtausgleichs gerechnet wird, kann von Ihnen nicht mehr prognostiziert werden.
Nach § 75 Abs. 4 GO NRW kann die Genehmigung für ein Haushaltssicherungskonzept nur erteilt werden, wenn spätestens im Vierten auf das Haushaltsjahr folgenden Jahr die Einnahmen die Ausgaben (ohne Fehlbeträge aus Vorjahren) decken werden. Mit der o.g. Planung kann dies nicht mehr dargestellt werden. Entsprechend wird auch der nach dem Handlungsrahmen des Innenministeriums NW zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten vom 06.10.1999 in der Fassung vom 05.01.2006 maximal zulässige Fünf-Jahres-Zeitraum für den Gesamtausgleich nicht eingehalten.
Die Finanzlage der Stadt Remscheid muss auch nach der aktuellen Finanzplanung als nach wie vor desaströs bezeichnet werden. In der Vergangenheit habe ich zwar immer wieder konstatiert, dass auch fremdbestimmte und von der Stadt kaum beeinflussbare Einwirkungen maßgeblich zur Entstehung dieser katastrophalen Haushaltssituation beigetragen haben und dass insbesondere eine durchgreifende Gemeindefinanzreform dringend erforderlich und ein nachhaltiger Konjunkturaufschwung notwendig sind, um die allgemeine Haushaltskrise zu bewältigen. Ich habe aber immer auch die besondere Verantwortung von Rat und Verwaltung der Stadt Remscheid betont, endlich die Beschlüsse zu politisch unbequemen Konsolidierungsmaßnahmen zu treffen und konsequent umzusetzen, damit Verbesserungen der konkreten Haushaltslage der Stadt erreicht werden können.
Mit der Haushaltsverfügung 2005 hatte ich den Begleitbeschluss der Ratsfraktionen des Rates zum Haushalt 2005, mit dem die Anstrengungen zum Abbau des Fehlbetrags im Verwaltungshaushalt verstärkt werden sollten, ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung bezeichnet. Der Haushaltsbegleitbeschluss des Jahres 2006 schien ebenfalls in diese Richtung zu weisen. Ich habe aber auch immer gefordert, dass entsprechende Haushaltskonsolidierungsbeschlüsse ihren Niederschlag im Haushalt 2006 und im Haushaltssicherungskonzept 2006 ff. finden müssten.
Die nunmehr am 13.11.2006 getroffenen Ratsentscheidungen zur Umsetzung des Haushaltsbegleitbeschlusses 2006, mit denen bis zu 10 Mio. € konsolidiert werden sollen, haben bisher zu Einsparungen von 10.000 € im Jahre 2006 geführt und sollen zu Einsparungen von bis zu 0,95 Mio. € im Jahr 2010 führen. Des weiteren wurde beschlossen, Arbeitsaufträge zur Ermittlung von Einsparmöglichkeiten und -Volumina an die Verwaltung zu erteilen.
Die bisher getroffenen Entscheidungen reichen … bei weitem nicht aus, um zumindest den Beginn einer echten Kehrtwende in der Haushaltspolitik der Stadt hin zum Erreichen eines möglichst zeitnahen Haushaltsausgleichs erkennbar werden zu lassen.
An dieser Stelle möchte ich deshalb noch einmal nachdrücklich daran erinnern, dass die Kommunen im Rahmen des verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungsrechts zwar in eigener Zuständigkeit und Verantwortung entscheiden, wie sie die ihnen obliegenden Aufgaben durchführen und finanzieren. Dabei haben sie aber das kommunale Haushaltsrecht zu beachten. Und bei Kommunen im Nothaushaltsrecht ist die Wiederherstellung des Haushaltsausgleichs von allerhöchster Priorität.
Wie bereits oben erwähnt, habe ich in der Vergangenheit bei der Bewertung der Haushaltslage der Stadt Remscheid auch die Einflüsse äußerer Umstände wie die insbesondere seit dem Jahre 2001 zurückgegangenen Steuereinnahmen oder die steigenden Soziallasten berücksichtigt. Aus diesem Grunde und um die Stadt gegenüber anderen Städten nicht zu benachteiligen, wurden in der Vergangenheit deshalb auch Ausgaben für nicht zwingend pflichtige Projekte von mir unbeanstandet gelassen, wenn diese an anderer Stelle des Haushaltes kompensiert werden konnten. Die besorgniserregende Haushaltslage der Stadt lässt jetzt auch nach sorgfältiger Abwägung keinen Spielraum mehr für derartige Kompensationen. In den nächsten Jahren werde ich daher grundsätzlich keine Kompensationen zur Finanzierung von Ausgaben für nicht zwingend pflichtige Projekte mehr dulden können. Ich erwarte gleichzeitig, dass die Stadt künftig aufgedeckte Konsolidierungspotenziale zeitnah ausschöpft und damit einen Beitrag zur Entlastung des Haushaltes leistet.
