Finanzierung der Taxikosten weiterhin unklar
Zur Sitzung des Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Wohnen und Pflege am 18. Februar hat die Verwaltung Fragen der SPD-Fraktion vom 1. Februar beantwortet, die schon jetzt nur noch teilweise Relevanz haben.
Frage: Ist ein zusätzliches Transportangebot für die über 80-Jährigen zum Impftermin (Hin- und Rückfahrt), die keine Hilfen haben und in einem selbstständigen Haushalt wohnen, ins Remscheider Impfzentrum möglich?
Antwort: Die Stadt Remscheid hat die Stadtwerke Remscheid mit einem zusätzlichen Shuttleservice vom Bahnhof Güldenwerth zum Impfzentrum Halle West beauftragt.
Frage: Warum gibt es zurzeit im Sozialamt – Abt. Grundsicherung – keine direkte Durchwahl und keine persönliche Ansprechpartnerin?
Antwort: Es bestehen zwei zentrale Durchwahlnummern, bei denen sich Hilfesuchende melden können. Die Rufnummern lauten 16 – 3343 und 16 – 3760. Hier können im Bedarfsfall Auskünfte eingeholt werden. Sollte ausnahmsweise eine Verbindung nicht möglich sein, kann auf dem Anrufbeantworter eine Nachricht hinterlassen werden und es erfolgt ein Rückruf durch die städtischen Mitarbeiterinnen. Sofern zwingend erforderlich, können unter Einhaltung der bestehenden Hygienevorschriften auch persönliche Termine vereinbart werden.
Frage: Laut der Internetseite der Stadt Remscheid ist es trotz Pandemie möglich, telefonisch eine kostenlose Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Wieso kann man niemanden unter der angegebenen Telefonnummer erreichen?
Antwort: Die städtische Pflegeberatung ist selbstverständlich unter den Telefonnummern 16 – 2740 und 16 – 2744 telefonisch erreichbar.
Frage: Laut der Ansage des Anrufbeantworters der Pflegeberatung kann man der Bitte eines Rückrufs die eigene Telefonnummer hinterlassen. Doch ein Rückruf findet ebenso wenig statt. Ist die Pflegeberatung der Stadt überhaupt besetzt?
Antwort: Wenn die Bitte um einen Rückruf auf dem Anrufbeantworter hinterlassen wird, unter Angabe der Rufnummer der anrufenden Person, erfolgen Rückrufe aus dem Homeoffice der zuständigen Mitarbeiterinnen.
Frage: Besteht die Möglichkeit, einen Taxifahrdienst für die zu impfenden Personen – über 80-Jährige – gegen ein Entgelt von fünf € pauschal anzubieten (Restfahrkosten übernimmt die Stadt Remscheid)?
Antwort: Neben der Möglichkeit der Abrechnung von Beförderungskosten für Kassenpatienten, die von ihrem Hausarzt eine entsprechende Bescheinigung im Rahmen der GKV-Regelungen erhalten, erwartet die Stadt Remscheid – gestützt auf die gemeinsame Haltung des Städtetages NRW hierzu – dass für mobilitätseingeschränkte Bürgerinnen und Bürger, die ihren Impftermin im Impfzentrum wahrnehmen wollen, dass Bund und Land in ihrer finanziellen Verantwortung für die Impfdurchführung in stationären Impfzentren die Finanzierung von Taxikosten regelt und sicherstellt.
Frage: Gibt es eine Möglichkeit für Menschen, die in unserer Stadt oft im Verborgenen bleiben, z. B. Obdachlose, FFP2-Masken zur Verfügung zu stellen?
Antwort: Das Land NRW hat die Versorgung von bedürftigen Bürgerinnen und Bürgern mit FFP2-Masken beschlossen und hat Remscheid die Lieferung von 33.000 FFP2-Masken in Aussicht gestellt. Das Dezernat 2.00 entwickelt bis zum Eintreffen der Masken ein Vertriebskonzept an die unterschiedlichen Personengruppen, das selbstverständlich die bedarfsdeckende Versorgung der Obdachlosen oder von Wohnungslosigkeit bedrohten Personen beinhaltet und sicherstellt. Das Konzept zur Verteilung der FFP2-Masken an bedürftige Bürgerinnen und Bürger ist in Arbeit und wird dem Ausschuss nach Erstellung als Mitteilungsvorlage vorgelegt. Zusätzlich werden innerhalb des Regierungsbezirkes Düsseldorf 912.000 Schutzmasken über die Tafeln (Organisation: Landesverband der Tafeln e. V.) und 140.000 Schutzmasken über Obdachlose/Obdachlosenhilfe (Organisation: Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V.) verteilt.
Frage: Wie sieht es mit der Versorgung mit FFP2-Masken in Einrichtungen wie z. B. Frauenhäusern oder Wohngruppen behinderter Menschen aus?
Antwort: Auch diese Personengruppen werden Masken erhalten, die die Stadt Remscheid für das Land NRW vor Ort ausgeben wird.
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