Zur nächsten Sitzung des Beschwerdeausschusses am 4. Dezember sowie des Haupt- und Finanzausschusses am 30. Januar hat Bettina Stamm den Antrag gestellt, den Beschwerdeausschuss als Unterausschuss des Haupt-und Finanzausschusses zum nächstmöglichen Termin aufzulösen und über Beschwerden und Anregungen gem. § 24 GO NRW künftig zeitnah im Haupt- und Finanzausschuss zu beraten. Sie zitiert dabei Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz: „Die Demokratie kann man nicht vom Sofa aus verteidigen!" Zur Demokratie gehörten allerdings auch der Schutz der Bürgerrechte bzw. die Voraussetzungen dafür, dass Bürger seine Rechte auch tatsächlich in Anspruch nehmen kann, so die Antragstellerin. Das aber sei beim gegenwärtigen Beratungsverfahrens und der Terminierung von Beschlussvorlagen nicht gewährleistet, zumal es keinerlei Fristen gebe. Bettina Stamm: „Es ist völlig sinnfrei und mehr als frustrierend, wenn drei Monate nach einen Ratsbeschluss eine Eingabe und Anregung dazu behandelt wird. Ganz davon abgesehen, dass dafür neun Ausschussmitglieder und Mitarbeiter der Verwaltung zu einer Sitzung einberufen werden müssen.“
Ohnehin werde der Beschwerdeausschuss nur selten in Anspruch genommen; in 2018 und 2019 habe er bis dato nur zweimal im Jahr getagt. „Neun Ratsmitglieder sitzen in diesem Gremium, von denen, alle (davon fünf in stellvertretender Funktion) ebenfalls Mitglieder des Haupt- und Finanzausschuss sind. Darüber hinaus hat der Beschwerdeausschuss lediglich eine beratende Funktion. Die Ergebnisse der Beratungen werden als Empfehlung an andere Ausschüsse verwiesen.“
Der Antrag kommt nicht von ungefähr, sondern dafür gab es einen aktuellen Anlass. Bettina Stamm geht darauf zu Beginn ihres Schreibens ein: „Der Beschwerdeausschuss ... soll Bürgerinnen und Bürgern Gelegenheit bieten, sich mit ihren Vorschlägen unmittelbar und konstruktiv in Entscheidungsprozesse einzuschalten und ihre Sicht der Dinge darzulegen. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die Bürger frühzeitig über die Grundlagen sowie Ziele, Zwecke und Auswirkungen unterrichtet werden, um von ihrem in §24 GO verankerten Recht auch Gebrauch machen zu können. Dies ist in dieser Form nicht gegeben. Beispielhaft führe ich meine Eingabe vom 17. September zu den Planungen und der Beschlussvorlage DS15/6508 zum Friedrich-Ebert-Platz an. Die Beschlussvorlage wurde am 5. September erstellt und ab dem 10. September in die Gremien eingebracht. Eine Bürgerbeteiligung hat am 14. September stattgefunden.“ (Merke: Am 5. September hatte die Verwaltung die nächste Sitzung des Beschwerdeausschuss abgesagt.
„Nach meiner Teilnahme an der Bürgerbeteiligung ... habe ich am 17. September vorab per Email sowie schriftlich meine Eingabe und Anregungen zu den aktuellen Planungen eingereicht. Mit der Entscheidung, diese nun 2,5 Monate nach dem Ratsbeschluss in den Beschwerdeausschuss am 4. Dezember zu schieben, ist klar, dass diese ins Leere laufen wird.“ Eine inhaltliche Auseinandersetzung ihres Anliegens oder eventueller weiterer Anregungen von Bürgerinnen und Bürger sei so bereits im Vorfeld ausgeschlossen worden. Nicht nachvollziehbar sei im Übrigen, „dass eine dreiseitige Eingabe, die vier Tage nach der Bürgerbeteiligung zu einer Beschlussvorlage eingereicht wurde, erst 2,5 Monate nach dem Ratsbeschluss behandelt werden kann, weil eine Vorprüfung und Vorberatung über die angesprochenen Anregungen erforderlich ist.“ ´Demgegenüber sei es offenbar kein Problem, den Beschluss über ein "entwicklungsbedeutsames" Millionenprojekt innerhalb von 2,5 Wochen durch alle Gremien "durchzupeitschen". Bettina Stamm: „Bei dieser Vorgehensweise und der Terminierung der Ausschusssitzungen besteht noch nicht einmal die Chance, sich auf formalem Weg als Einwohner in irgendeiner Form mit Anregungen oder Bedenken zu den aktuellen Planungen zeitnah einzubringen. Damit wird das vom Gesetzgeber beabsichtigte Ziel, den Bürger ... am kommunalpolitischen Entscheidungsprozess zu beteiligen, ad absurdum geführt.“
Zur Sitzung des Beschwerdeausschusses hat die Verwaltung zu der Eingabe Stellung genommen:
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