Stadt plant 12,8 Hektar Gewerbefläche an der Borner Straße
Das entlang der Borner Straße geplante Gewerbegebiet (“Erdbeerfelder“)
soll in östlicher Richtung größer ausfallen als bisher vorgesehen. Während die
Bezirksvertretung Lennep diesen Ergänzungsbeschluss zum Regionalen
Gewerbeflächenkonzept am Mittwoch abgelehnt hatte mit der Begründung, die
privaten Grundbesitzer sollen nicht zum Verkauf bereit, stimmten die Mitglieder
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz
und Verkehr dem neuen Steckbrief dieser „regional bedeutsamen Potenzialfläche“
(Vorlagentext) am Donnerstag zu – mit Ausnahme von Roland Kirchner (auch
Mitglied der BV Lennep). Speziell ihn hatte Stadtplanerin Sigrid Burkhart vor
der Abstimmung darauf hingewiesen, dass die Stadt Remscheid einen großen Teil
des Geländes (den westlichen) bereits besitze und die „Verkaufsunlust“ auf die
privaten Grundbesitzer nicht generell zutreffe, sondern nur auf eine
Eigentümergemeinschaft. Das aber dürfe die Stadt nicht daran hindern, die
landwirtschaftlich genutzten Flächen als Gewerbegebiet auszuweisen, meinte York
Edelhoff, Sprecher der SPD im Ausschuss. „Denn neue Gewerbeflächen braucht die
Stadt dringend!“
In dem neuen Steckbrief wird das ca. 12.800 Quadratmeter große Gelände im
Gebiet Borner Straße / Schürenfeld wie folgt beschrieben: „Es ist eine
hochwertige Gebietsentwicklung mit Biotopvernetzungen in den Regionalen Grünzug
und die Ermöglichung innovativer Betriebsformen beabsichtigt. Grundlage der
Neuabgrenzung ist neben der Eignung eine in Aussicht gestellte
regionalplanerische Ausweisung. Der überwiegend freie Bereich soll als neues
Gewerbegebiet prioritär entwickelt werden. Das Gebiet wird auch als Projekt zur
Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur mit hoher Priorität verfolgt.
In Remscheid sind u. a. die Cluster Automotive und Werkzeuge stark vertreten.
Entlang der Borner Straße befinden sich erhebliche Flächenanteile im kommunalen
Besitz und eine Anbindung an die B 51 ist beabsichtigt. Voraussetzung für eine
Nutzbarmachung ist die Herstellung landesplanerischer Genehmigungsfähigkeit sowie
die nachfolgende, prioritär beabsichtigte Bauleitplanung.“
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