Ehrenamt der Vereine wertschätzend berücksichtigen
Brauchtumsveranstaltungen wie Kirmes, Schützen- und Oktoberfest sollen in Lennep künftig auf der Robert-Schumacher-Straße stattfinden. Das beschloss der Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 19. Mai 2016. Im vergangenen April informierte die Verwaltung Vertreter der Lenneper Karnevalsgesellschaft e.V., von Lennep Offensiv e.V. des Lenneper Schützenvereins 1805 e.V., Schützenvereins Eintracht Lennep 1928 e.V. und des Verkehrs- und Fördervereins Lennep e.V. über die Rahmenbedingungen und die zu beachtenden Punkte und Vorgehensweisen bei Beantragung und Durchführung ihrer Veranstaltungen.
Thematisiert wurden dabei auch die Sondernutzungsgebühren. Diese hat zu zahlen, wer die öffentliche Straße zu Veranstaltungszwecken nutzen möchte, so festgehalten in der städtischen Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen in der Stadt Remscheid (Sondernutzungssatzung). Ein Verzicht auf die Erhebung dieser Gebühren ist rechtlich nicht zulässig. Sie wurden bislang nach der tatsächlich in Anspruch genommenen Fläche und den reinen Veranstaltungstagen berechnet. Nun will der Verwaltungsvorstand dem Rat der Stadt in einer der nächsten Sitzungen eine Änderung der Sondernutzungssatzung vorschlagen. Beschlossen werden soll ein pauschaler Tagessatz, der „das ehrenamtliche Engagement der Vereine wertschätzend berücksichtigt“, wie Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke am Dienstag im Ausschuss für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung erklärte. Es ist vorgesehen, die neue Satzung rückwirkend zum Es wird zudem ein rückwirkendes Inkrafttreten zum1. Januar 2018 in Kraft zu setzen. Den Beschluss hierüber hat der Rat der Stadt zu treffen.
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