Bundes-Notbremse entfällt ab Mittwoch
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Nachdem Remscheid an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Inzidenz von 100 unterschritten hat, gelten die Vorgaben der Bundesnotbremse ab Mittwoch nicht mehr; vielmehr gelten dann die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW. Bereits ab morgen wird die Maskenpflicht in der Innenstadt ausgesetzt. Für die Remscheider Schülerinnen und Schüler geht es ab dem 2. Juni wieder in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke. Die Kitas wechseln ab dem 7. Juni landesweit zurück in den Regelbetrieb. Nach einer tagesaktuellen Festlegung des Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales entfällt in Remscheid ab dem 02.06.2021 die Bundes-Notbremse und Remscheid wird der Inzidenzstufe 3 zugeordnet. Voraussetzung dafür war, dass der Inzidenzwert in Remscheid an fünf Werktagen in Folge unter 100 lag. Ab Mittwoch, 2. Juni, gelten damit in Remscheid die Vorgaben der Coronaschutzverordnung NRW – Inzidenzstufe 3 (100-50,1). Im Einzelnen bedeutet dies:
- Kontaktbeschränkungen siehe § 4 CoronaSchVO): Die Ausgangssperre entfällt! Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus zwei Haushalten erlaubt. Präsenzunterricht ist im Freien ohne Begrenzung nach Personen oder Inhalten möglich. Innen ist Präsenzunterricht nur mit negativem Testergebnis erlaubt. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit maximal fünf Personen erlaubt.
- Kinder-/ Jugendarbeit (siehe § 12 CoronaSchVO): Gruppenangebote sind innen mit 10 und außen mit 20 jungen Menschen ohne Altersbegrenzung und mit negativem Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Test möglich.
- Kultur (siehe § 13 CoronaSchVO): Veranstaltungen sind außen mit bis zu 500 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Konzerte innen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 250 Personen möglich, sofern ein Sitzplan, ein negativer Test sowie eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorliegen. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb außen kann ohne Personenbegrenzung stattfinden. Innen ist das mit 20 Personen, einem negativen Test und ohne Gesang/Blasinstrumente möglich.
- Sport (siehe § 14 CoronaSchVO): Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen ist erlaubt. Freibäder können für die Sportausübung (keine Liegewiesen) mit negativen Tests geöffnet werden. Außen sind bis zu 500 Zuschauer erlaubt, wenn negative Tests und ein Sitzplan vorliegen - auch ohne prozentuale Kapazitätsbegrenzung.
- Freizeit (siehe § 15 CoronaSchVO): Die Öffnung kleinerer Außen-Einrichtungen ist erlaubt, sofern negative Tests vorliegen. Hierzu zählen u.a. Minigolfanlagen, Kletterparks, Hochseilgärten. Freibäder dürfen für den Sportbetrieb mit negativen Tests öffnen. Ausflugsfahrten mit Schiffen (in den Außenbereichen) sind mit negativen Tests erlaubt.
- Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist (siehe § 16 CoronaSchVO): Einzelhandel, der nicht zur Grundversorgung zählt, kann stattfinden ohne click & meet und ohne vorherigen Test. Die Kundenbegrenzung reduziert sich auf eine Person pro 20 qm.
- Messen/Märkte (siehe § 16 CoronaSchVO): Messen und Ausstellungen mit Personenbegrenzung und Hygienekonzept sind möglich.
- Gastronomie (siehe § 19 CoronaSchVO): Die Außengastronomie darf geöffnet werden, wenn negative Tests und eine Platzpflicht gegeben ist. Das Umkreis-Verzehrverbot fällt weg.
- Beherbergung/Tourismus (siehe § 20 CoronaSchVO): „Autarke“ Übernachtungen (Ferienwohnungen, Camping, Wohnmobile) sind mit einem negativen Test möglich. Hotels dürfen ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Das gilt auch für private Übernachtungen mit Frühstück, aber ohne weitere Innengastronomie. Busreisen sind mit vorherigem Test und Kapazitätsbegrenzung (60 Prozent) möglich, falls nicht ausschließlich Geimpfte oder Genesene teilnehmen oder alle Atemschutzmasken tragen.
- Tagungen, Kongresse, private Veranstaltungen und Party sind weiterhin nicht zulässig.
- Maskenpflicht Innenstadt: Die seit Herbst letzten Jahres in bestimmten Teilen der Remscheider Innenstadt geltende Maskenpflicht endet morgen. Die Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid zum Zwecke der Bekämpfung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 wurde per Allgemeinverfügung veröffentlicht in einem Sonderamtsblatt aufgehoben: https://remscheid.de/rathaus-und-politik/medienpool/dokumente050/0.02-2021-Amtsblatt-Nr.20-31Mai-Sonderausgabe.pdf. Die entsprechenden Schilder und Hinweistafeln werden kurzfristig entfernt.
- Schulen in Präsenz: Mit einer stabilen Inzidenz von unter 100 kehren auch die Schulen wieder in den Präsenzunterricht in voller Klassenstärke zurück. Details zur näheren Ausgestaltung finden sich auf den Informationsseiten des Schulministeriums NRW: https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-31-mai-2021 Hygienevorgaben, Masken- und Testpflicht gelten weiter. Im Laufe des heutigen Tages wurde zwischen der Stadt Remscheid, der Schulaufsicht bei der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Schulministerium NRW geklärt, dass die Remscheider Schulen grundsätzlich ebenfalls ab Mittwoch in den Präsenzunterricht starten. In Ausnahmefällen sind schulspezifische Sonderregelungen möglich. Eltern und Schülerinnen und Schüler werden gebeten, auf die entsprechenden Informationen der jeweiligen Schule zu achten.
- Kitas in Regelbetrieb: Die Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestelle wechseln am 07.06.2021 landesweit wieder in den Regelbetrieb: https://www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/20210526_offizielle_information_betrieb_ab_7._juni_2021.pdf.
Aussicht: Erreicht die Stadt Remscheid nun einen stabilen Inzidenzwert zwischen 35,1 und 50 tritt die Inzidenzstufe 2 mit weiteren Öffnungen in Kraft – auch hierzu muss der maßgebliche Wert (unter 50) wieder an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen erreicht werden. Detaillierte aktuelle Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden sich auf den Seiten des Landes NRW: Coronaschutz - die wichtigsten Informationen zu den aktuellen Regelungen in Nordrhein-Westfalen | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)