Neues Gesetz soll Bürger und Verwaltung entlasten
Zum 1. Januar tritt das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft, dem der Bundesrat am 29. November zugestimmt hat. Sozialhilfeträger wie die Stadt Remscheid dürfen demnach künftig auf das Einkommen der Kinder pflegebedürftiger Eltern erst dann zurückgreifen, wenn deren Bruttoeinkommen 100.000 Euro übersteigt. Umgekehrt gilt dies auch für Eltern von volljährigen pflegebedürftigen Kindern. Der Nachranggrundsatz der Sozialhilfe wird damit eingeschränkt. Das Gesetz enthält eine Vermutungsregel. Nur in Ausnahmefällen, in denen die Behörde ein Einkommen über der Einkommensgrenze vermutet, müssen Betroffene ihr Einkommen offenlegen – dies soll Bürger und Verwaltung entlasten. Fragen der SPD hierzu hat die Verwaltung dem Sozialausschuss zur Sitzung am 7. Januar beantwortet:
Welche Auswirkungen hat das im Bundestag und Bundesrat beschlossene Pflegeentlastungsgesetz?
Antwort: Im Bereich der Hilfe zur Pflege innerhalb von Einrichtungen werden insgesamt rund 750 Unterhaltsverfahren (laufende Fälle aus den vergangenen Jahren) betreut. Rund zehn Prozent der Betroffenen sind leistungsfähig und erbringen im Jahr 2019 ca. 100.000 -120.000 Euro an Unterhaltseinnahmen. Diese Einnahmen werden weitgehend entfallen. Die entsprechenden Heranziehungsverfahren werden eingestellt.
Wie viele Personen werden durch Anhebung der Einkommensgrenzen künftig nicht mehr zur Erstattung der Pflegekosten herangezogen?
Der größte Teil der derzeit rund 75 Zahlungspflichtigen wird ab 1.1.2020 von den Forderungen freigestellt. Lediglich ca. zehn Prozent werden weiterhin leistungsfähig bleiben.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt