REB-Chef warnt vor „halbseidenen Kanalsanierern“
Wo es etwas zu holen gibt, stellen sich schnell „Abstauber“ ein. Im Zusammenhang mit dem „Investitionsprogramm Abwasser NRW", für das die Landesregierung in diesem Jahr bis zu 40 Mio. € und ab 2008 sogar jährlich bis zu 60 Mio. € aus Mitteln der Abwasserabgabe bereitstellen will, sprach Michael Zirngiebl, der Chef der Remscheider Entsorgungsbetriebe (REB) in der jüngsten Sitzung des REB-Betriebsausschusses von „halbseidenen Kanalsanierern“. Auch in Remscheid seien sie schon aufgetaucht, hätten Hausbesitzern weiß machen wollen, sie müssten sich mit der Dichtigkeitsprüfung ihrer Kanalanschlüsse beeilen, um noch in den Genuss öffentlicher Zuschüsse zu kommen. Diese Firmen seien nicht im Auftrag der Stadt unterwegs. Auch entbehre die Behauptung dieser Anbieter, die Frist bis 2015 sei nachträglich verkürzt worden, jeglicher Grundlage. Die Remscheider Entsorgungsbetriebe raten dringend davon ab, solche Geschäfte an der Haustür abzuschließen. Tatsache ist zwar, dass Hausbesitzer verpflichtet sind, bis zum Jahre 2015 die Hausanschlüsse untersuchen zu lassen. Gefördert wird aber nicht die Reparatur eines einzelnen Anschlusses, sondern gefördert werden großflächigere „Umweltinvestitionen, wo es für Städte und Gemeinden drängend ist", so Umweltminister Eckhard Uhlenberg. Angesichts des hohen Sanierungsbedarfs in Abwassernetzen sieht er die Notwendigkeit, Kommunen und Wasserverbänden Anreize für Investitionen zu geben.
„Grundsätzlich sind die Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümer verantwortlich für die Dichtheit der auf den Grundstücken verlegten Grundleitungen und Hausanschlussleitungen. Folgerichtig sind die Kosten für entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen an privaten Abwasserleitungen von den Grundstückseigentümerinnen oder den Grundstückseigentümern zu übernehmen“, heißt es in einer eine Broschüre der Landesregierung. Die Sanierung von Hausanschlussleitungen werde ausschließlich in Fremdwassergebieten gefördert. Die Kommune muss diese Gebiete (mit ca. 200 Grundstücken) ausweisen und kann dann die Grundstückseigentümer bei der Sanierung unterstützen. Dabei ist die Größe des Sanierungsgebietes so zu wählen, dass die Umsetzung aller öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen an der Kanalisation innerhalb von zwei Jahren erfolgen kann. Die Dichtheitsprüfung selbst wird nicht bezuschusst. Bedingung für eine Förderung ist auch, dass sich der Fremdwasseranteil bei mehr als 50 Prozent liegen muss. Der REB-Betriebsausschuss nahm die sehr detaillierten Förderrichtlinien zur Kenntnis. Die Notwendigkeit, augenblicklich tätig zu werden, sah er nicht.
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