Neue "Hausaufgaben" zur Öffnung der unteren Alleestraße
Die Chronologie
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Vergangenen Donnerstag ging im Remscheider Rathaus ein Schreiben ein, in dem die Bezirksregierung Düsseldorf mitteilte, unter welchen Bedingungen sie sich eine Neu- und Umgestaltung der unteren Alleestraße auch unter Einbeziehung des Fahrzeugverkehrs vorstellen kann. Am Freitag erhielt dieses Schreiben den Eingangsstempel des Zentraldienstes Stadtentwicklung und Wirtschaft, und heute, Mittwoch, um 15.51 Uhr ging beim Waterbölles (und wahrscheinlich auch bei der Lokalpresse) eine E-Mail der städtischen Pressestelle ein, angehängt der Bescheid aus Düsseldorf, eine Chronologie der Kontakte zwischen Stadt und Bezirksregierung zum Thema „Öffnung der unteren Alleestraße für den Fahrzeugverkehr und eventuelle Rückzahlung von Fördergeldern“, und dies alles verbunden mit dem Hinweis, Stadtplaner Hand Gerd Sonnenschein stehe telefonisch für Rückfragen zur Verfügung. Der war vergangenen Montag nicht im Rathaus und hatte den Brief erst am Dienstag gelesen. Danach interne Rücksprachen, dann die Veröffentlichung. Der Stadtplaner: „Schneller ging es in diesem Fall wirklich nicht!“ Und zur Sache selbst: „Die Stadt hat alle Aufträge der Politik und der Bezirksregierung erfüllt. Da hätten wir von der Bezirksregierung schon eine klarere Aussage gewünscht als das, was jetzt auf dem Tisch liegt.“ Enttäuscht äußerte sich Sonnenschein darüber, „dass wir jetzt wieder neue Schulaufgaben machen müssen". Im Übrigen habe sich die Bezirksregierung mit diesem Auftrag recht lange Zeit gelassen.
Wie es nun weitergehen soll? Auch von der so genannten Gestaltungsmehrheit (von SPD, FDP und Grünen) wird der Stadtplaner demnächst eine neue, gar nicht so leicht zu lösende „Hausaufgabe“ bekommen: Zur Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Remscheid am 13. März und des Haupt- und Finanzausschusses am 22. März haben die Fraktionen den Antrag gestellt, die Stadtverwaltung zu beauftragen, „ein umsetzbares Konzept für die Entwicklung der Innenstadt zu erstellen. Dabei sollen ausdrücklich die Aussagen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, des Handlungsprogramms Wohnen sowie der Rahmenplanung südöstliche Innenstadt einbezogen und weiterentwickelt werden. Die Überlegungen des Marketingrats Innenstadt und des Vereins der Immobilien- und Standortgemeinschaft Alleestraße sind in die Entwicklung der Planung von Beginn an einzubeziehen.“ Ergebnisse erwarten die Fraktionen bis August. Erste Ergebnisse? Stadtplaner Sonnenschein gegenüber dem Waterbölles: „Nicht vor Herbst 2012“. Bis dahin dürfte auch der frisch gegründeten „ISG Alleestraße“ besondere Bedeutung zukommen.
Hier nun der Wortlaut des Briefes der Bezirksregierung. Die Bezirksregierung schreibt der Oberbürgermeisterin:
„Sie haben mit Schreiben vom 16.8.2011 um Angabe des zu erstattenden Betrages bei einer dauerhaften Öffnung des unteren Bereichs der Fußgängerzone Alleestraße für den motorisierten Verkehr in eine Richtung gebeten. Die Zweckbindungsfrist der mit Stadterneuerungsmitteln i. H. v. 1,186 Millionen DM umgebauten Fußgängerzone endet 2023. Als Grundlage für die Öffnung wurden Untersuchungsergebnisse der Bergischen Universität Wuppertal angeführt, die anhand von Zählungen im Rahmen einer probeweisen Öffnung der Fußgängerzone ermittelt wurden.
Ihr Anliegen habe ich mit dem MWEBWV erörtert (Waterbölles: Gemeint ist das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen). Aufgrund der bisher vorliegenden Unterlagen ist eine abschließende Beurteilung nicht möglich. Um eine endgültige Entscheidung über die förderrechtlichen Auswirkungen einer dauerhaften Öffnung der unteren Alleestraße treffen zu können, bitte ich unter Bezugnahme auf Ihren Antrag um Folgendes:
1. Vorlage eines gesamtplanerischen Neuordnungskonzeptes für den Innenstadtbereich in städtebaulicher und verkehrlicher Hinsicht unter Einbeziehung der Erreichbarkeit der unteren Alleestraße für die Nutzer des Öffentlichen Verkehrs und der Belastungssituation durch Lärm, Abgase sowie Parkraumbewirtschaftung. Dabei sollten u. a. folgende Themen berücksichtigt werden:
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Wurden die Potenziale der umliegenden Parkhäuser untersucht und berücksichtigt?
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Der im Jahr 2011 eröffnete „Nordsteg" sollte eine fußläufige Anbindung des Hauptbahnhofs an die Innenstadt gewährleisten. Da es sich hierbei um ein mit Städtebauförderung unterstütztes Projekt im Rahmen der Regionale 2006 handelt, sollten die hiermit verbundenen planerischen Zielsetzungen in die Gesamtkonzeption integriert werden.
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Wurden bezüglich der Neuordnung erste Schritte im Rahmen der Bauleitplanung eingeleitet?
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Welche Auswirkungen auf andere Funktionen, wie z. B. Wohnen werden erwartet?
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Wurden die Belange Behinderter und älterer Menschen berücksichtigt?
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Wie lässt sich die Neuordnungsnotwendigkeit belegen?
2. Benennung der Entwicklung der Leerstände der letzten Jahre auf der unteren Alleestraße unter Einbeziehung vergleichbarer Bereiche (Zahl der leerstehenden Ladenlokale als auch Flächenanteile}.
3. Benennung der Funktionsverluste, z. B. Möblierungsmängel und Abnutzungserscheinungen der angeschafften Geräte.
4. Welche weiteren (planerischen) Instrumente zur Belebung der Innenstadt, Insbesondere der Alleestraße, wurden untersucht (ISG, Leerstandsmanagement etc.)?
5. Stellungnahme zu Verdrängungsprozessen aufgrund der Öffnung des Alleecenters.“
Waterbölles: Wünschenswert wäre es, alsbald zu erfahren, was die Ratsfraktionen von diesem Brief halten und welche Konsequenzen sie daraus zu ziehen gedenken.