Wahlausschuss reduzierte die Zahl der AfD-Kandidaten
Zur Kommunalwahl am 13. September treten in Remscheid neun Parteien/Gruppierungen an: CDU, SPD, Grüne, Linke, FDP, W-.i.R., Pro Remscheid, echt.Remscheid und AfD. Bis auf zwei haben alle Parteien/Gruppierungen für alle 26 Wahlbezirken Kandidatinnen und Kandidaten bekannt: echt.Remscheid dagegen nur in 24, und die die „Alternative für Deutschland“ (AfD) hatte eigentlich fünf Kandidaten nominiert. Doch zwei davon schafften die Hürde des Kommunalwahlausschusses nicht. Sie wurden in der gestrigen Sitzung nicht zugelassen: Ein AfD-Kandidat, weil er keinen Wohnsitz in Remscheid hat (/ohne den geht’s nun einmal nicht), und ein anderer wegen eines richterliches Ausschlusses von der Wählbarkeit (dieser Ausschluss kann nach § 45 Abs. 1 des Strafgesetzbuchs für die Dauer von fünf Jahren erfolgen bei einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr). Da waren‘s dann nur noch drei Kandidaten! Die Chance der AfD auf einen Sitz im Rat der Stadt dürfte das – durch eigenes Zutun – dezimiert haben.
Je einen Kandidaten wollte die AfD auch zur Wahl der vier Bezirksvertretungen ins Rennen schicken. Doch seit gestern steht fest, dass es in der BV Lüttringhausen keinen AfD-Vertreter geben wird. Weil er seine Einverständniserklärung – aus welchem Grunde auch immer (Versäumnis oder kurzfristiger Rückzug von der Kandidatur?) – im Rathaus nicht abgegeben hatte, musste ihn der Ausschuss gestern von der Wahlliste streichen. Ein vielversprechender Start zu einer kommunalpolitischen Beteiligung in Remscheid sieht anders aus!
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