Kein Bewohnerparken auf der Rotdornallee
„Die Anordnung von Bewohnerparkvorrechten ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden." Darauf stützte sich im vorigen Jahr ein Anwohner der Rotdornallee in Lennep, als er sich bei der Verwaltung und Bezirksbürgermeister Markus Kötter darüber beklagte, dass auf der Rotdomallee regelmäßig eine Vielzahl von Fahrzeugen zum Parken abgestellt würde, die offensichtlich nicht dem Kreis der Anwohnerschaft der Rotdornallee zuzuordnen seien. Bei derart vielen Fremdfahrzeugen hätten die Anwohnerinnen und Anwohner der Straße oftmals größte Schwierigkeiten, dort noch einen Parkplatz zu finden. Damit begründete der Anwohner seine Bitte zu prüfen, ob man in der Rotdornallee nicht vielleicht ein Bewohnerparken einführen könne.
Diese Prüfung ist nun abgeschlossen, wie die Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Lennep am 11. Februar mitteilte. Es habe mehrere Ortstermine zu unterschiedlichen Zeiten stattgefunden. Dabei sei festgestellt worden, „dass der Parkdruck dort genauso hoch ist wie in vielen vergleichbaren Gebieten und dass in den umliegenden Straßen zahlreiche Stellplätze zur Verfügung stehen“. Aus Sicht der Verwaltung könne Bewohnerparken auf der Rotdornallee auch den vorhandenen Parkdruck nicht auflösen, sondern nur zu einer Verdrängung des Problems führen. Die Voraussetzungen für ein Bewohnerparken bestünden dort nicht.
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