Ordnungsamt erwartet schlüssiges Hygienekonzept
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Mit Wirkung vom 11. Mai hat das Land Nordrhein-Westfalen eine neue Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronaschutzverordnung) erlassen, in der unter anderem der Umgang mit (Groß-)Veranstaltungen und kulturellen Veranstaltungen geregelt wird. Demnach sind Großveranstaltungen (Volksfeste, Jahrmärkte, Stadt-, Dorf- und Straßenfeste, Schützenfeste, Weinfeste und ähnliche Festveranstaltungen) bis mindestens 31. August untersagt. Gleiches gilt für Musikfeste, Festivals und ähnliche Kulturveranstaltungen. Lediglich Konzerte und Aufführungen von Theatern, Opern- und Konzerthäusern bis zu einer maximal zulässigen Zuschauerzahl von 100 innerhalb geschlossenen Räumlichkeiten beziehungsweise im Freien sind grundsätzlich möglich, allerdings ist hierfür in jedem Fall ein Antrag bei der Ordnungsbehörde mit schlüssigem Hygienekonzept zu stellen. Anträge können per E-Mail an verkehrsregelung@remscheid.de">verkehrsregelung@remscheid.de gerichtet werden.
Die Remscheider Ordnungsbehörde passt ihre Präsenz der sich aktuell entspannenden Lage der Corona-Pandemie an. Ab dieser Woche ist der Kommunale Ordnungsdienst montags bis freitags von 7 bis 22 Uhr sowie samstags von 10 bis 22 Uhr unter Tel. RS 169000 erreichbar, zudem an Christi Himmelfahrt, 21. Mai, von 10 bis 22 Uhr.
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