Einkaufen an fünf Sonntagen noch ungewiss
Auf Vorschlag der Verwaltung hat der Rat der Stadt am Donnerstag die Aufhebung der Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Remscheid am Sonntag, 29. November, beschlossen. Rat und Verwaltung reagierten damit auf die Entscheidung des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes NRW vom 30. September, seinen Runderlass von Juli mit Auslegungshinweise zum Ladenöffnungsgesetz im Zusammenhang mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie zurückzunehmen. Hintergrund: Die Gewerkschaft ver.di hatte durch Normenkontrollverfahren vor Oberverwaltungsgerichten kommunale Verordnungen zur Sonntagsöffnung angegriffen und zu Fall gebracht, so auch die in Remscheid. Die Verwaltung: „Die Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Remscheid am 29.11. kann unter diesen Umständen keinen Bestand haben!“
Zugleich verweist die Verwaltung auf die gültige Coronaschutzverordnung, in der es in § 11 Absatz 3 heißt: „„Zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang an den Wochenenden vor und nach Weihnachten dürfen Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29. November, 6., 13., und 20. Dezember 2020 sowie am 3. Januar 2021 ihre Geschäfte auch sonntags im Zeitraum zwischen 13 und 18 Uhr öffnen.“ Allerdings stehe die Vorschrift in der Coronaschutzverordnung NRW zur erweiterten Öffnungsmöglichkeit im Einzelhandel an bis zu fünf Sonntagen „in Konkurrenz zum Ladenöffnungsgesetz NRW und kann ebenfalls noch angegriffen werden“. Nach heutigem Kenntnisstand sei der Fortgang der Sonntagsöffnung daher ungewiss.
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