Corona: Neues Gesetz stärkt soziale Dienstleister
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Sozialdienstleister können rückwirkend vom 16. März bis 30. September bei der Stadt Remscheid als örtlichem Sozialhilfeträger und Jugendhilfeträger Zuschüsse in Höhe von maximal 75 Prozent der durchschnittlichen monatlichen Abrechnungen beantragen, wenn sie aufgrund der Corona-Krise ihre Leistungen nicht erbringen können und deswegen dringend benötigte Einkünfte wegbrechen. Zuvor müssen die Sozialdienstleister allerdings sogenannte vorrangige Mittel wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz geltend gemacht haben. Außerdem müssen sie sich aktiv in die Bewältigung der Auswirkungen der Corona-Krise einbringen.
Viele soziale Dienstleister sind aufgrund der Corona-Krise in ihrer Existenz gefährdet. Betroffen ist das gesamte Spektrum sozialer Arbeit wie beispielsweise Werkstätten für Menschen mit Behinderung, deren Betrieb eingeschränkt wurde, Versorgungs- und Rehabilitationseinrichtungen, deren Belegungszahlen eingebrochen sind oder Einrichtungen der Arbeitsförderung und Anbieter von Sprachkursen, die keine Maßnahmen mehr durchführen können. Vor diesem Hintergrund hat der Bundestag das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) beschlossen. Es soll die teils existenzielle Bedrohung durch finanzielle Einbußen der sozialen Dienstleister im Rahmen der SARS-CoV2-Pandemie durch planbare und verlässliche Transferzahlungen bekämpfen. Im Gegenzug sollen die sozialen Dienstleister mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln und Kapazitäten zur Krisenbewältigung beitragen. Die Beantragung von Zuschussleistungen ist deshalb mit einer Erklärung zu Art und Umfang von vorhandenen Ressourcen verbunden, die zur Bewältigung der Auswirkungen der Coronavirus-Krise zur Verfügung gestellt werden können.
„Fatal wäre, wenn Sozialdienstleister in Folge ihrer Einnahmeausfälle in Corona-Zeiten so sehr in finanzielle Schieflage geraten, dass sie später nicht mehr für die Betreuung von Menschen mit Hilfebedarf zur Verfügung stehen. Integrationshelferinnen und Integrationshelfer, die Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung im Schulunterricht assistieren, sind ein wichtiges Beispiel dafür. Ihre Einsätze fallen in Zeiten der allgemeinen Schulschließung bis auf Weiteres aus. Aber wir benötigen sie dringend, sobald der Schulunterricht wieder startet. Deswegen ist es richtig, dass wir hier für einen wirtschaftlichen Ausgleich sorgen und gleichzeitig die qualifizierten Beschäftigten der Träger sinnhaft zur Krisenbewältigung einsetzen“, so Sozial- und Jugenddezernent Thomas Neuhaus zum SodEG.
SodEG-Hilfen im Zuständigkeitsbereich der städtischen Fachdienste Soziales und Wohnen sowie Jugend können beim Fachdienst Jugend, Matthias Fitzek, Email: matthias.fitzek@remscheid.de">matthias.fitzek@remscheid.de, Rufnummer (0 21 91) 16 - 37 05, beantragt werden.
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