Quarantäneverordnung für NRW gilt seit gestern
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Leider ist in Zusammenhang mit dem Virus Covid-19 ein neuer Todesfall zu vermelden. Ein 77jähriger Remscheider ist mit multiplen Vorerkrankungen und einer Covid-19-Erkrankung verstorben. Das Berufskolleg Wirtschaft und Verwaltung, Kurs EH20B, ist mit 16 Schülerinnen und Schülern neu von Quarantänemaßnahmen betroffen. Laut Gesundheitsamt gibt es aktuell 204 Remscheiderinnen und Remscheider, die an Covid-19 erkrankt sind und sich in angeordneter Quarantäne befinden. Damit gibt es insgesamt 2.048 positiv getestete Remscheiderinnen und Remscheider. 1.804 Remscheiderinnen und Remscheider gelten als genesen, 40 Menschen sind leider verstorben. Auf dieser Basis meldet das RKI mit Stand von gestern für Remscheid eine Inzidenzzahl von 157,2 (vorgestern 141 Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen auf 100.000 Einwohner ).
Zusätzlich gibt es mit gestrigem Datum 820 Personen, die als Verdachtsfälle unter häuslicher Quarantäne stehen. Die Krankenhäuser vermelden 29 positive Fälle in stationärer Behandlung, darunter fünf intensivpflichtige Behandlungen (zwei beatmet). Zeitgleich ist gestern ist zeitlich erstmalig eine Landesverordnung zu Quarantäneregelungen erlassen worden – parallel zur Allgemeinverfügung der Stadt Remscheid, in der die Isolation von positiv getesteten Personen regelt ist. Die Regelungen der Verordnung sind weitreichender als die Regelungsgehalte der Remscheider Rechtsverordnung. Die Remscheider Rechtverordnung wird damit überflüssig. Es gelten die Regeln der Quarantäneverordnung.
Die Remscheider Allgemeinverfügung vom 30. November verpflichtet Remscheiderinnen und Remscheider, die positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getestet werden, unter anderem dazu, sich unverzüglich in häusliche Quarantäne zu begeben, sobald sie von ihrem positiven Testergebnis erfahren haben. Die Quarantäneverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen geht darüber hinaus. Personen, die einen PCR-Test mit positivem Ergebnis erhalten haben, müssen nicht nur in Quarantäne. Sie sind auch gehalten, diejenigen über ihre Infektion zu informieren, zu denen sie Kontakt hatten, um einen möglichst schnellen Informationsfluss sicherzustellen. Außerdem schickt die Verordnung Personen, die sich wegen Erkältungssymptomen oder einem positiven Corona-Schnelltest dem mikrobiologischen PCR-Test unterzogen haben, sicherheitshalber bereits für die Zeit bis zum Eintreffen des Testergebnisses in Quarantäne. Häusliche Quarantäne gilt nach neuer Quarantäneverordnung in der Regel auch für diejenigen, die im gemeinsamen Haushalt mit einer Person leben, die sich nach Eingang eines PCR-Testergebnisses nachweislich infiziert hat. Die Regelungen der Quarantäneverordnung NRW gelten allgemein. Spezielle Regelungen der örtlichen Gesundheitsämter gehen diesen allgemeinen Regelungen vor. Die neue Quarantäneverordnung ist auf der Internetseite des Landes Nordrhein-Westfalen abrufbar unter https://www.land.nrw/corona, https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/201130_quarantanevo.pdf.
Kommentare
Ansicht der Kommentare: Linear | Verschachtelt
Stadt Remscheid am :
Stadt Remscheid am :
Stadt Remscheid am :