Keine Zunahme von häuslicher Gewalt bemerkbar
Meldungen über häusliche Gewalt in Familien mit Kindern werden standardmäßig von der Polizei an den Allgemeinen Sozialdienst des Jugendamtes übermittelt. Diese Mitteilungen werden als Meldungen gem. § 8a SGB VIII (Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung) gewertet und es wird unmittelbar vor Ort eine Gefährdungseinschätzung vorgenommen. Durch eine Wohnungsverweisung des Aggressors durch die Polizei oder einen freiwilligen Auszug ist die unmittelbare Gefährdung in der Regel behoben.
Von Januar bis November 2020 gingen 119 Meldungen im Kontext „häusliche Gewalt“ im Jugendamt ein. Ein spürbarer Anstieg der Meldungen in Remscheid ist nicht zu verzeichnen. Zum Vergleich sind in 2019 laut IT-NRW 131 Meldungen von der Polizei an den ASD gegangen. Ein konkreter Bezug zu dem Herbst-Lockdown lässt sich von hieraus anhand der vorliegenden Daten nicht herstellen.
Da häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Kinder/Jugendlichen hat, auch wenn sie nicht unmittelbar von Gewalt betroffen sind, werden den betroffenen Frauen/Müttern immer Unterstützungsleistungen von der Jugendhilfe, in Form von Beratung oder ambulanten erzieherischen Hilfen, angeboten. Grundsätzlich ist anzumerken, dass der Anstieg der Fallzahlen sowohl in der Kinderschutzambulanz, als auch dem Frauenhaus zu einem erheblichen Teil auf auswärtige Aufnahmen zurückzuführen sind. (Antwort der Verwaltung zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10. Februar auf eine Anfrage der CDU-Fraktion)
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