Grüne fordern das kommunale Wahlrecht für Migranten
Zur Sitzung des Migrationsausschusses am 15. Januar und zur Ratssitzung am 21. Februar hat die grüne Ratsfraktion einen Antrag gestellt, in dem das kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten gefordert wird. Beatrice Schlieper, Fraktionssprecherin, Jutta Velte, migrationspolitische Sprecherin, und Harald Sellner, sozialpolitischer Sprecher, empfehlen darin Ausschuss und Rat die folgende Resolution:
In der Bundesrepublik Deutschland leben gegenwärtig 4,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländer mit einer durchschnittlichen Aufenthaltsdauer von mehr als 17 Jahren, die das Recht auf politische Teilhabe bei Kommunalwahlen nicht haben. Sie kommen aus Ländern, die nicht der europäischen Union angehören, den so genannten Drittstatten. Hingegen haben mehr als 2 Millionen Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union schon seit Anfang der neunziger Jahre das kommunale Wahlrecht in Deutschland, unabhängig von der Aufenthaltsdauer.
Diese Ungleichbehandlung von EU-Bürgerinnen und Bürgern sowie von Menschen ohne deutschen Pass aus Drittstaaten wird zu Recht vielfach als ungerecht empfunden. Eine demokratische Bürgergesellschaft kann es sich auf Dauer nicht leisten, einen großen Teil ihrer Mitglieder von elementaren Mitwirkungsrechten auszuschließen. Für die Identifikation aller Migrantinnen und Migranten mit ihrer Heimatstadt und damit letztlich für eine gelingende Integration ist das kommunale Wahlrecht förderlich, da es demokratische Teilhabe und Mitwirkung z.B. bei der Gestaltung des unmittelbaren Wohnumfeldes möglich macht.
Daher haben die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege, der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Landesarbeitsgemeinschaft der kommunalen Migrantenvertretungen im September 2007 die Kampagne "Hier wo ich lebe, will ich wählen" für die Einführung des kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten gestartet. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, den Koalitionsvertrag umzusetzen und rechtliche Fragen bei der Einführung des Kommunalwahlrechts zu klären.
Im Bundestag wie auch im Bundesrat sind gegenwärtig Initiativen für die notwendige Änderung des Artikels 28 Grundgesetz anhängig, die im Erfolgsfall die Ausweitung des kommunalen Wahlrechts auf alle Migrantinnen und Migranten über die jeweiligen Kommunalwahlgesetze der Bundesländer erlaubt.
Der Rat der Stadt Remscheid unterstützt die Kampagne für die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für alle Migrantinnen und Migranten. Er fordert Bundestag und Bundesrat auf, die notwendige Grundgesetzänderung vorzunehmen."
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