Schwimmen zu lernen würde einer Muslimin nicht schaden
Waterbölles-Kommentar
Sabine Ernst, die Leiterin der Alexander-Von-Humbodt-Realschule (AvH) und Schuldezernent Dr. Christian Henkelmann steht womöglich eine gerichtliche Auseinandersetzung bevor. Weil die Schulleitung es abgelehnt hat, eine elfjährige muslimische Schülerin vom Schwimmunterricht zu befreien, wie die Eltern es „aus religiösen Gründen“ beantragt hatten, bemühen die Eltern jetzt die Justiz. Da steht dann der Bildungsauftrag der Schule gegen das individuelle Recht auf Religionsfreiheit.
Dass muslimischen Mädchen auf Antrag der Eltern die Teilnahme am Schwimmunterricht erspart bleibt, ist auch in Remscheid kein Einzelfall, wie am Dienstag im Schulausschuss deutlich wurde. Und die Zahl der Anträge auf Befreiung steigt. Fast jeder Leiter, jede Leiterin einer Grundschule hat da schon ihre eigenen Erfahrungen gemacht. In Einzelgesprächen mit den Eltern, wie es ein Erlass der Düsseldorfer Bezirksregierung an die Schulbehörden vorschreibt. Entscheidend für die Entscheidung des für die Grundschulen zuständigen Schulamtes sollen die von den Eltern vorgebrachten Argumente sein. Und dazu zählte in der Vergangenheit zumeist der Hinweis auf die muslimische Religion. Man müsse die Anliegen der Eltern ernst nehmen, betonte ein Grundschulrektor. In den Fällen, in denen die Eltern sich hartnäckig zeigten, führte das dazu, dann aus dem Schwimmunterricht reguläre Sportunterricht wurde (wobei man mir, bitte schön, den religiösen Unterschied erst noch klar machen muss).
In den weiterführenden Schulen, die über die Anträge der Eltern in eigener Verantwortung entscheiden können, sieht man das etwas grundsätzlicher, wie die Entscheidung der AvH zum Schwimmunterricht zeigt. Ein sensibles Thema, mit dem man besonnen umgehen soll?! Gewiss. Aber es ist durchaus „politisch korrekt“, muslimischen Eltern zu sagen, dass „Migranten Integrationspflichten haben“. Klare Worte des Schuldezernenten, der sich damit im Schulausschuss hinter die Schulleitung stellte, wie das zuvor schon die Bezirksregierung getan hatte. „Eine schleichende Islamisierung darf es nicht geben. Wer hier in Remscheid anatolische Verhältnisse einführen will, der soll seine Koffer packen. In der deutschen Bildungslandschaft gelten die Werte der Aufklärung“, zitiert ihn heute der RGA.
Dabei denkt Dr. Henkelmann auch an die muslimischen Mädchen. Sie würden durch derartige Anträge ihrer Eltern diskriminiert und gegenüber ihren Schulkameraden zu Außenseitern gemacht. Mit Integration habe das nichts mehr zu tun. Und im Übrigen verbiete der Koran Mädchen das Schwimmen überhaupt nicht. Sie müssten sich nur „schamhaft bedecken“. In diesem Zusammenhang zitiert der RGA Henkelmann mit den Worten: „Die Jungfräulichkeit fliegt nicht gleich weg, wenn der Blick eines Mitschülers den Po des Mädchens streift“.
In einem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf (Az: 18 K 74/05) liest sich das etwas ernsthafter: Die gegen den Schwimmunterricht vorgebrachten Gründe seien nicht nachvollziehbar. Die Klage der muslimischen Eltern eines zufälligerweise ebenfalls elf Jahre alten Mädchens wurde damals abgelehnt. Sollte demnächst der Remscheider Fall die Gerichte beschäftigen, hoffen Sabine Ernst und Dr. Christian Henkelmann auf ein ähnlich klares Urteil. Zu Recht.
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Carsten Fickenzer am :
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