Schulsekretariate halten notfalls Masken bereit
Wer sich um Corona-Masken für die Schülerinnen und Schüler kümmern soll, die demnächst wieder in den Schulen erwartet werden, geht aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der CDU für die heutige Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses hervor. Zitat: „Da die 14. und 15. Schulmail des Landes unpräzise in Bezug auf die Einhaltung der Hygienestandards in Schulen waren, wurde das Thema Masken in einer Telefonkonferenz am 22. April zwischen den Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf, der Regierungspräsidentin Frau Radermacher für den Regierungsbezirk Düsseldorf, dem Abteilungsleiter Schule der Bezirksregierung Herrn Hartmann und dem Städtetag NRW geklärt und in dem Protokoll dieser Telefonkonferenz dokumentiert: Es wird … als gemeinsame Position festgehalten, dass Masken ab dem 4. Mai zur standardmäßigen Ausstattung der Schülerinnen und Schülern gehören sollen und die Eltern die entsprechende Verantwortung zur Ausstattung ihrer Kinder tragen. Auch Tücher und Schals könnten genutzt werden. Die Ausstattung der Lehrkräfte habe mit Verweis auf den Arbeitsschutz durch das Land als Dienstherren zu erfolgen. Der Schulträger hält ein „Reserve-Kontingent“ vor, für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern nicht für eine Ausstattung sorgen können und für Situationen in den Schulgebäuden, falls in besonderen Situationen der Mindestabstand von 1,50 Metern, wie z. B. in einer Prüfungssituation zwischen Lehrkraft und Schüler, nicht eingehalten werden kann. Zu diesem Zweck stellt der Schulträger den Schulen ein ausreichendes Kontingent zur Verfügung. Das Kontingent wird in dem jeweiligen Sekretariat verwaltet und ausgegeben.“
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Karsten Neldner am :