Impfzentrum kommt in die Sporthalle West
Pressemitteilung der Stadt Remscheid
Remscheids Impfzentrum kommt nach Reinshagen in die Sporthalle West. Das hat heute der Corona-Krisenstab der Stadt nach erneuter Beratung und unter Berücksichtigung von zusätzlichen Maßnahmen für die Eignung des Standortes (nach den Vorgaben des Landes NRW) entschieden. Um in der Standortbewertung mit dem zunächst ins Auge gefassten Standort Hackenberg gleichzuziehen, sind folgende Maßnahmen vorgesehen:
- Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung und Parkverbote im Umfeld der Halle West
- Verlagerung der Rats- und Ausschusssitzungen in die renovierte Aula der Albert-Einstein-Gesamtschule mit baurechtlicher Genehmigung als Veranstaltungsort
- Heranführung des ÖPNV (Busse der Stadtwerke) an die Halle West
- Verlegung des pflichtigen Schulsportes West in den Sporthallenkomplex Hackenberg; Sicherstellung der Schülerbeförderung für die Dauer des Betriebs des Impfzentrums
- Verlegung des in der Halle West ansässigen Vereinssports in alternative Sportstätten, sobald sein Betrieb wieder aufgenommen werden darf
- Sicherung von Objekt und Gelände.
In Rede stehende Standorte/Gebäude waren zurvor die Schule Hölterfeld, die ehemalige katholische Grundschule am Stadion Lennep, Sinn-Leffers (Alleestraße), der Remscheider Schützenplatz (Zelt, Module), die Sporthalle 4 in Hackenberg mit Zelt auf dem Parkplatz davor, die große Sporthalle in Hackenberg, die Halle West, die Halle Neuenkamp, die Sporthalle Klausen, der leerstehende Real-Markt im Alleecenter und der leerstehende Aldi / Eventarena Handelsweg.
Die Anforderungen an den Standort waren: gute Erreichbarkeit (Patienten, Personal, Material), Parkplätze, Abstellplatz für Fahrräder, gute ÖPNV-Anbindung, behindertengerechter Zugang / Barrierefreiheit innerhalb und außerhalb des Gebäudes, separate Anlieferungsfläche und Stellplatz für Kühl-Lkw, Möglichkeiten für polizeilichen Schutz des Gebäudes, Sicherung der Gebäudezugänge während des Impfbetriebs, Sicherung des Gebäudes außerhalb des Dienstbetriebs, Sicherung der Materialien und Impfstoffe, Arbeitsschutz (Umsetzbarkeit des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards und der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregeln), Infektionsschutz (Gewährleistung von Infektionsschutzmaßnahmen zur Vermeidung von Querinfektionen sowohl im Impfzentrum als auch bei Zugang und Abgang aus dem Impfzentrum), geeignete Technik (Kühlsystem,2 - 8 Grad aufstellbar; Telefon- und Internetanschluss; adäquate Beleuchtung; Stromzufuhr, ggfs. auch für Ultratiefkühlschränke; Notfallplan für Netzausfall; Wasser/Abwasser; Wärme; Raumhygiene (sachgerechte Abfallentsorgung, leicht zu reinigende / desinfizierende Flächen / gute Belüftung), Abschließbarkeit der Räume (z.B. Materiallager mit Ultratiefkühl-Möglichkeit für Impfstoffe), Raum für Impfstoffaufbereitung, Personalräume, Büroraum, Umkleideräume; ggfs. Trennwände, Sanitäre Anlagen (Personal und Besucher*innen), Warteräume, Einbahnstraßensystem für Impflinge als zwingendes Erfordernis, Verfügbarkeit des Gebäudes über mind. 6 Monate ab sofort.