Mit Sorge muss die von Ihnen prognostizierte Entwicklung der Zinsausgaben der Stadt betrachtet werden. Grund für die dramatische Entwicklung in diesem Bereich ist der erhebliche Anstieg der Kassenkredite, mit denen unter anderem die aufgelaufenen Fehlbeträge abgedeckt werden. Noch im Jahre 2003 betrug das Kassenkreditvolumen erst 200 Mio. €; im Jahr 2006 stiegen die Kassenkredite auf nunmehr 400 Mio. €.
Da die Stadt Remscheid mit einer Ausnahme (1999) bereits seit mehr als zehn Jahren der kommunalen Finanzaufsicht kein genehmigungsfähiges Haushaltssicherungskonzept mehr vorlegen kann und sich schon über einen noch längeren Zeitraum mit eigenen Mitteln um die Erschließung von Haushaltskonsolidierungspotentialen bemüht hat, ohne dass dadurch der Verschuldungstrend erkennbar gestoppt oder zumindest verlangsamt werden konnte, erscheint es nunmehr angezeigt, der Stadt nicht nur die Einschaltung eines unabhängigen externen Konsolidierungsberaters zu empfehlen, der mit der Durchführung einer umfassenden aufgabenkritischen Analyse zu beauftragen ist, sondern diesen auch zu fordern.
Ziel des Beratereinsatzes muss es in erster Linie sein, abschließend festzustellen, wo sich der Stadt noch Konsolidierungsmöglichkeiten bieten und wie die noch nicht ausgeschöpften Konsolidierungspotentiale erschlossen werden können. Ich begrüße es daher, dass Sie meiner im Haushaltsgespräch am 18.10.2006 ausgesprochenen Erwartung entsprechend zwischenzeitlich einen Konsolidierungsberater benannt haben. Die weitere finanzaufsichtliche Begleitung des Beratungs- und Umsetzungsverfahrens bitte ich mit mir abzustimmen.
Auch zukünftig muss insbesondere die Konsolidierung der Personalausgaben, die einen ganz wesentlichen Kostenfaktor in einem städtischen Etat darstellen, Ziel Ihres Handelns sein. Bei Kommunen im sog. „Nothaushaltsrecht" muss finanzaufsichtlich ein restriktiver personalwirtschaftlicher Kurs eingefordert werden, der sich u.a. in einem kurz- bis mittelfristigen, den Konsolidierungszeitraum verkürzenden Stellenabbau dokumentieren muss. Konnte in der Stadt Remscheid noch im Jahre 2005 ein Stellenrückgang bei den tatsächlich besetzten Stellen von knapp 29 Stellen (ohne Ausgliederungen) verzeichnet werden, stieg in der Zeit vom 01.01.2006 bis zum 31.12.2006 die Zahl der tatsächlich besetzten Stellen bezogen auf die Stellenanteile um 2,16 Stellen. Eine solche Entwicklung der Zahl der tatsächlich besetzten Stellen ist für mich nicht akzeptabel.
An dieser Stelle halte ich es für angezeigt, nochmals deutlich zu machen, dass dem Erfordernis, nachhaltige personalwirtschaftliche Konsolidierungspotenziale zu erschließen, nicht zuletzt auch durch verstärkte interkommunale Kooperationen Rechnung getragen werden muss. Hier geht es darum, vorurteilsfrei und getragen vom Willen zur Konsolidierung die interkommunalen Kooperationsmöglichkeiten in allen Bereichen der freiwilligen und pflichtigen Aufgabenwahrnehmung auszuloten. Ich erwarte, dass gerade die Stadt Remscheid diese Möglichkeiten verstärkt nutzt, um vor allem auch die Personalausgaben zu reduzieren. Ich appelliere daher dringend an die Entscheidungsträger, ein tragfähiges Gesamtkonzept für interkommunale Kooperationen zu entwickeln bzw. daran mitzuwirken, dass die interkommunale Zusammenarbeit gefördert wird.
