Drei Parteien wollen Sonderentgelt prüfen lassen
Die Fraktionen / Gruppe von SPD, BÜNDNIS‘90/DIE GRÜNEN und FDP haben zur Sitzung des Haupt-, Finanz- und Beteiligungsausschusses am 7. Mai 2020 den Antrag gestellt, die Verwaltung möge eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sonderzahlung für jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung und des städtischen Eigenbetriebes TBR (in den unteren Entgeltgruppen nach TVöD 2-9) prüfen, „die während der Corona-Pandemie im Außeneinsatz, im Betreuungsangebot der Kindertageseinrichtungen oder im Pflegebereich tätig sind“. Eine solche Sonderzahlung solle auch von den städtischen Beteiligungsgesellschaften (z. B. Für den Fahrdienst der Stadtwerke) in Betracht gezogen werden.
In der Begründung des Antrags heißt es: „Das Bundesfinanzministerium hat verfügt, dass in diesem Jahr einmalig bis zum 31.12.2020 tariflich vorab nicht vereinbarte Sonderzahlungen bis zu einer Höhe von 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei ausgezahlt werden dürfen. Hierauf entfallen weder für den Arbeitnehmer noch für den Arbeitgeber Abgaben für die Sozialversicherung oder Steuern. Diese einmalige Sonderzahlung soll ein Zeichen der Wertschätzung an alle sein, die sich gerade jetzt ins Zeug legen und den Laden am Laufen halten. Das gilt für die Industrie, das Handwerk und das Dienstleistungsgewerbe. Es gilt auch für den öffentlichen Dienst.“
Die Antragsteller bittet den Oberbürgermeister, gemeinsam mit dem Personalrat ein Konzept für eine einmalige Sonderzahlung zu entwickeln und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Gleiches solle auch in den städtischen Beteiligungen geschehen.
Kommentare
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Eija Tirkkonen am :
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Michael Gers am :
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Norbert Landen am :