Da die Standortentscheidung für ein Impfzentrum vom Gesundheitsministerium NRW bis zum 30. November für die Herrichtung eines den Vorgaben des Landes entsprechenden Standortes bis zur Betriebsbereitschaft des Impfzentrums am 15.12.2020 zeitnah zu treffen war, setzte der Krisenstab COVID-19 der Stadt Remscheid eine Unterarbeitsgruppe ein, besetzt mit den Fachleuten der Feuerwehr, des Ordnungsamtes, der Polizei, des Gebäudemanagements, der Kassenärztlichen Vereinigung Remscheid, des Gesundheitsamtes und des Sportamtes. Ihr zunächst ins Auge gefasste Standort war der Sporthallenkomplex Hackenberg in Remscheid-Lennep. Doch dagegen erhoben Bedenken der Rollhockey-Sportverein IGR e.V., der Sportbund Remscheid und politische Parteien. Bei einer möglichen durch das Land NRW zu verordnenden Wiederaufnahme zu einem noch unbestimmten Zeitpunkt in 2021 hätten die beiden Bundesligamannschaften des IGR e.V. in Remscheid keine alternativen Trainings- und Spielmöglichkeiten mit geeigneten Hallenböden finden können. Und weil die Akzeptanz des Standortes des Impfzentrums in der Gesamtbevölkerung als ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Umsetzung der Impfstrategie in Remscheid angesehen wird, hatte die Unterarbeitsgruppe auf Bitte der Stadt Remscheid eine erneute Überprüfung der in Rede stehenden Standorte vorgenommen und sich schließlich für die Halle West entschieden.
Das Land NRW fordert Impfzentren in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten in NRW, um in einer ersten Stufe der Impfstrategie des Bundes und der Länder besondere (vom Ethikrat und der Ständigen Impfkommission definierten) vulnerable Personengruppen vor der COVID-19-Viruserkrankung zu schützen, die kritische Infrastruktur in der Pandemie zu stabilisieren und mit einer beginnenden Durchimpfung der Bevölkerung die Pandemie einzudämmen. Demnach ist auch in Remscheid ein Impfzentrum in Betrieb zu nehmen für Massenimpfungen nach Erhalt des Impfstoffs (ggfs. bereits im Dezember).
Pro 70.000 Einwohner*innen soll eine Impfstraße errichtet werden. Remscheid benötigt daher in dem Gebäude mind. zwei Impfstraßen bzw. Erweiterungsmöglichkeiten auf max. vier Impfstraßen, falls phasenweise höhere Durchläufe erreicht werden müssen. Nach den vorliegenden Vorgaben und Informationen von Bund und Land muss nach der Impfstrategie in der ersten Phase (Impfzentrum und mobile Impfteams) von ca. 20 Prozent der Gesamtbevölkerung der Stadt Remscheid (vulnerable Bürger*innen und Personen aus der kritischen Infrastruktur) ausgegangen werden. Das Impfzentrum soll ca. bis Mitte des Jahres 2021 betrieben werden.
Das Land NRW trägt die Verantwortung für die operative Vorbereitung und Umsetzung von Impfzentren und mobilen Teams und hat für alle Kommunen in NRW die einheitlichen, verbindlichen Infrastrukturvorgaben zum Aufbau von Impfzentren erarbeitet, nach denen sich die Stadt Remscheid bei der Auswahl des Standortes zu richten hat. Die Stadt Remscheid hat eine geeignete Liegenschaft zu Verfügung zu stellen, in denen sie die Impfstellen gemäß den verbindlichen Infrastrukturvorgaben des Landes einrichten muss. Wie vom Gesundheitsministerium des Landes NRW kommuniziert, werden das Land und der Bund jeweils 50 Prozent der Kosten zur Errichtung und zum Betrieb zunächst jeweils eines Impfzentrums pro Kreis und kreisfreier Stadt tragen.
Bei den zu errichtenden Impfzentren muss es sich um lernende und aufbaufähige Strukturen handeln – je nach mengenmäßiger Verfügbarkeit eines Impfstoffes und Interesse an einer Impfung - müssen die Strukturen anpassungsfähig sein (d.h. der gewählte Standort muss Erweiterungsmöglichkeiten haben). Das Land NRW nennt als Beispiele große, feststehende Gebäude (z.B. Turnhallen, Messehallen, Konzerthallen, Jugendherbergen, Kliniken, Kirchen), mobil aufbaubare Strukturen (z.B. Festzelt, Baucontainer, mobile Ressourcen aus dem Bevölkerungsschutz / Katastrophenhilfe / Sanitätsdienst BW / Nothilfe NGO).
Link-Tipps: Skizze zur Impforganisation in Nordrhein-Westfalen, auffindbar im Internetportal des Landes NRW unter www.mags.nrw; Empfehlungen für die Organisation und Durchführung von Impfungen gegen Sars-CoV-2 in Impfzentren und mit mobilen Teams, Stand 11.11.202
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CDU Remscheid am :
Bernd Fiedler am :
Lothar Kaiser am :
Norbert Landen am :
Dirk Schaefer am :
Jürgen Kucharczyk, Vorsitzender des Sozialausschusses am :
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