Auch künftig ist darüber hinaus bei der Entscheidung über externe Einstellungen die Einhaltung eines restriktiven Kurses unerlässlich. Ziel muss es im Ergebnis sein, die Gesamtzahl des zurzeit von der Stadt beschäftigten Personals zu senken. Freie und freiwerdende Stellen von Beamten und Tarifbeschäftigten dürfen grundsätzlich nicht extern besetzt werden. Ausnahmen sind auf unabweisbare Einzelfälle zu beschränken. Die durchgeführten Einstellungen sind mit Stellenbezeichnungen in monatlichem Abstand zu dokumentieren. Hierzu ist mir weiterhin vierteljährlich zu berichten. Beizufügen ist dem Bericht eine Statistik über die Entwicklung der Zahl des Personals, getrennt nach Anzahl und Stellenanteilen, aufgeteilt nach Berufsgruppen, befristet oder unbefristet, unter Einbeziehung der Auszubildenden und Anwärter. Die Zahl der jeweiligen Zu- und Abgänge sollte dabei erkennbar sein.
In den bisherigen Gesprächen mit Vertretern der Stadt wurde der Eindruck vermittelt, dass im allgemeinen Verwaltungsbereich der Stadt Personalabgänge durch Altersfluktuation kaum stattfinden. Ein Stellenabbau wäre daher nur durch einen konsequenten Einstellungsverzicht zu realisieren. Für den Ausbildungsbereich bedeutet dies, dass auch nur noch bedarfsgerecht ausgebildet werden darf und auf eine Ausbildung in der allgemeinen inneren Verwaltung gänzlich verzichtet wird.
Freiwillige Zuweisungen und Zuschüsse sind auch in Zukunft weiterhin in vertretbarer Weise zu reduzieren. Wo rechtliche Verpflichtungen es zulassen, sind die Ausgaben auf das unabweisbar Notwendige zu reduzieren. Die Liste der freiwilligen Zuweisungen und Zuschüsse ist fortzuschreiben. Die Gewährung neuer freiwilliger Leistungen ist nicht zulässig und kann auch nicht ausnahmsweise in Betracht kommen.
Auch wenn Sie die Entscheidungen über die Höhe von Hebesätzen grundsätzlich im Rahmen Ihres Satzungsrechts eigenverantwortlich zu treffen haben, halte ich es vor dem Hintergrund der andauernden Haushaltskrise gleichwohl für weiterhin zwingend erforderlich, die noch vorhandenen Einnahmemöglichkeiten konsequent auszuschöpfen. Nach § 77 Abs. 2 GO NRW (n. F.) ist eine Kommune verpflichtet, zur Finanzierung ihrer Ausgaben zunächst ihre Steuereinnahmemöglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie für laufende Ausgaben eine Finanzierungsform wählt, die künftige Generationen belastet. Nach dem Handlungsrahmen zur Genehmigung von Haushaltssicherungskonzepten müssen die Hebesätze bezogen auf die Gemeindegrößenklasse der Höhe nach mindestens auf dem Niveau des jeweiligen Landesdurchschnitts liegen. Dies gilt erst Recht für Kommunen, die keine Genehmigung eines Haushaltssicherungskonzeptes erhalten können. Aus diesem Grunde begrüße ich es ausdrücklich, dass der Rat der Stadt Remscheid den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem 01.01.2007 auf 490 v. H. angehoben hat. Da eine Anpassung des Hebesatzes entgegen meiner Forderung nicht bereits für das Jahr 2006 vorgenommen worden ist und der Stadt dadurch Einnahmen in einer Größenordnung von rund 0,8 Mio. € entgangen sind, habe ich mich allerdings gezwungen gesehen, dies bei der Bestimmung der Höhe der zulässigen Kreditaufnahmen im Jahre 2006 zu Lasten der Stadt zu berücksichtigen.
Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben, die sich während der Ausführung des Haushaltes ergeben, sind — soweit dem keine gesetzliche Verpflichtung entgegensteht - im Übrigen zur Reduzierung des Defizits einzusetzen. Mehreinnahmen, insbesondere Vermögenserlöse, dürfen grundsätzlich nicht zur Finanzierung von Investitionen verwendet werden. Die beabsichtigte Verwendung von Vermögenserlösen ist mir deshalb gesondert darzulegen und mit mir abzustimmen. Dabei ist der Defizitminderung absoluter Vorrang einzuräumen.
