Hoffentlich bald weniger rote Ampeln auf der Freiheitstraße
Die Autoabgase auf der vielbefahrenen Freiheitstraße bleiben ein Dauerthema für Rat und Verwaltung. „’Dicke Luft’ auf der Freiheit- und der Lenneper Straße“ betitelte der Waterbölles im März 2007 einen Bericht über die Schadstoffbelastungen (Feinstaub), die mittels Verkehrszählungen modellhaft errechnet worden waren. Demnach lag das Feinstaub-Ergebnis für die Freiheitstraße nahe am Grenzwert. Und für Stickstoffdioxid wurde dort bei sonst unveränderten Bedingungen 2009 eine Überschreitung des Grenzwertes erwartet. Zwar teilte die Verwaltung der Politik im November vergangenen Jahres mit, gegenüber der ersten Modellrechnung hätten sich die Werte leicht verbessert. Doch für die Freiheitstraße bestehe weiterhin Handlungsbedarf - insbesondere für Stickstoffdioxid. Zitat aus der damaligen Vorlage: „Der aktuell errechnete Wert von 43,8 ug/m3 überschreitet den für das Jahr 2009 zulässigen Wert von 42 ug/m3. Für das Jahr 2010 und folgende ist ein Grenzwert von 40 ug/m3 verbindlich. Sollten diese Werte in Zukunft nicht eingehalten werden können, muss davon ausgegangen werden, dass ein Luftreinhalteplan gem. § 47 Bundes-lmmissionsschutzgesetz aufzustellen ist.“
Zur Prävention schlug die Umweltverwaltung im vergangenen Jahr u.a. eine Verflüssigung des Verkehrs durch den Ersatz veralteter Ampelanlagen an der Freiheitstraße vor. Und Ende Oktober empfahl der Umweltausschuss dem Hauptausschuss, die dafür notwendigen 150.000 € in den Investitionsplan für 2008 und 2009 aufzunehmen. Doch nachdem die Fraktionen von B90/DIE GRÜNEN und SPD am 11. November ergänzende Fragen gestellt hatten, zog die Verwaltung ihren Beschlussvorschlag zunächst wieder zurück, so dass der Hauptausschuss am 22. November nichts mehr zu entscheiden hatte.
Vergangenen Mittwoch nun, in der Sitzung der Bezirksvertretung (BV) Alt-Remscheid, beantwortete Wolfgang Putz, der Leiter des städtischen Umweltamtes, den Fragenkatalog schriftlich und sehr ausführlich. Die BV ging daraufhin über den Vorschlag, acht Ampelanlagen zu ersetzen, noch hinaus und empfahl, im Haushalt 2008 30.000 Euro für konkrete Schadstoffmessungen (anstelle von Modellrechnungen) bereitzustellen. Darüber hat nun der Hauptausschuss im Februar zu entscheiden. Im Folgenden dokumentiert der Waterbölles Fragen und Antworten in gekürzter Form:
Antwort: Zur Beantwortung dieser Frage wurden mit Hilfe des zur Verfügung stehenden Programms IMMlSLuft verschiedene Modellrechnungen durchgeführt. Erst eine optimale Ampelschaltung in Kombination mit einer Verringerung des Verkehrs um 15 Prozent könnte dazu führen, dass ein Wert erreicht wird, der in der Nähe des ab 2010 geltenden Grenzwertes liegen wird. Am 1,8 Kilometer langen Streckenabschnitt der Bundesstraße B 229 zwischen den Verkehrsknotenpunkten Amtsgericht und Willy-Brandt-Platz befinden sich acht Lichtzeichenanlagen. Die Verkehrsführung wechselt in beiden Richtungen zwischen Streckenabschnitten mit nur einem Fahrstreifen und solchen mit zwei Fahrstreifen. Dies ist bedingt durch den Ausgleich zwischen den divergierenden Interessen der Anwohner (Parken, Be- und Entladen für die ansässigen Geschäfte und Firmen) und des Fließverkehrs. Zur Gewährleistung eines möglichst homogenen Verkehrsflusses in der Hauptrichtung waren die Ampeln auf der Freiheitstraße bei der Einrichtung grundsätzlich untereinander synchronisiert. (Unter einem „homogenen Verkehrsfluss" wird eine definierte Anzahl von Fahrzeugen verstanden, die in idealer Weise ohne Zwischenstopps durch diesen Streckenabschnitt der B 229 geschleust werden kann.) Dies hat sich seitdem durch gewandelte verkehrstechnische Randbedingungen (z.B. Verkehrsbelastung, Einrichtung von Ladezonen, Bushaltestellen usw.), erheblich verändert. Die Verkehrstechnik (Signalprogramme) als auch die Steuergeräte sind veraltet, werden den heutigen Ansprüchen nicht mehr gerecht und müssen ausgetauscht werden. Dann kann die sog. „Adaptive Netzsteuerung" auch für die Ampelanlagen an der Freiheitstraße eingeführt werden. Unter einer adaptiven Netzsteuerung ist zu verstehen, dass das gesamte Verkehrsgeschehen in einem Netzwerk erfasst wird. Daraus werden Prognosen für die folgenden 15 Minuten errechnet, die dann die Grundlage für eine der Verkehrslage angepasste optimierte Ampelschaltung darstellen. Eine derartige Steuerung besteht bereits für den Straßenzug Elberfelder Str. / Eberhardtstr. / Hastener Str.
