Bezirksregierung verlangt die Erhöhung der Elternbeiträge
Wie der Waterbölles gestern berichtete, hat Oberbürgermeisterin Beate Wilding die Ratsmitglieder für Donnerstag, 5. Juli, 16 Uhr, zu einer Sondersitzung eingeladen. Es geht noch einmal um die Erhöhung der Elternbeiträge in Kindertageseinrichtungen. Heute in der Post: Ergänzende Unterlagen zu dieser Sitzung. In der Beanstandung des Ratsbeschlusses vom 14. Juni verweist Wilding auf eine Verfügung der Bezirksregierung vom 27. Juni (siehe unten) und stellt weiter fest: „Die von mir dem Rat zur Abstimmung vorgelegte Satzungsänderung stellt eine vertretbare und den § 77 Gemeindeordnung entsprechende Beitragsgestaltung dar. Die Stadt Remscheid, die sich seit Jahren im Nothaushaltsrecht befindet, muss weitere Belastungen vermeiden. Die Ablehnung der notwendigen Beitragserhöhung verletzt geltendes Recht.“ Zur „Herstellung eines rechtskonformen Zustandes“ hat die Bezirksregierung der Stadt eine Frist bis 10. Juli gesetzt. Der Brief der Bezirksregierung hat folgenden Wortlaut:
In den Kommunen im Nothaushaltsrecht — wie im Falle der Stadt Remscheid - muss darauf hingewirkt werden, dass die durch den Wegfall des Eltembeitragsdefizitausgleichs des Landes bedingten Mindereinnahmen nicht zu einer weiteren unkontrollierten Erhöhung der Kassenkredite führen, soweit auf eine kompensierende Erhöhung der Elternbeiträge verzichtet werden sollte.
Mit Bericht vom 27.7.2006 haben Sie mir mitgeteilt, dass in der Stadt Remscheid eine Kompensation der Mindereinnahmen ohne jegliche Anhebung der Elternbeiträge erfolgen solle. Der Rat der Stadt Remscheid habe am 22.6.2006 entschieden, die Elternbeiträge nicht zu erhöhen.
Mit Verfügung vom 31.10.2006 habe ich Sie unter Bezugnahme auf einen Bericht der Bezirksregierung Münster vom 13.9.2006 und einen Erlass des Innenministerium des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23.10.2006 über meine Rechtsauffassung informiert, nach der in den Nothaushaltsrechtskommunen ein pauschaler Verzicht auf die Erhöhung der Elternbeiträge zur Kompensation der Mindereinnahmen durch den Wegfall des Eitembeitragsdefizitausgleichs des Landes nicht zulässig ist.
Gleichzeitig habe ich Sie … ausdrücklich darum gebeten, die durch den Wegfall des sogenannten Elternbeitragsdefizitausgleichs des Landes erforderlich gewordene Anpassung des maßgeblichen Satzungsrechtes vorzunehmen und eine vertretbare Erhöhung der Elternbeiträge zu beschließen.
Mit Bericht vom 8.01.2007 haben Sie mir dann mitgeteilt, dass der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 11.12.2006 zwar im Rahmen der Konsolidierung zusätzliche strukturelle Kürzungen im Tagesstättenbereich beschlossen habe; im Übrigen sei er aber bei seiner Entscheidung vom 22.06.2006 geblieben.
Ich habe mich deshalb veranlasst gesehen, Sie mit Verfügung vom 26.02.2007 erneut nachdrücklich darauf aufmerksam zu machen, dass ein Verzicht der Stadt Remscheid auf jegliche Erhöhung der Elternbeitrage zur Kompensation der Mindereinnahmen durch den Wegfall des Elternbeitragsdefizitausgleichs des Landes finanz-aufsichtlich nicht akzeptiert werden kann. Dies habe ich nochmals eingehend begründet und darauf verwiesen, dass eine vertretbare Anhebung der Elternbeiträge in der Stadt Remscheid unabdingbar ist. Ein pauschaler Verzicht auf eine Beitragserhöhung, wie er letztlich durch die vom Rat der Stadt beschlossene Satzung dokumentiert wurde, ist danach nicht zulässig.
Ich habe Sie deshalb aufgefordert, schnellstmöglich einen rechtskonformen Zustand herzustellen und umgehend eine Änderung der von Ihnen beschlossenen Satzung herbeizuführen, die die in meiner Verfügung genannten Maßgaben erfüllt. Unter dem 26.03.2007 haben Sie mir berichtet, dass Sie dem Rat noch vor der Sommerpause einen Verfahrensvorschlag für das kommende Kindergartenjahr unterbreiten werden. Mit Bericht vom 15.6.2007 teilen Sie mir nunmehr mit, dass der Rat der Stadt Remscheid in seiner Sitzung am 14.6.2007 eine von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Eltembeitragssätze abgelehnt hat. Zum Inhalt des Beschlussvorschlages und der „Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Remscheid über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Nutzung von Platzen in Tageseinrichtungen für Kinder vom 30.6.2007" verweise ich auf die Ihrem Bericht beigefügte Beschlussvorlage.
Meiner Aufforderung, schnellstmöglich einen rechtskonformen Zustand herzustellen, sind Sie somit bislang nicht nachgekommen. Daher fordere ich Sie nunmehr auf, umgehend in eigener Zuständigkeit gem. § 54 Abs. 2 GO NRW zu prüfen, ob der Beschluss des Rates vom 14,06.2007 geltendes Recht verletzt. Dies wäre insbesondere dann der Fall, wenn der vorgelegte Entwurf der Änderungssatzung die rechtlichen Anforderungen des § 77 GO erfüllt und damit ermessensfehlerfrei keine andere Möglichkeit einer rechtskonformen Beitragsgestaltung besteht.
Sofern Sie bei Ihrer Prüfung zu dem Ergebnis kommen sollten, der Ratsbeschluss vom 14.06.2007 sei rechtmäßig, weil die zugrunde liegende Vorlage rechtsfehlerhaft ist, fordere ich Sie nachdrücklich auf, den Vorgaben meiner Verfügung vom 26.02,2007 zu entsprechen, indem Sie dem Rat umgehend eine vertretbare Beitragsgestaltung zur Beschlussfassung vorlegen und für eine ggf. verbleibende Finanzierungslücke den Maßgaben meiner o. g. Verfügung entsprechende Kompensationsvorschläge machen. Für die Wiederherstellung eines rechtskonformen Zustands setze ich eine Frist bis zum 10. Juli 2007.“
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