Ohne Handlungskonzept kein Geld für "Problemviertel"
„Das Land wird im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung die Entwicklung und Umsetzung kommunaler wohnungspolitischer Handlungskonzepte durch modifizierte Fördermöglichkeiten unterstützen. (…) Die Kommunen werden aufgefordert, unter Beteiligung der Wohnungswirtschaft … Konzepte zu entwickeln“. So nachzulesen unter der Überschrift „Wohnraumförderungsprogramm 2007“ in einem Runderlass des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Bauen und Verkehr. An diesen Erlass – er trägt das Datum vom 1. Februar 2007 – erinnerte Minister Oliver Wittke (CDU) Remscheids Oberbürgermeisterin Beate Wilding (SPD) am 14. Juni eindringlich im Zusammenhang mit „Ziel 2“. Das ist jenes Programm, durch das mit Hilfe von Zuschüssen der Europäischen Union in den Jahren 2007 bis 2013 „städtische Problemgebiete“ aufgewertet, d.h. die dort vorhandenen ökonomischen, gesellschaftlichen, städtebaulichen und ökologischen Probleme angegangen werden sollen. In Remscheid sind das die Stadtteile Stachelhausen, Blumental, Honsberg und Kremenholl. Die Eckdaten für deren „Stadtumbau West" (Vorläufer-Programm von „Ziel 2“) hatte im Juni das Essener „Büro für Kommunal- und Regionalplanung“ in einer Bürgerversammlung erläutert. Gelder aus dem „Ziel 2“-Programm erhalten Kommunen aber nur auf der Grundlage von (vom Rat der Stadt beschlossenen) integrierten Handlungskonzepten. Das hatte der Minister der Stadtverwaltung im seinem Brief noch einmal klar gemacht. Darauf reagiert die Verwaltung nunmehr,…
… indem sie die Kommunalpolitik um den Auftrag bittet, durch einen externen Planer bis Februar 2008 ein integriertes Stadtentwicklungskonzept erstellen zu lassen – unter möglichst großer Beteiligung der Öffentlichkeit. Es soll eine Strukturdatenanalyse/Wohnungsbedarfsprognose (für 29.907,08 €) und konkrete Entwicklungsziele (Kosten 42.899,50 €) umfassen. Geld, das die Stadt Remscheid selbst aufbringen muss; eine Bezuschussung aus Landesmitteln ist nicht möglich. Für die Remscheider „Problemviertel“ Stachelhausen, Blumental, Honsberg und Kremenholl („Stadumbau West") liegen aber bereits stadtteilvergleichende Untersuchungsergebnisse vor; insofern reduziert sich der Gesamtaufwand für das Handlungskonzept.
Das Stadtentwicklungskonzept soll eine Vielzahl von Einzelaspekten zusammenführen und so die Grundlage für die Stadtplanung und andere Fachplanungen bilden.. Unter anderem soll es
- gesamtstädtische und stadtteilbezogene Daten darstellen und auswerten mit dem Ziel thematischer und räumlicher Handlungsschwerpunkte,
- unter den veränderten demografischen Bedingungen der Wohnungswirtschaft den qualitativen und quantitativen Wohnflächenbedarf in Remscheid und
- der Verwaltung die wesentlichen Entwicklungsziele benennen, aufbauend auf einer Stärken-Schwächen-Analyse, und ferner
- alle planungsrelevanten Fachbereiche in einen moderierten Planungsprozess einbinden.
Neuerliche Untersuchungen zum Gewerbeflächenbedarf und zu neuen Siedlungsflächen hält das Baudezernat für entbehrlich, da entsprechende Untersuchungen bereits vorlägen. Mit den internen Vorarbeiten zur Änderung des Flächennutzungsplanes sei bereits 1995 begonnen worden; dessen neue Inhalte sollten deshalb „durch die Erarbeitung eines integrierten Stadtentwicklungskonzepts nicht mehr tangiert werden.“ Neuere Erkenntnisse ließen sich auch noch im Rahmen des Feststellungsbeschlusses zum Flächennutzungsplan berücksichtigt. In diesem Zusammenhang verweist die Verwaltung auf „erste konzeptionelle Überlegungen zur Bewältigung des demografischen Wandels mit der Vorlage ‚Strategien gegen Stadtflucht’ vom August 2003“. Dies kritisierten die Grünen schon zu einem Zeitpunkt, als noch gar nicht alle Kommunalpolitiker die Beratungsunterlagen in ihrer Post hatten.
Mit der Verwaltungsvorlage zum Handlungskonzept werden sich im August insgesamt sieben Ausschüsse des Rates beschäftigen. Der entscheidende Beschluss ist für die Ratssitzung am 30. August vorgesehen.
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