
„Bezirksbürgermeister Stefan Grote ist fassungslos“, titelte der Waterbölles am 13. August, nachdem die CDU in der Sitzung der Bezirksvertretung Süd am Vortag die Wiederwahl des Schiedsmannes Ralf Krüger für den Schiedsamtsbezirks Süd hatte platzen lassen. Auch bei anderen Kommunalpolitikerinnen und -politikern (außerhalb der CDU) stieß das damals auf Unverständnis. Inzwischen liegt im Ratsinformationssystem der Stadt das Protokoll dieser BV-Sitzung vor.
Zitat: „Auf Bitten von Herrn Grote erhält Herr Krüger Gelegenheit, über seine Tätigkeit als Schiedsmann im Schiedsamtsbezirk 2 – Remscheid Süd zu berichten. Herr Schabla wie auch Frau Rühl zeigen sich irritiert darüber, dass sich Herr Krüger nach ihren Erkenntnissen in einem im Internet abrufbaren Statement mit Bild und dem Untertitel „Ich wähle SPD. Was wählst du?“ für die Unterstützung der Partei SPD bei den anstehenden Kommunalwahlen ausgesprochen habe. Eine solche öffentliche Äußerung als Werbung für eine politische Partei stehe ihrer Meinung nach im krassen Widerspruch zu dem Amt eines Schiedsmannes, der nach ihrem Wissen und nach ihrem Verständnis in seinem Verhalten besondere Sorgfalt darauf verwenden müsse und darauf zu achten habe, dass er in jedem Falle absolute Neutralität wahrt.
Im weiteren Verlauf der Aussprache, bei der Herr Krüger seiner tiefen Empörung über diesen von ihm als völlig ungerechtfertigt empfundenen Angriff auf seine Person Ausdruck verleiht, bittet Frau Dr. Bluth die Verwaltung um ihre rechtliche Beurteilung und hierbei um Beantwortung der Frage, ob und inwieweit das Bekenntnis einer Privatperson, die auch als Schieds-person tätig ist, zu einer politischen Partei im Widerspruch steht zu dem Schiedsamt. Von dem Ergebnis dieser Rechtsauskunft der Verwaltung macht Frau Dr. Bluth ihre Entscheidung in der Sache selbst abhängig.
Nachdem es der Verwaltung nicht möglich ist, hierzu ad hoc eine erschöpfende rechtliche Beurteilung und Stellungnahme abzugeben, schlägt Frau Dr. Bluth vor, die Angelegenheit heute zu vertagen und die Verwaltung zugleich aufzufordern, bis zur nächsten Sitzung in einer ergänzenden Berichterstattung im Einzelnen darzulegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage eine mit dem Schiedsamt betraute Person in ihrer Freiheit, ihre persönlichen politischen Ansichten nach außen hin kundzutun und zu vertreten, eingeschränkt ist. Herr Grote stellt daraufhin diesen Vorschlag zur Abstimmung. Ergebnis: Ja 8, Nein 2.
Beschluss: Die Bezirksvertretung vertagt die Angelegenheit der Wiederwahl des Schiedsmannes Ralf Krüger im Schiedsamtsbezirk 2 – Remscheid-Süd auf ihre folgende Sitzung. Zugleich bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung darum, bis zur folgenden Sitzung der Bezirksvertretung in einer ergänzenden Berichterstattung im Einzelnen darzulegen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang und auf welcher rechtlichen Grundlage eine mit dem Schiedsamt betraute Person in ihrer Freiheit, ihre persönlichen politischen Ansichten nach außen hin kundzutun und zu vertreten, eingeschränkt ist.“ (Ende des Zitats aus dem Sitzungsprotokoll.
Am 7. Oktober steht die Wiederwahl von Ralf Krüger erneut auf der Tagesordnung der BV Süd. Seine gegenwärtige Amtszeit endet am 13. Oktober. Krüger ist seit dem 14. Oktober 2015 als Schiedsmann im Bezirk Süd tätig – und bereit, das Amt für eine weitere Amtsperiode von fünf Jahren zu übernehmen. „Die Verwaltung empfiehlt in Absprache mit dem Amtsgericht Remscheid die Wiederwahl von Herrn Krüger“, heißt es in der Beschlussvorlage. Im Anhang findet sich die Stellungnahme des Amtsgerichts Remscheid als Aufsichtsbehörde für die Schiedspersonen, unterzeichnet von Amtsgerichtsdirektor Dr. Peter Lässig, um die die Stadtverwaltung gebeten hatte. Dr. Lässig schreibt:: „Für die Beurteilung, ob ein inner- oder außerdienstliches Verhalten vorliegt, ist der Zusammenhang zum konkret-funktionellen Amt, hier also dem Schiedsamt, entscheidend (Beck-Onlinekommentar-Werres, § 33 BeamtStG, Rn. 21). Ein solcher Zusammenhang der Äußerung einer politischen Meinung der Schiedsperson – hier dem Post: “Ich wähle SPD. Was wählst du?“ auf einem privaten Internet-Account – zur Schiedsamtstätigkeit besteht erkennbar nicht, so dass von einem außerdienstlichen Verhalten auszugehen ist. Aber auch ein etwaiger Einfluss auf die Amtstätigkeit durch die private Äußerung ist hier nicht ersichtlich, so dass aufsichtliche Maßnahmen nicht veranlasst sind. Im Übrigen dürfte es sich aber auch unter Anwendung allgemeiner beamtenrechtlicher Gesichtspunkte um eine zulässige Äußerung gehandelt haben."
Allgemein merkt der Amtsgerichtsdirektor weiter an:
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