Vorschriften sehen für das THW kein Hinweisschild vor
Wenn auswärtige Autofahrer das Technische Hilfswerk in Remscheid, Auf dem Knapp, nicht auf Anhieb finden, ist das ihr Problem. Die Stadtverwaltung jedenfalls sieht keine Veranlassung, die Suche durch ein Hinweisschild abzukürzen. „Allen Fahrzeugführern obliegt die Sorgfaltspflicht, die Fahrt genügend vorzubereiten. Dazu zählt, dass über die anzufahrende Örtlichkeit und deren Lage vorab Informationen eingeholt werden und ggf. mit Hilfe eines Stadtplanes … die Strecke geplant wird“, heißt in der Antwort der Verwaltung auf eine Anregung der Bezirksvertretung Süd, im Bereich Bökerhöhe durch ein Schild auf dem THW hinzuweisen. Im Übrigen gebe es Navigationsgeräte, und an der Bökerhöhe stehe schon ein Schild „Industriegebiet auf dem Knapp“. Hinzu komme, dass es sich beim THW-Komplex in Nachbarschaft zur Berufsfeuerwehr „nicht um ein öffentliches Gebäude im Sinne der Verwaltungsvorschriften“ handele, aber auch nicht um ein privates Unternehmen. Die Verwaltungsvorschriften kennen ofenbar nur diese beiden Zulassungsgründe für Wegweiser:
- Ortsteile, öffentliche Anlagen und öffentliche Gebäude, und
- private Unternehmen/Firmen mit „besonders starkem auswärtigen Zielverkehr“.
Hans Herbert Wilke (CDU) zeigte sich von der Auskunft der städtischen Fachabteilung wenig begeistert: „Lachhaft! Da vermisse ich Fingerspitzengefühl!“
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