Unter Berücksichtigung der Ausführungen in der im Zusammenhang mit der Beantragung der Kreditgenehmigung während der vorläufigen Haushaltsführung vorgelegten Prioritätenliste kann ein Großteil der von Ihnen veranschlagten Investitionsausgaben als aus Gründen der Substanzerhaltung und der Gefahrenabwehr erforderlich angesehen werden. Bedenken gegen die Durchführung der in der Investitionsliste ausgewiesenen Vorhaben werden insoweit nicht geltend gemacht.
Die Genehmigung der Kreditaufnahme gemäß § 81 Abs. 2 GO kann nur im Rahmen der Bestimmung eines angemessenen „Kreditdeckels" erfolgen. Die Festlegung dieses Kreditdeckels orientiert sich dabei regelmäßig an dem Ziel einer Nettokreditaufnahme „Null" im unrentierlichen, d.h. im nicht die kostenrechnenden Einrichtungen betreffenden Bereich (sog. Nettoneuverschuldungslinie „Null"). Der mit Ihnen bereits in der Vergangenheit vereinbarte Kreditrahmen von insgesamt rd. 55,8 Mio. € für die Jahre 2000 bis 2006 führt bei vollständiger Inanspruchnahme im Jahre 2006 jedoch unter Einbeziehung der Eigenanteile für die „Regionale 2006" noch zu einer von mir geduldeten Nettoneuverschuldung im unrentierlichen Bereich. Ab dem Jahr 2007 werde ich nur noch Kreditaufnahmen zulassen, die nicht zu einer Überschreitung der Nettoneuverschuldungslinie „Null" im teil- und unrentierlichen Bereich führen. Mit Verfügung vom 27.03.2001 hatte ich im Übrigen bereits darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass die Stadt Remscheid den Kurs einer restriktiven Haushaltswirtschaft nicht einhält, ich mir ausdrücklich eine Reduzierung dieses Kreditrahmens vorbehalte.
Für den Fall, dass die vorgesehene Förderung für einzelne investive Maßnahmen gekürzt wird oder die Förderung entfällt, behalte ich mir vor, über die Zulässigkeit von Kreditaufnahmen auf der Grundlage einer ggf. neu vorzulegenden Prioritätenliste erneut zu entscheiden. Ich weise hier außerdem ausdrücklich darauf hin, dass eine Vorfinanzierung von Zuweisungen für spätere Zeiträume nicht zulässig ist. Im Übrigen bitte ich, Planungsaufträge für Investitionsvorhaben künftig vor der Auftragsvergabe mit mir abzustimmen.
Mit Schreiben vom 13.12.2006 haben Sie eine Kreditaufnahme in Höhe von 11.905.150 € für Investitionsvorhaben beantragt. Auf Grund der Missachtung des Grundsatzes der Finanzmittelausschöpfung nach § 77 GO im Jahre 2006 (siehe Hebesatz der Grundsteuer B) habe ich die (Gesamt-)Kreditgenehmigung für das Jahr 2006 auf eine Höhe von bis zu 11.105.150 € beschränkt. Die Kreditaufnahmen zur Durchführung einer Umschuldung bleiben hiervon unberührt.
Um die Durchführung der auf rechtlichen Verpflichtungen beruhenden, unabweisbaren Investitionen zu ermöglichen, erteile ich Ihnen gemäß § 75 Abs. 7 und 8 in Verbindung mit § 81 Abs. 2 GO NRW (a.F.) für das Haushaltsjahr 2006 die Genehmigung zur Aufnahme von Krediten bis zu einer Höhe von 10.565.650 € für unrentierliche Investitionen und bis zu einer Höhe von 539.500 € für rentierliche Investitionen. Darin sind die im Jahr 2006 bereits genehmigten Kreditaufnahmen in Höhe von insgesamt 6.500.000 € enthalten. Über die getätigten Investitionen und die Kreditmittel hat der Kämmerer der Stadt Remscheid mir vierteljährlich zu berichten.
Ich empfehle, künftig in Rats- und Ausschussvorlagen die Vereinbarkeit von Ausgaben mit den Bestimmungen zur vorläufigen Haushaltsführung vom Kammerer darlegen zu lassen.
Abschließend bitte ich darum, diese Verfügung den Mitgliedern des Rates der Stadt Remscheid zur Kenntnis zu bringen.
(Jürgen Büssow)"
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