Die Gebühren des Standesamtes sollen steigen
Zum 1. Januar 2020 plant die Stadt Remscheid eine neue Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen des Standesamtes. „Die Gebührenerhöhungen in den einzelnen Tarifstellen sind moderat, das Gesamtergebnis wird durch die Vielzahl der anfallenden kostenpflichtigen Amtshandlungen erzielt“, heißt es dazu in der Beschlussvorlage für die Sitzung des Ausschusses für Bürger, Umwelt, Klimaschutz und Ordnung am 12. November. Mit der 40. Änderung des Gebührentarifs am 8. Oktober waren lediglich fehlende Gebührentatbestände ergänzt worden, ohne aber die Gebührensätze zeitgemäß anzupassen. Nunmehr sollen die seit 2002 unveränderten Gebühren des Standesamtes leicht steigen, da sich der Verwaltungsaufwand erhöht habe. Hier einige Gebühren ausa der neuenb Satzung:
- 60 Euro: Prüfung der Ehevoraussetzungen bei der Anmeldung der Ehe-schließung oder bei der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- 100 Euro: Prüfung der Ehevoraussetzungen, wenn ausländisches Recht zu beachten ist
- 50 Euro: Vornahme der Eheschließung, wenn die Anmeldung bei einem anderen Standesamt erfolgte
- 60 Euro: Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses
- 40 Euro Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligung oder Zustimmung zur Geschlechtsangabe und/oder Namensfüh-rung auf Grund familienrechtlicher Vorschriften
- 14 Euro: Erteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oder über eine namensrechtliche Erklärung
- 75 Euro: Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Ge-burt sowie eines Sterbefalls nach §§ 34 bis 36 PStG.
Im Haushaltsjahr 2018 hatten die Einnahmen der Stadt Remscheid aus den Gebühren des Standesamtes bei 156.000 Euro gelegen. Künftig sollen 65.000 Euro mehre erzielt werden. Die Verwaltung begründet das u. a. wie folgt:
„Die Anmeldungen der Eheschließung sind im Vergleich zu früher wesentlich aufwändiger geworden. Dies liegt zum größten Teil daran, dass bei mittlerweile 23 Prozent aller Anmeldungen ausländisches Recht zu prüfen ist. Leider gibt die Statistik des Fachverfahrens nur dann „ausländisch“ an, wenn einer der Verlobten ausländischer Staatsbürger ist. Allerdings ist bei mittlerweile fast 50 Prozent aller Verlobten ein Migrationshintergrund vorhanden. Bei diesem Personenkreis, der „nur“ einen Migrationshintergrund hat, aber gleichwohl deutscher Staatsbürger ist, gibt die Statistik des Fachverfahrens „deutsch“ an. Da in diesen Fällen aber natürlich sehr viele ausländische Urkunden zu prüfen sind, steigt der Bearbeitungsaufwand weit mehr als nur um die angegebenen 23 Prozent laut Statistik. Außerdem ist die Erwartungshaltung der Verlobten an eine standesamtliche Eheschließung in den letzten Jahren enorm gestiegen. Darauf ergeben sich wesentlich erweiterte Beratungen/Vorgespräche bei der Anmeldung der Eheschließung. (...)
Namensrechtliche Erklärungen betreffen neben viel mehr Kindern als früher nicht nur viele Menschen mit Migrationshintergrund, sondern auch seit einer Gesetzesänderung viele Namenserklärungen von Deutschen, die im Ausland wohnen, für die aber nun nicht mehr das Standesamt I in Berlin, sondern das Standesamt am letzten Wohnsitz der betreffenden Deutschen zuständig ist. Demnach ist auch der standesamtliche Verwaltungsaufwand erheblich gestiegen. (...)
Bei der Erhöhung der Gebühr für eine „normale Personenstandsurkunde“ muss beachtet werden, dass ein sehr großer Teil aller ausgestellten Personenstandsurkunden aus sozialen Gesichtspunkten heraus kostenfrei erstellt wird und es bei der üblichen Handhabung bleiben soll, dass ... jede zweite oder jedes weitere Exemplar, wenn es gleichzeitig ausgestellt wird, nur 50 Prozent, also nur sieben € kostet. (...) Im interkommunalen Vergleich liegt Remscheid mit einer eigenständigen Gebührensatzung „im Trend“ und – was die Höhe der Gebührentarife t – im Durchschnitt.“
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