Bodenversiegelung durch Schottergärten eindämmen
„In immer mehr Kommunen wird über Regulierungen für sogenannte Stein- oder Schottergärten diskutiert. Vermehrt setzen Gartenbesitzer auf die vermeintlich pflegeleichtere Gartengestaltung mit Kies und Steinen. Dies hat Konsequenzen für unsere Umwelt und das Ökosystem. Durch die zunehmende Versiegelung der Böden, ist es für Vögel und Insekten nicht möglich ausreichend Nahrung zu finden. Darüber hinaus führt dies zur Aufheizung der Böden und durch die Abdichtung mit Folien kann es bei Starkregenereignissen Überschwemmungen geben“, kritisieren die Remscheider Grünen. Und zitieren den NABU (Naturschutzbund) NRW, wonach insbesondere die kleinen Grünflächen eine große Bedeutung für das Klima und die Artenvielfalt in unseren Städten. In Xanten werde es deshalb in Zukunft für neue Bebauungspläne Vorgaben zur Begrünung und Nicht-Versieglung geben, und in Lemgo werde ein Mindestgebot von Pflanzen festgeschrieben. In Dortmund dürfte es in neuen Wohngebieten keine Schotter-, Stein- und Kiesgärten mehr geben. Dafür werde Dachbegrünung in einigen Bereichen zur Pflicht; in Köln gebe es diesbezügliche Förderprogramme.
Auch der Bergische Naturschutzverein hat sich dieses Themas angenommen und mehrere Bürgermeister*innen mit der Bitte angeschrieben „die Pflicht zur Bepflanzung der Vorgärten“ in die Bauleitplanung aufzunehmen. Das berichtete der WDR. Die Remscheider Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat das Thema nun aufgegriffen und zur Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung (BUKO) am 5. Februar folgende Fragen an die Veraltung gestellt:
- Wie beurteilt die Fachverwaltung den Trend hin zur Gartengestaltung mit Kies, Schotter und Steinen im Bereich von Gärten und Vorgärten?
- Fließen über die Grundflächen der Gebäude hinaus weitere versiegelte Flächen in die Bemessungsgrundlage der Niederschlagswassergebühren ein? Falls nein, welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Bemessungsgrundlage auszuweiten?
- Liegt es im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten, dass die Stadt Remscheid eine Satzung erlässt, die die zusätzliche Versiegelung von Fläche im Sinne der Artenvielfalt, der Umwelt und des Klimaschutzes unterbinden kann?
- Ist es möglich anhand der o.g. Beispiele diesbezügliche Vorgaben in die Bebauungspläne aufzunehmen?
- Gibt es auch in Remscheid die Möglichkeit Dachbegrünung zu fördern? Gibt es überregionale Fördermittel?
Kommentare
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Richard Kranz am :
Olaf Lass am :