Maskenpflicht in der Innenstadt zeitlich eingegrenzt
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Mit einer ab morgen gültigen Allgemeinverfügung hat die Stadt Remscheid die Maskenpflicht im Innenstadtbereich zeitlich eingegrenzt. Hintergrund ist, dass eine Personendichte in den eingrenzten Bereichen regelmäßig nur in den Zeiten des Berufsverkehrs, der Anreise von Schülerinnen und Schülern zum Schulbeginn und zu den Öffnungszeiten des Einzelhandels zu beobachten ist. Daher wird die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske in diesen Bereichen auf die Werktage (Montag bis Samstag) begrenzt und beginnt mit Einsetzen des Berufs- und Schülerverkehrs um 7 Uhr und endet mit dem jeweiligen Ende der Öffnungszeiten im Einzelhandel, somit im Bereich rund um die Alleestraße/Theodor-Heuss-Platz/Markt um 20 Uhr und im Bereich Pirnaer Platz um 22 Uhr. Die genauen Abgrenzungen der jeweiligen Gebiete können den Plänen in der Allgemeinverfügung entnommen werden. Außerhalb der beschriebenen Zeiten entfällt somit ab morgen die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske.
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