Frage: Welche Maßnahmen würden realistisch durch einen Luftreinhalteplan angeordnet? Mit welchem Verwaltungsaufwand wäre dabei zu rechnen?
Antwort: Diese Frage lässt sich derzeit nicht mit ausreichender Klarheit beantworten. Es ist jedoch anzunehmen, dass es sich im wesentlichen um Maßnahmen handeln wird, die dazu führen, dass der Verkehr auf einem geringeren Geschwindigkeitsniveau flüssiger verläuft, dass der Durchgangsverkehr möglichst auf verträgliche Strecken verlagert wird und weitere technische Verbesserungen an den Fahrzeugen der städtischen Betriebe und der Gesellschaften mit städtischer Beteiligung verwirklicht werden. Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erneuerung der Lichtzeichenenlagen verbunden mit einer optimierten Schaltung wäre ein wesentlicher Bestandteil der notwendigen Maßnahmen.
Frage: Welche Auswirkungen haben die avisierten Maßnahmen auf den Lärmschutz?
Antwort: Generell ist bekannt, dass sich eine Geschwindigkeitsvermindung positiv auf die Lärmbelastung auswirkt.
Frage: Wie würde sich ein eventuelles Tempolimit voraussichtlich auf die Schadstoffemission auswirken?
Antwort: Das Umweltbundesamt vertritt die Auffassung, „die flächendeckende Einführung von Tempo 30 mit Ausnahme der Hauptverkehrsstraßen verändert die Gesamtschadstoffemission des Verkehrs und damit auch die Irrmission nur gering. Dies resultiert daraus, dass ca. 70 bis 80 Prozent der innerstädtischen Fahrleistungen und damit auch der Schadstoffemissionen auf den Hauptverkehrsstraßen erbracht werden.
Eine gelungene Verkehrsberuhigung führt zu einer deutlichen Geschwindigkeitsreduktion und einer gleichmäßigen Fahrweise. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, verringern sich die Emissionen von Kohlenmonoxid (CO), Kohlenwasserstoffverbindungen (HC), Stickoxiden (NOx) und der Kraftstoffverbrauch. Die Einführung von Tempo 30 auf Nebenstraßen bewirkt eindeutig eine Reduzierung der NOx-Emissionen und hat praktisch nur geringe Auswirkungen auf die übrigen Emissionen.
Frage: Wer würde überhaupt exakte Messungen durchführen? Sind diese finanzierbar?
Antwort: Die Durchführung von Messungen zur Feststellung der Schadstoffbelastung der Luft liegt in der Zuständigkeit des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW. Es hat im August 2007 mitgeteilt, dass Messungen in Remscheid im Jahr 2008 nicht eingeplant sind. Diese Entscheidung beruht auf den Ergebnissen der Modellrechnungen. Die Kosten für eigene, freiwillige Stickstoffdioxid-Messungen wurden bisher nicht ermittelt. Die Ermittlung der Lärmbelastung nach der Verordnung über die Lärmkartierung obliegt generell den Gemeinden. An Hauptverkehrsstraßen mit mehr als sechs Mio. Fahrzeugen pro Jahr außerhalb sog. Ballungsräume nimmt das Landesamt die Lärmkartierung mit Hilfe von Modellrechnungen vor. Die Ergebnisse für Remscheid liegen noch nicht vor.
Frage: Welche sonstigen Maßnahmen sind zum Schutz der Anwohner der Freiheitstraße möglich?
Antwort: Die mit dem Projekt „Stadtumbau im Bereich Stachelhausen, Blumental, Honsberg und Kremenholl" für die Freiheitstraße skizzierten Maßnahmen sind geeignet, die Belastung der Luft mit Schadstoffen deutlich zu verringern.
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Michael Dickel am :