Plus Gewerbesteuer, minus Schlüsselzuweisungen
Die gute Nachricht zur letzten Ratssitzung am 12. Dezember: Für das Haushaltsjahr 2019 der Stadt Remscheid zeichnen sich höhere Gewerbesteuereinnahmen ab. Und die schlechte: In 2020 sind gegenüber der bisherigen Haushaltsplanung bei den Schlüsselzuweisungen nach den aktuellen Berechnungen zum Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) 2020 Ausfälle in siebenstelligem Umfang zu erwarten. Das geht aus einer Beschlussvorlage der Verwaltung zur Ratssitzung und zur Sitzung des TBR-Betriebsausschusses (10. Dezember) hervor. Darin werden die Konsequenzen beschrieben, die die Stadt aus beiden Entwicklungen ziehen will/muss: Vom Jahresgewinn in Höhe von 5.103.854,97 Euro soll lediglich ein Betrag in Höhe von 3.500.000 € an die Stadt Remscheid ausgeschüttet und der restliche Gewinn des TBR-Wirtschaftsjahres 2018 in Höhe von 1.603.854,97 € auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Am 26. September hatte der Rat der Stadt den Jahresabschluss des Jahres 2018 festgestellt und dabei auch die Ergebnisverwendung beschlossen. Hierbei wurden die bis dato bekannten Vorgaben des Haushaltssanierungsplanes (HSP) 2012 - 2021 der Stadt Remscheid berücksichtig. Im Haushaltssanierungsplan war für das Jahr 2019 bislang ein Konsolidierungsbeitrag der Technischen Betriebe Remscheid (TBR) in Höhe von 6,5 Millionen € vorgesehen. Der Gewinn des Wirtschaftsjahres 2018 – 5.103.854,97 € – sowie ferner 1.396.145,03 Millionen € aus dem Gewinnvortrag sollten an die Stadt Remscheid auszuschütten. Nunmehr wird die ursprünglich im Jahr 2019 vorgesehene Ausschüttung der TBR in Höhe von 6,5 Millionen € um drei Millionen € reduziert und dieser Betrag der Ausschüttung in das Jahr 2020 verschoben. Somit vermindert sich der Konsolidierungsbeitrag und damit die Ausschüttung der TBR in 2019 von ursprünglich 6,5 Millionen € auf 3,5 Millionen €. Und um den übrigen Teilbetrag des Jahresgewinns in Höhe von 1.603.854,97 € erhöht sich der Gewinnvortrag. Den Beschluss über die Ausschüttung der TBR im Jahr 2020 kann der Rat der Stadt erst mit Feststellung des Jahresabschlusses 2019 im Jahr 2020 fassen.
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