Integrationszentrum soll umziehen. Aber wohin bloß?
Ein aktuelles Beispiel für manchmal allzu langsam mahlende Mühlen der Verwaltung liefert seit einigen Monaten die Stadt Remscheid mit ihrem „Kommunalen Integrationszentrum“ (KI). Das hängt mit dem neuen Projekt „Kommunales Integrationsmanagement NRW“ zusammen, eine Idee des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW. In die will die Landesregierung in diesem Jahr insgesamt 50 Millionen Euro stecken. Von den Kommunen, die sich an diesem Förderprogramm beteiligen, erwartet der Geldgeber dadurch schnellere Integrationsprozesse und bessere Integrationschancen für zugewanderte Menschen. Den „wesentlichen Erfolgsfaktor“ sieht das Land dabei in einer engeren Zusammenarbeit der verschiedensten Ämter vor Ort (von Jobcenter, Ausländerbehörde, über Jugend- und Sozialamt bis hin zum Ehrenamt).
An dem Projekt beteiligt sich auch die Stadt Remscheid. Sie hat die Förderbescheide des Landes längst erhalten. Nach Angaben von Sevinc Brilling, Leiterin des städtischen Fachdiensts „Kommunales Integrationszentrum“, kann die Stadt mit Landesmitteln für die Einrichtung eines strategischen Integrationsmanagements (drei Stellen, davon 0,5 Stelle für eine Verwaltungsassistenz) sowie vier Stellen im Case-Management und 1,5 Stellen in der Ausländer- und Einbürgerungsbehörde rechnen. Integrationsstaatssekretärin Serap Güler in einer Pressemitteilung des Ministeriums: „Integrationsarbeit braucht verlässliche und verbindliche Strukturen. Deshalb wollen wir die Kommunen hierbei stärker und auch dauerhaft unterstützen. Das Kommunale Integrationsmanagement wollen wir bei der anstehenden Grundnovellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankern und damit für mehr Verlässlichkeit und Verbindlichkeit sorgen.“
Das spricht für neue, unbefristete Stellen im KI. Doch die Mitteilungsvorlage, die der Integrationsrat Ende vorigen Jahres bekam, weist lediglich befristete Stellen für die Zeit vom 1.Oktober 2020 bis 31.12. 2022 aus. 8,5 an der Zahl! Bisher war die Förderung immer an die jeweilige Landesregierung gekoppelt, und dementsprechend galt die Förderungszusage auch nur für deren Amtszeit. Nun also soll das Teilhabe- und Integrationsgesetz novelliert werden, sprich: Integration soll für die Landespolitik ganz generell verpflichtender werden, soll die Existenz der Kommunalen Integrationszentren über längere Zeiträume sichern. Das verspricht eine Förderung der neuen Stellen über 2022 hinaus. Entsprechend hat Minister Dr. Joachim Stamp, stellvertretender Ministerpräsident, den Kommunen empfohlen, die neuen Stellen jetzt schon unbefristet einzurichten. Dass die Stadt Remscheid dies gerne schwarz auf weiß hätte, ist verständlich. Die 8,5 vom Land geförderten Stellen wurden folglich erst einmal befristet bis 31.12. 2022 einrichtet. Das hat der Rat der Stadt so beschlossen.
Besetzt ist von den 8,5 Planstellen für die Stadt Remscheid seit Januar lediglich eine halbe. In der Ausländerbehörde (Baustein 3 des Projekts). Und dort soll im März auch eine Vollzeitstelle besetzt werden. Neue Mitarbeiterinnen für die übrigen beiden Bausteine des Projekts sind in Remscheid noch nicht in Sicht.
- Baustein 1: Die Strategische Steuerung. Der künftige Inhaber / die Inhaberin dieser koordinierenden Stelle für den Gesamtprozess soll Lenkungsgruppe und Arbeitsgruppen begleiten, (Kooperationsvereinbarungen zwischen den Ämtern/Behörden/Freien Trägern entwickeln, den ganzen Prozess ratgebend begleiten und dabei Schwachstellen definieren und Probleme lösen.
- Baustein 2 sieht vier neuen Stellen für Case-Management vor – Einzelfallberatung, die ämterübergreifend unter Berücksichtigung der besonderen Lebenslage und Bedarfe der zugewanderten Menschen deren Integration fördern soll. Konkret: In ausführlichen Gesprächen mit den Zugewanderten sollen Ziele vereinbart und dann in weiteren Gesprächen überprüft werden.
Die in 2021 theoretisch maximal mögliche Projektförderung in 2021
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533.100 Euro hätte die Stadt in diesem Jahr vom Land erhalten, wenn alle neuen Stellen zum 1. Januar besetzt gewesen wären. Doch die sieben Planstellen für die Bausteine 1 und 2 können nicht besetzt werden, weil sie noch gar nicht ausgeschrieben sind. Denn für sieben neue Mitarbeitende gibt es im KI, das derzeit im einstigen VHS-Trakt des Ämterhaus am Friedrich-Ebert-Platz untergebracht ist, gar keine freien Büroräume. Alles hängt also von einem Umzug ab, genauer: einer Reihe von Umzügen. Denn sobald das KI seine Räume im Ämterhaus verlassen hat, kann dorthin die Ausländerbehörde umziehen. Auf deren bisherige Räume wartet bereits die Ordnungsbehörde. Mit anderen Worten: Der Umzugsreigen beginnt mit dem KI. Doch erst, wenn sein Umzugstermin feststeht, können die sieben freien Stellen ausgeschrieben werden. Und erst, wenn sie besetzt werden, überweist das Land der Stadt die Fördermittel dafür.
Die Frage ist also, wann der Verwaltungsvorstand über den neuen Standort des KI entscheiden wird. Inzwischen habe man ein Objekt ausgesucht, weiß KI-Leiterin Sevinc Brilling. Doch von einem unterschriebenen Mietvertrag hat sie noch nichts erfahren. Aber man bemühe sich um eine baldige Lösung...
Merke: Je länger der Umzug des Kommunalen Integrationszentrums auf sich warten lässt, desto kürzer wird die Projektphase. Und entsprechend geringer die Aussicht auf geeignete Bewerber/innen auf die bis Ende 2022 befristeten Stellen. Denn Wuppertal war auf dem Bewerbermarkt längst unterwegs. Allein elf Stellen wurden ihr für das neue Case-Management genehmigt. Zehn davon sind seit dem 1. Januar besetzt.
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