Keine Radfahrkarte muss geändert werden
Die die Verkehrsführung auf dem Radweg Engelsburg – Feldbachtalhabe such geändert, hatte Roland Kirchner (W.i.R.) von Nutzern erfahren und in der Bezirksvertretung Lennep nach dem Grund dafür erfahren. Während man früher von Engelsburg kommend die L 412 in Richtung B 51 direkt an der ersten Wegeeinmündung nach rechts abbiegend habe verlassen und in Richtung Feldbachtal habe fahren können, werde man jetzt auf der L 412 weitergeleitet und könne erst nach Durchfahren der Linkskurve scharf rechts abbiegen. Zur Sitzung am vergangenen Mittwoch hatte die Verwaltung darauf schriftlich geantwortet. Zitat: „Da die ursprüngliche Beschilderung über einen Privatweg verlief (nicht öffentlich gewidmet) und der Eigentümer die bisherige öffentliche Nutzung nicht mehr dulden wollte, war eine neue Beschilderung über öffentliches Straßenland zwingend erforderlich.“ Aber: „Das stimme so nicht mehr“, teilte die Verwaltung in der Sitzung mit. Denn es habe sich herausgestellt, dass die Sperrung des Weges wegen eines 43 Jahre alten Wegerechtes so ohne weiteres gar nicht zulässig sei. So heißt es nun: „Zurück, marsch, marsch!“ Und keine Radfahrkarte muss geändert werden.
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