Knapp zwei Drittel der Dächer sind zu begrünen
Nach dem Brand Gemeinschaftsgrundschule Eisernstein im August 2012 fasste der Rat der Stadt den Beschluss, die Gemeinschaftsgrundschule und den dazugehörigen offenen Ganztagsbetrieb zusammen mit dem Leibnitz-Gymnasium im Schulzentrum Klausen zusammenzuzufassen. Und am 13. Dezember 2016 folgte im Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschuss der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 668 für das Gebiet „Am Schützenplatz“, da der alte Schulstandort nicht mehr benötigt werde. Dabei handelt es sich zum größten Teil um städtische Fläche, die sich als Allgemeines Wohngebiet eignen. Eine entsprechende Planung wird, auch in Fortführung des bestehenden Wohngebietes „An der Windmühle“, als städtebaulich sinnvoll und wünschenswert angesehen. So auch gestern in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wirtschaftsförderung, Energieeffizienz und Verkehr.
Zulässig sind in dem Neubaugebiet Wohngebäude, der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störende Handwerksbetriebe sowie Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, ferner in Ausnahmefällen Betriebe des Beherbergungsgewerbes. Nicht zulässig sind Gartenbaubetriebe und Tankstellen.
Die Allgemeine Wohnbaufläche, die nicht mit Gebäuden, Stellplätzen, Terrassen, Zufahrten, Zuwegungen und den sonstigen zulässigen Nebenanlagen bebaut ist, ist zu begrünen, nicht zu versiegeln und muss gärtnerisch gestaltet werden. Die Anlage bzw. die Gestaltung dieser Flächen mit mineralischem Schüttgut jeglicher Art, bei der eine spärliche bis gar keine Bepflanzung vorgenommen wird, ist ausgeschlossen. Schotterschüttungen bei denen Steine insbesondere Schottersteine unterschiedlicher Größe und jegliches andere mineralische Schüttgut einen wesentlichen Anteil der Bodendeckung ausmachen und die Bepflanzung spärlich bis gar nicht vorhanden ist, gelten nicht als gärtnerische Gestaltung und werden im Bebauungsplan ausgeschlossen, ebenso solche aus Holz-, Rinden- und Kunststoffprodukten sowie Kunstrasen.
Pro angefangene 400 qm Grundstücksfläche ist jeweils ein Hochstamm (Baum) von mindestens 16 – 18 cm Stammumfang, gemessen in einem Meter Höhe, zu pflanzen und dauerhaft zu pflegen. Die Dachflächen der Hauptbaukörper, Garage, Carports und der Gemeinschaftsgaragen sind als extensive Gründächer auszubilden. Sie sind mindestens mit einem Anteil von 60 Prozent der Dachflächen - ausgenommen Flächen für technische Dachaufbauten - bei einer Substratschicht von mindestens acht Zentimetern mit Gräsern, bodendeckenden Gehölzen und Wildkräutern und Stauden zu bepflanzen und dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Ausnahmen für Anlagen zur Gewinnung von Solarenergie sind zulässig.
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