Stadt lehnt Forderung der AfD nach Neuauszählung ab
E. O. Girke, Sprecher des Kreisverband Remscheid der rechtsgerichteten „Alternative für Deutschland“ (AfD), hat per Einschreiben an das Wahlamt der Stadt Remscheid form- und fristgerecht Einspruch eingelegt geben das Wahlergebnis der Kommunalwahl vom 13. September. Damit wird sich der Wahlprüfungsausschuss des Rates in seiner konstituierenden Sitzung beschäftigen, die am Mittwoch, 2. Dezember, um 17 Uhr in großen Sitzungssaal des Remscheider Rathauses beginnt. Girke bezieht sich in seinem Einspruch auf die Wahlergebnisse in den Stimmbezirken 1052, 3191 und 2161 und meint, weil diese erheblich von den Ergebnissen der letzten Wahlgange (Europa/Land/Bund) abwichen, sei „eine Neuauszählung in allen fünf Bezirken … geboten“. Auch müssen die ungültigen Stimmen überprüft werden. Die AfD begründet das so: „Im Stimmbezirk 2161 mussten wir eine Abweichung zu unseren Ungunsten von 86 Prozent feststellen Dies ist rein statistisch bereits unmöglich. Wir bitten daher um Neuauszählung der Stimmen zur Ratswahl, um eventuelle unbeabsichtigte Zählungs- oder Zuordnungsfehler zu korrigieren.“
Girkes Schreiben trägt das Datum vom 6. Oktober . Darin wird der Stadtverwaltung eine Frist bis zum 21. Oktober gesetzt, der Aufforderung zur Neuauszählung nachzukommen. Andernfalls, so die AfD, „sind wir nach Rücksprache mit dem Rechtsbeistand unseres Landesverbandes gehalten, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen“.
Die Rechtsdezernentin Barbara Reul-Nocke antwortete mit Schreiben vom 8. Oktober, wie ebenfalls aus den Unterlagen die Sitzung am 2. Dezember hervorgeht. Zitat: „Sehr geehrter Herr Girke, (…) für die von Ihnen geforderte Nachzählung in einigen Stimmbezirken, in meiner Funktion als Wahlleiterin, gibt es keine rechtliche Grundlage. Auch der mir von Ihnen als Ultimatum gesetzte Termin 21. Oktober 2020 ist irrelevant.
Nach § 40 Absatz 1 ff Kommunalwahlgesetz hat d/e neue Vertretung (Rat der Stadt) nach Vorprüfung durch einen hierfür gewählten Ausschuss unverzüglich über die Einsprüche sowie über die Gültigkeit der Wahl von Amts wegen in folgender Weise zu beschließen ...
Die Wahlperiode des neuen Rates beginnt am 1. November 2020. Für den 5. November 2020 ist die erste, konstituierende Sitzung des Rates angesetzt. In dieser Ratssitzung soll der Wahlprüfungsausschuss gebildet werden, der für die Vorprüfung der Einsprüche zuständig ist, über die der neue Rat dann unverzüglich zu beschließen hat. Das könnte dann, nach jetzigem Stand, in der Sitzung des Rates am 10. Dezember 2020 sein.“
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