Gespendete Computer der BAF nicht datensicher
Gut, dass die Stadt Remscheid in ihren im Doppelhaushalt 2017/2018 ein paar Puffer eingebaut zu haben scheint, um Unvorhersehbares kurzfristig finanzieren zu können, das keinen Aufschub erlaubt. Das ist die Annahme, die offiziell nicht bestätigt ist. Tatsächlich nennt die Verwaltung bei der zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss am 25. Januar beantragten außerplanmäßigen Bereitstellung von 108.500 Euro als finanzielle Deckung im Etat, dass sie in diesem Jahr weniger für Software-Lizenzen ausgeben müsse als veranschlagt. Sei es wie es sei: Es besteht unstreitig Handlungsbedarf. In der Beschlussvorlage liest sich das so: „Zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Aufgaben/ Pflichten seitens des BAF e. V. gegenüber der Stadt Remscheid“ sei der Aufbau einer externen IT-Systeminfrastruktur bei der BAF e. V. über einen externen Dienstleister „zwingend notwendig und ... unabweisbar“.
Aufgabe des BAF e. V. ist seit Jahren in Remscheid die Betreuung und Unterbringung von Flüchtlingen in von der Stadt bereitgestellten Gebäuden (Übergangswohnheimen). Näheres regelt ein zwischen der Stadt und dem Verein bestehender Vertrag. Er sieht für die Stadt Remscheid u. a. folgende Verpflichtungen vor: bauliche und technische Instandhaltung der Gebäude, Beschaffung notwendiges Inventar in gegenseitiger Abstimmung, Stellung der erforderlichen Räume und Sachmittel, Kostenerstattung/-bezuschussung von Maßnahmen zur Unterhaltung, Erhaltung und Instandsetzung in gegenseitiger Abstimmung auf Antrag und Bedarfsnachweises.
Jetzt geht es um den Einkauf von Rechenzentrumshardware und Serversoftware nebst zugehörigen Dienstleistungen eines externen Anbieters. Die BAF begründet das damit, dass keine IT-technische Vernetzung der einzelnen Standorte besteht, die sie für die Stadt Remscheid verwalte. Die sei aber „für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Aufgaben/Pflichten zwingend notwendig. Das gelte auch „im Hinblick auf die im städtischen Auftrag zu verarbeitenden Daten und Unterlagen die aktuell einschlägigen IT-sicherheitstechnischen Anforderungen und die datenschutzrechtlichen Vorgaben“. Vor diesem Hintergrund hat BAF e. V. inzwischen Angebote externer Dienstleister eingeholt und die Verwaltung um IT-fachliche Beratung gebeten, um die finanzielle und praktische Realisierung zeitnah abzustimmen.
Die bestehenden und gewachsenen, sehr unterschiedlichen IT-Systeme des BAF e. V. seien „in großen Teilen ehrenamtlich mit Spenden oder in Eigenregie geschaffen worden“, heißt es in der Vorlage. Sie seien „in Sachen Betriebssicherheit, IT-Sicherheit und Datenschutz den aktuellen und generell notwendigen Anforderungen nicht angemessen“ und „für den aufgabengerechten und vertragskonformen Einsatz und für einen störungsarmen, wartbaren Betrieb nicht (mehr) geeignet“. Waterbölles: Der Nachsatz sei erlaubt: "Und das wahrscheinlich nicht erst seit gestern!"
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Lothar Kaiser am :
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