Einmalzahlung an Dozenten von VHS und MKS
Aufgrund der verfügten Schließung sämtlicher Kultur- und (Weiter-)Bildungseinrichtungen bis einschließlich 19. April ist die Frage, wie etwaige Honorarausfälle von Lehrenden kompensiert werden können, in den vergangenen Tagen und Wochen zunehmend in den Fokus gerückt. Dank umfassender Hilfen des Landes NRW sowie kreativen Lösungen, die eng mit den jeweiligen Landes- und Bundesverbänden der Musik- und Volkshochschulen abgestimmt wurden, konnten existenzielle Honorareinbußen bislang erfolgreich abgewendet bzw. stark abgemildert werden.
Im Bereich Musik- und Kunstschule sind … ca. 60 Honorarlehrende pro Woche im Einsatz. Die meisten von ihnen unterrichten sieben bis zwölf Stunden wöchentlich; die Stundenanzahl ist grundsätzlich mittels Honorarvertrag auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt. Da die Osterferien - also die Zeit vom 6.-17. April - ohnehin unterrichtsfrei gewesen wären, wären in diesem Zeitraum auch regulär keine Honorarzahlungen geflossen. Mögliche Honorareinbußen betreffen daher zunächst die drei Wochen der Schließung der Einrichtung vom 16. März bis 3. April. (…)
Im Rahmen der vom Land NRW am 20. März beschlossenen Soforthilfe für Kultur- und Weiterbildungseinrichtungen erhalten freischaffende, professionelle Künstlerinnen und Künstler die Möglichkeit, eine existenzsichernde Einmalzahlung in Höhe von bis zu 2000 Euro zu beantragen. Diese Soforthilfe, die nicht zurückgezahlt werden muss, hilft den Musikerinnen und Musikern etwaige Finanzeinbußen, die durch Absage von Engagements außerhalb der MKS entstehen, gleichfalls zu kompensieren. Die Honorarlehrenden der städtischen Musik- und Kunstschule sind damit - zumindest derzeit -gut abgesichert.
Im Bereich Volkshochschule sind von der Schließung im Zeitraum 16. März bis 19. April insgesamt 110 Veranstaltungen und rd. 100 Honorarlehrende betroffen. Sollte der Unterrichtsbetrieb zum 20.04.20 wieder aufgenommen werden können, ist angedacht, dass Kurse, die zum 16. März bereits liefen, diejenigen Unterrichtseinheiten, die situationsbedingt nicht haben stattfinden können, nachholen (üblicher auch bei Unterrichtsausfall aufgrund von Erkrankung des/der Lehrenden). Das stellt sicher, dass die Honorarkraft die vertraglich vereinbarte Honorarleistung voll umfänglich erhält. Selbiges gilt für Wochenend-Workshops, Einzelveranstaltungen und/oder Kurzkurse, die während der genannten Zeit hätten stattfinden sollen. Auch hier wird in aller Regel nach Ersatzterminen gesucht, wobei Überlegungen derzeit dahin gehen, die Sommerferienzeit mit in die Planungen einzubeziehen, so dass das Herbstsemester regulär ablaufen könnte und von etwaigen Nachholterminen nicht mehr tangiert wäre.Schwieriger stellt sich die Situation für diejenigen Honorarlehrenden dar, die in Integrations-, Schulabschluss- und/oder Firmenkursen unterrichten oder aber Fortbildungen im Rahmen der VHS-Kooperation mit dem Jugendamt anbieten (Stichwort „Kindertagespflege-Fortbildungen"): Die hier eingesetzten VHS-Honorarlehrkräfte sind von der Aussetzung bzw. Verschiebung der Kurse in der Regel sehr viel stärker betroffen, insofern viele Lehrende mit dem Unterrichten ihren Lebensunterhalt verdienen. (…)
Für den Integrationsbereich wurde seitens des BAMF entschieden, dass in Kursen, die aufgrund der Schließung der Einrichtung aktuell ausgesetzt sind, alle bereits erteilten Unterrichtsstunden an die Honorarlehrenden auszuzahlen und Vorauszahlungen in Höhe der im Rahmen des jeweiligen Moduls noch zu erbringenden Unterrichtsstunden zu leisten sind. Dies hilft zwar, die derzeitige Liquidität der Honorarkräfte sicherzustellen, ändert aber nichts an der Tatsache, dass die Lehrenden im laufenden Jahr Honorareinbußen haben werden, insofern die sich regulär nahtlos aneinander anschließenden Module für einen Zeitraum von mindestens fünf Wochen unterbrochen sind. Bei dem vom BAMF vorgegebenen fixen Honorarsatz von 35 Euro pro Unterrichtsstunde und angenommenen 20 Unterrichtsstunden pro Woche beläuft sich der Honorarausfall bei aktuell fünf Wochen Schließung auf 700x5=3500 Euro, die den Lehrenden auf das Jahr gerechnet fehlen würden.
Mit finanziellen Einbußen müssen darüber hinaus auch diejenigen Dozentinnen und Dozenten rechnen, die Fortbildungen für Firmen und/oder Kindertagespflegepersonen durchführen. (…) In beiden Fällen unterstützt die vom Land NRW beschlossene Hilfe für Solo-Selbständige, die dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft zufolge auch für freiberufliche Lehrkräfte in der Weiterbildung greift. Im Rahmen dieser Förderung (sog. NRW-Soforthilfe 2020) haben die Honorarlehrenden die Möglichkeit, einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, mittels dessen sie etwaige erhebliche Finanzierungsengpässe und wirtschaftliche Schwierigkeiten in Folge von Corona ausgleichen können. (aus: Mitteilung der Verwaltung für den Kulturausschuss)
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